Steuererklärung Mehr Versicherungs­beiträge absetzen

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Steuererklärung - Mehr Versicherungs­beiträge absetzen

Ein Muster­prozess eröffnet neue Chancen. Jetzt sollte jeder beim Finanz­amt Versicherungs­beiträge nach­reichen, die bisher nicht zählen.

Bei den meisten Menschen berück­sichtigt das Finanz­amt Versicherungen so: Nur Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflege­versicherungen gehen als Sonder­ausgaben von den Einkünften ab. Andere Versicherungs­beiträge fallen unter den Tisch. Doch jetzt gibt es einen Muster­prozess beim Bundes­finanzhof, in den sich jeder mit einem Einspruch kostenfrei einklinken kann.

In dem Verfahren will ein Ehepaar mit seinen Beiträgen für Risiko­lebens- und Unfall­versicherungen Steuern sparen, außerdem mit den Ausgaben für Kapital­lebens­versicherungen, die vor dem Jahr 2005 abge­schlossen wurden. Das Finanz­amt soll 4 828 Euro mehr anerkennen. Angenommen, das Paar hat einen Grenz­steu­ersatz von 35 Prozent, dann geht es für die beiden um rund 1 690 Euro Steuerersparnis.

Die Klage beim Bundes­finanzhof können alle mitgewinnen, die gegen offene Steuer­bescheide der Jahre 2010 bis 2012 Einspruch einlegen. Sie sollten in ihrem Schreiben vor allem Beiträge für folgende Versicherungen nach­reichen:

  • Arbeits­losen-, Erwerbs-, Berufs­unfähigkeits­versicherungen,
  • Unfall-, Haft­pflicht-, Risiko­lebens­versicherungen,
  • private Kapital­lebens- und Renten­versicherungen mit Beginn vor dem Jahr 2005,
  • Versicherungen für Zusatz­leistungen, wie Chef­arzt­behand­lung, Einzel­zimmer, Zahn­ersatz, Brillen, Kiefer­ortho­pädie,
  • Auslands­reise-Kranken­versicherungen,
  • Kranken­tagegeld-, Kranken­haus­tagegeld-, Kurkosten­versicherungen und
  • private Zusatz­pflege­versicherungen.

Tipp: Formulieren Sie wie im Muster. Dann bleibt Ihr Steuer­bescheid bis zur endgültigen Entscheidung offen. Sie profitieren, wenn die Finanz­ämter rück­wirkend mehr Beiträge anerkennen müssen.

Grenzen für Kranken­versicherte

Selbst die Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung erkennt das Finanz­amt meist nicht komplett an. Nur der Preis der Basis­absicherung zählt. Für das Krankengeld, das bei vielen Arbeitnehmern mitversichert ist, fallen 4 Prozent vom Kranken­versicherungs­beitrag unter den Tisch.

Beispiel: Eine Angestellte hat im Jahr 2012 brutto 45 000 Euro verdient und für die gesetzliche Kranken­versicherung 3 690 Euro bezahlt. Im Steuer­bescheid werden aber nur 3 543 Euro (96 Prozent) berück­sichtigt, das sind 147 Euro weniger. Für die Pflege­versicherung hat die Frau 439 Euro gezahlt oder – wenn sie keine Kinder hat – 552 Euro. Das akzeptiert das Finanz­amt ungekürzt.

Tipp: Zählen Sie in Ihrem Einspruch auch den Beitrag für das Krankengeld auf, wenn Sie sich in den Muster­prozess einklinken.

Gut für Anfänger und Teil­zeitkräfte

Die Ausgaben für die Basis­absicherung in der Kranken- und Pflege­versicherung erkennt der Finanz­amt voll an. Im Beispiel der Frau sind das rund 4 000 Euro im Jahr.

Beiträge für weitere Versicherungen können aber zum Beispiel allein­stehende Arbeitnehmer bisher nur absetzen, wenn sie für die Basis­absicherung weniger als 1 900 Euro im Jahr ausgeben. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, steigt die Grenze auf 3 800 Euro. Sie gilt auch für Paare, bei denen ein Partner beitrags­frei in der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert ist.

Die Grenze ist schnell erreicht: Im Jahr 2012 haben allein­stehende Arbeitnehmer bereits ab 20 200 Euro Brutto­gehalt mehr als 1  900 Euro für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung ausgegeben. Verheiratete mit Kindern zahlten ab 41  500 Euro brutto mehr als 3 800 Euro Beitrag.

Spielraum für andere Versicherungs­beiträge haben also nur alle, die relativ wenig verdienen und deshalb für die Basis­absicherung geringe Beiträge zahlen.

Beispiel: Eine Berufs­anfängerin oder Teil­zeit­kraft, die im Jahr 2012 nur 15 000 Euro verdiente, hat selbst nur 1 414 Euro für ihre Kranken- und Pflege­versicherung aufgebracht. Sie kann für weitere Versicherungen bis zu 486 (1 900 – 1 414) Euro absetzen.

Tipp: In diesem Fall wird das Finanz­amt anstands­los Beiträge für Schutz wie Arbeits­losen- oder Haft­pflicht­versicherungen anerkennen. Haben Sie die nicht angegeben, können Sie das mit einem Einspruch gegen den Steuer­bescheid 2012 nach­holen.

Für Selbst­ständige gilt eine höhere Grenze von 2 800 Euro im Jahr, weil sie ihre Kranken­versicherung allein finanzieren. Auch Partner von Beamten, die nicht berufs­tätig sind und selbst keine Beihilfe bean­spruchen können, haben 2 800 Euro als Limit.

