Zu Hause zu arbeiten verursacht Kosten. Doch das Finanzamt beteiligt sich: Zumindest die Homeoffice-Pauschale ist drin, mit einem Extra-Arbeitszimmer geht oft noch mehr.
Wieder regelmäßig zum Arbeiten in die Firma fahren? Für die einen ist es eine Selbstverständlichkeit, andere winken dankend ab: „Bloß nicht!“ Sie haben sich längst an das Arbeiten zu Hause gewöhnt und freuen sich, dass sie weniger Zeit für Arbeitswege aufbringen müssen und Tankkosten sparen. Doch auch das Arbeiten zu Hause hat seinen Preis: Strom, Heizung, Internet – da kommt einiges zusammen. An diesen Kosten beteiligt sich das Finanzamt. Arbeitnehmende können die eigenen Ausgaben über die Homeoffice-Pauschale abrechnen. Dafür spielt es keine Rolle, wo in der Wohnung sie arbeiten, selbst beim Arbeitsplatz am Küchentisch ist eine Steuerersparnis möglich. Mit einem separaten Büro zu Hause ist mitunter aber noch deutlich mehr Steuerrabatt drin. Was bringt die Abrechnung beim Finanzamt? Wer nutzt die Homeoffice-Pauschale, wer rechnet sämtliche Ausgaben fürs häusliche Arbeitszimmer ab? Welche Posten zählen zusätzlich? Wir stellen vor, was 2023 neu gilt und erklären, was wichtig ist, wenn Sie noch an der Steuererklärung für 2022 sitzen.
Homeoffice-Pauschale: Einfach erklärt
Wollen Sie nur einen kurzen Überblick zum Thema Homeoffice-Pauschale? Dann lesen Sie unser Finanztest-Special Homeoffice-Pauschale: Einfach erklärt.
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Stiftung_Warentest am 20.02.2023 um 15:39 Uhr
Voller Mietanteil Arbeitszimmer bei Alleinnutzung
@podl: Nach der Rechtsprechung des BFH und nach den Anschluss erfolgten Arbeitsanweisungen der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer, kann die Person, die das Arbeitszimmer nutzt, die Gesamtkosten des Arbeitszimmers ansetzen, wenn sie diese auch (mit-) bezahlt. www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201810047/
Hallo, bei mir hat das Finanzamt die zu berücksichtigende Miete für das häusliche Arbeitszimmer gekürzt (dass es anzuerkennen ist, darüber besteht kein Zweifel). Die Begründung ist, dass meine Frau und ich die gemeinsame Mietwohnung zusammen bewohnen und finanzieren; das häusliche Arbeitszimmer aber nur von meiner Frau (= Lehrerin) genutzt werde. Daher dürfe nur die halbe Kaltmiete für die Wohnung als Basis herangezogen werden. Passt das? Ich bin verwundert, da ich davon ausgehe, dass das von mir verwendete (und als sehr gut bewertete) Steuerprogramm das berücksichtigen würde, wenn es so wäre. Aber eine Frage wie: finanzieren sie die Mietwohnung gemeinsam? Kommt dort nicht vor. Danke für Eure Hinweise.
@Dude_668: Es handelt sich hier um ein Rechenbeispiel, nicht um einen Durchschnittswert. Es ist daher gut möglich, dass Ihre Kosten da (weit) drunter liegen.
Hallo liebes Test Team, das Beispiel ist super und sehr anschaulich. danke dafür. Was mir jedoch nicht klar wird, sind wie Sie auf 400 Euro pro Monat als anteilige Kosten kommen, bzw wie man eine so hohe Summe pro Monat erreichen kann? Die Dame müsste dann z.B. 4000 Euro monatlich. Kosten für den Wohnraum haben, von dem das Arbeitszimmer 10% der Fläche einnimmt, oder 2000 Euro und 20% der Fläche — was doch beides eher realitätsfern ist, oder denke ich falsch? (Ich bin froh wenn ich wenige 100€ pro Jahr ansetzen kann und bekomme die Zahlen einfach gerade nicht zusammen.) Viele Grüße Der Dude
@steueraberfair: Bei der dargestellten Rechtsansicht handelt sich um eine verbraucherfreundliche Auslegung der Regelungen. Es gibt zur Frage, ob beim unterjährigen Umzug oder bei der unterjährigen Neuanschaffung eines Arbeitszimmers neben der Homeoffice-Pauschale auch die Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden können, weder eine konkrete gesetzliche Regelung, noch eine Rechtsprechung oder Ausführungen in einem BMF-Schreiben auf die wir Sie verweisen könnten. Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Wir meinen die „Umzugsfälle“. Das Arbeitszimmer wurde im Laufe des Jahres erst z.B. durch einen Umzug angeschafft.
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@podl: Nach der Rechtsprechung des BFH und nach den Anschluss erfolgten Arbeitsanweisungen der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer, kann die Person, die das Arbeitszimmer nutzt, die Gesamtkosten des Arbeitszimmers ansetzen, wenn sie diese auch (mit-) bezahlt.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201810047/
Hallo,
bei mir hat das Finanzamt die zu berücksichtigende Miete für das häusliche Arbeitszimmer gekürzt (dass es anzuerkennen ist, darüber besteht kein Zweifel). Die Begründung ist, dass meine Frau und ich die gemeinsame Mietwohnung zusammen bewohnen und finanzieren; das häusliche Arbeitszimmer aber nur von meiner Frau (= Lehrerin) genutzt werde. Daher dürfe nur die halbe Kaltmiete für die Wohnung als Basis herangezogen werden. Passt das? Ich bin verwundert, da ich davon ausgehe, dass das von mir verwendete (und als sehr gut bewertete) Steuerprogramm das berücksichtigen würde, wenn es so wäre. Aber eine Frage wie: finanzieren sie die Mietwohnung gemeinsam? Kommt dort nicht vor. Danke für Eure Hinweise.
@Dude_668: Es handelt sich hier um ein Rechenbeispiel, nicht um einen Durchschnittswert. Es ist daher gut möglich, dass Ihre Kosten da (weit) drunter liegen.
Hallo liebes Test Team,
das Beispiel ist super und sehr anschaulich. danke dafür.
Was mir jedoch nicht klar wird, sind wie Sie auf 400 Euro pro Monat als anteilige Kosten kommen, bzw wie man eine so hohe Summe pro Monat erreichen kann?
Die Dame müsste dann z.B. 4000 Euro monatlich. Kosten für den Wohnraum haben, von dem das Arbeitszimmer 10% der Fläche einnimmt, oder 2000 Euro und 20% der Fläche — was doch beides eher realitätsfern ist, oder denke ich falsch?
(Ich bin froh wenn ich wenige 100€ pro Jahr ansetzen kann und bekomme die Zahlen einfach gerade nicht zusammen.)
Viele Grüße
Der Dude
@steueraberfair: Bei der dargestellten Rechtsansicht handelt sich um eine verbraucherfreundliche Auslegung der Regelungen. Es gibt zur Frage, ob beim unterjährigen Umzug oder bei der unterjährigen Neuanschaffung eines Arbeitszimmers neben der Homeoffice-Pauschale auch die Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden können, weder eine konkrete gesetzliche Regelung, noch eine Rechtsprechung oder Ausführungen in einem BMF-Schreiben auf die wir Sie verweisen könnten.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Wir meinen die „Umzugsfälle“. Das Arbeitszimmer wurde im Laufe des Jahres erst z.B. durch einen Umzug angeschafft.