Kunden werden oft mit Prämien, Boni und Beitragsrückgewähr gelockt. Das Dumme ist: Das Finanzamt kassiert mit.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse Atlas BKK Ahlmann erhalten dieses Jahr 120 Euro Prämie. Andere Kunden kassieren Boni für die Gesundheitsvorsorge: 100 Euro bietet zum Beispiel die Techniker Krankenkasse jedem, der zur Krebsfrüherkennung geht und mindestens fünf weitere Angebote nutzt. Krankenversicherte, die Tarife mit Beitragsrückzahlung haben, bekommen bis zu einen Monatsbeitrag erstattet, wenn sie – außer Vorsorgeuntersuchungen – keine Leistungen beanspruchen.
Solche Rückzahlungen vom Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es für gesetzlich und privat Versicherte. Für beide gilt: Sie müssen Geld, das sie für die Basisabsicherung zurückerhalten, in der Steuererklärung angeben. Auch die Versicherer melden dem Finanzamt die Erstattung.
Von 120 Euro Prämie bleiben 76 Euro
Die Finanzbeamten ziehen den Betrag vom Beitrag für die Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ab und erkennen nur den Rest als Sonderausgabe an.
Beispiel: Gab es 120 Euro Prämie für die Mitgliedschaft, zieht das Finanzamt so viel vom Versicherungsbeitrag ab. Ein Kassenmitglied mit 35 Prozent Grenzsteuersatz zahlt deshalb 44 Euro mehr Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Von der Prämie bleiben nur 76 Euro übrig.
Die Erstattung von Kosten mindert nicht die Versicherungsbeiträge. Bekommen gesetzlich Versicherte zum Beispiel Ausgaben für alternative Arzneimittel, Osteopathie und Gesundheitskurse ersetzt, gehen diese das Finanzamt nichts an.
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@walzman:Das Verfahren ist noch offen. Auch Fondspolicen würden von dem Urteil betroffen sein, aber nur Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden. (PH)
- ist das Verfahren Az. X R 5/13 noch offen?
- fällt eine fondsgebundenew Lebensversicherung ebenfalls unter die strittige Regelung?
Kommentar vom Autor gelöscht.
Einerseits ist absolut unverständlich, warum eine Pflichtversicherung (die gesetzliche Arbeitslosenversicherung) Privatvergnügen sein soll - das sind Werbungskosten, da ich keiner Arbeit als Angestellter ohne diese Versicherung nachgehen kann.
Andererseits ist es aber unsozial und verstärkt die Umverteilung von unten nach oben, wenn die gleiche Zukunftsvorsorge für Gutverdiener wesentlich billiger ist.
Zur Verdeutlichung am Beispiel Einzelperson: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 52.900 € zahlt man für 1.000 € jährliche Vorsorge nur 650,90 € (Grenzsteuersatz inkl. Soli 44,31%).
Bei Geringverdienern und Familien mit Kindern, für die Vorsorge zur Vermeidung der Altersarmut und Pflegenotstand besonders wichtig wären, erhöht sich diese Eigenleistung bis hin zu 100%.
Ich erhebe gleich Morgen Einspruch. Sollte das Verfahren gewonnen werden, entsteht immenser Druck zur Neuregelung häufig unsinnig komplizierter Vorschriften.