Beispiel: Ist ein Partner Arbeitnehmer und der andere Selbst­ständiger, erkennt das Finanz­amt Beiträge für weitere Versicherungen bisher nur an, wenn das Paar für Kranken- und Pflege­versicherung weniger als 4 700 (2 800 + 1 900) Euro ausgibt.

Streit um Renten­versicherung

Auch um Beiträge für die gesetzliche Renten­versicherung, für Versorgungs­werke und Rürup-Verträge gibt es Streit. Kläger sind vor das Bundes­verfassungs­gericht gezogen, weil sie ihre Ausgaben unbe­grenzt als Werbungs­kosten absetzen wollen und nicht stark gekürzt als Sonder­ausgaben.

Bis zur Klärung lassen die Finanz­ämter Steuer­bescheide zu Rentenbeiträgen von sich aus offen. Gewinnen die Kläger beim Verfassungs­gericht, kann es sein, dass der Gesetz­geber rück­wirkend höhere Rentenbeiträge als Sonder­ausgaben zulassen muss.

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Steuer­bescheid zum Abzug Ihrer Rentenbeiträge einen Vorläufigkeits­vermerk enthält. Wenn ja, müssen Sie nichts weiter tun.

Auslaufmodell für Rentner

Anders als bei Arbeitnehmern rechnet das Finanz­amt die Versicherungs­beiträge bei den meisten Rentnern, Pensionären und einigen Selbst­ständigen ab. Sie finden in ihrem Steuer­bescheid noch die Regeln, die schon vor dem Jahr 2005 galten, weil das alte Recht für sie güns­tiger ist als das neue.

Das Finanz­amt berück­sichtigt nicht nur Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflege­versicherungen, sondern auch Kosten für Schutz wie Haft­pflicht-, Unfall-, Berufs­unfähigkeits-, Kranken­zusatz­versicherungen:

  • Im Jahr 2012 zählen Ausgaben bis 5 068 Euro (Ehepaare 10 136 Euro).
  • Davon gehen 3 734 Euro (Ehepaare 7 468 Euro) voll von den Einkünften ab.
  • Von den restlichen 1 334 Euro (Ehepaare 2 668 Euro) schlagen 50 Prozent zu Buche, also bis zu 667 Euro (Ehepaare 1 334 Euro).
Steuererklärung - Mehr Versicherungs­beiträge absetzen

Beispiel: Ein Witwer gab 2012 für Versicherungen 5 000 Euro aus. 3 734 Euro zieht das Finanz­amt voll von den Einkünften ab. Bleiben 1 266 Euro, von denen die Hälfte zählt, also 633 Euro. Insgesamt müssen 4 367 Euro im Steuer­bescheid berück­sichtigt sein.

Der alte Versicherungs­abzug ist aber ein Auslaufmodell. Er schrumpft Jahr für Jahr. Im Steuer­bescheid 2012 gehen bei Allein­stehenden höchs­tens 4 401 (3 734 + 667) Euro von den Einkünften ab. Das sind 300 Euro weniger als 2011. Bei Ehepaaren sind es maximal 8 802 (7 468 + 1 334) Euro. Im Jahr 2011 waren es noch 600 Euro mehr.

Künftig werden immer weniger Steuerzahler ihre Versicherungs­beiträge nach den alten Regeln abrechnen, weil die neuen güns­tiger sind. Das ist der Fall, wenn der Basis­schutz in der Kranken- und Pflege­versicherung mehr als in der Tabelle kostet:

Tipp: Klinken Sie sich in den Prozess beim Bundes­finanzhof ein, wenn bei Ihnen das neue Recht gilt und das Finanz­amt Versicherungs­beiträge streicht.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.02.2014 um 10:30 Uhr
Fondsgebundene Lebensversicherung absetzbar?

@walzman:Das Verfahren ist noch offen. Auch Fondspolicen würden von dem Urteil betroffen sein, aber nur Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden. (PH)

walzman am 09.02.2014 um 17:25 Uhr
fondsgebundene Lebensversicherung + Az. X R 5/13

- ist das Verfahren Az. X R 5/13 noch offen?
- fällt eine fondsgebundenew Lebensversicherung ebenfalls unter die strittige Regelung?

walzman am 09.02.2014 um 17:25 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

kellerm am 22.06.2013 um 14:09 Uhr
Bewegung im Steuerrecht bei Vorsorge?

Einerseits ist absolut unverständlich, warum eine Pflichtversicherung (die gesetzliche Arbeitslosenversicherung) Privatvergnügen sein soll - das sind Werbungskosten, da ich keiner Arbeit als Angestellter ohne diese Versicherung nachgehen kann.
Andererseits ist es aber unsozial und verstärkt die Umverteilung von unten nach oben, wenn die gleiche Zukunftsvorsorge für Gutverdiener wesentlich billiger ist.
Zur Verdeutlichung am Beispiel Einzelperson: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 52.900 € zahlt man für 1.000 € jährliche Vorsorge nur 650,90 € (Grenzsteuersatz inkl. Soli 44,31%).
Bei Geringverdienern und Familien mit Kindern, für die Vorsorge zur Vermeidung der Altersarmut und Pflegenotstand besonders wichtig wären, erhöht sich diese Eigenleistung bis hin zu 100%.
Ich erhebe gleich Morgen Einspruch. Sollte das Verfahren gewonnen werden, entsteht immenser Druck zur Neuregelung häufig unsinnig komplizierter Vorschriften.