Steuererklärung Die Uhr tickt – jetzt noch pünkt­lich abgeben

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Steuererklärung - Die Uhr tickt – jetzt noch pünkt­lich abgeben

Die Zeit rennt. Für den Veranlagungs­zeitraum 2022 läuft die Abgabe­frist für die Steuererklärung bis zum 2. Oktober. © Getty Images

Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie frist­gerecht einreichen. Sonst drohen satte Zuschläge. Die Stiftung Warentest zeigt fünf Wege zur „Last-Minute“-Abgabe.

Alle, die noch nicht mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022 begonnen haben, sollten sich lang­sam sputen: Die Frist für die Abgabe endet dieses Jahr am 30. September. Da dieser Stichtag aber auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf den folgenden Montag – den 2. Oktober.

Spätestens dann muss die Erklärung beim Finanz­amt sein, sonst drohen Verspätungs­zuschläge. Die Frist gilt für alle, die ihre Erklärung selbst erledigen und zur Abgabe verpflichtet sind. Doch es gibt Kniffe, wie sich noch etwas Zeit gewinnen lässt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.12.2021 um 09:37 Uhr
    Freiwillige Abgabe / Frist für Erklärung 2017

    @kerstinolschewski: Danke für Ihren Hinweis. Wir haben die Passage korrigiert. Wer freiwillig abgibt, kann bis Ende 2021 noch die Erklärung für 2017 beim Finanzamt einreichen.

  • kerstinolschewski am 15.12.2021 um 06:59 Uhr
    Frist für die freiwillige Abgabe

    Sehr geehrtes Test Team,
    bei freiwilliger Abgabe geben Sie das Beispiel, dass die Steuererklärung für 2016 bis zum 31.12.2021 eingereicht werden kann. Ist das ein Rechenfehler? Ich hatte gelesen, dass es vier Jahre Zeit gibt.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.07.2021 um 14:23 Uhr
    Verlängerung bis zum 1. November

    @mosthh, @Raddaz: Danke für Ihre Kritik und Antwort.
    Unser Online-Special stellt im Fleißtext die Fristenregelungen dar, die in der Regel zur Anwendung kommen.
    Jahresspezifische Änderungen, wie zum Beispiel für das Veranlagungsjahr 2020, stellen wir im grauen Kasten und / oder mit fetten Anreißern heraus, damit sie hervorstechen.
    Die Abgabefrist für Steuererklärungen bleibt generell beim 31. Juli, nur für die Erklärung 2020 gilt die Verlängerung bis zum 1. November. (maa)

  • Raddaz am 10.07.2021 um 20:57 Uhr
    Abgabefrist am 2. November 2021

    Guten Tag, mosthh,
    dieses Test-Special ist vom Vorjahr 2020, wurde von Test aber mit dem aktuellen Datum 09.07.2021 referenziert; daher irritierend.
    Hier ein aktueller Text zur Frist:
    *Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hat dafür in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat nunmehr zugestimmt. Damit endet die Abgabefrist grundsätzlich am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022.*
    Quelle:
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/abgabefrist
    Beste Grüsse

  • mosthh am 09.07.2021 um 15:09 Uhr
    Abgabe für 2020 bis zum31.07.2021?

    Guten Tag,
    Ich bin etwas irritiert über Ihren Artikel. Sie insistieren im Text auf eine Abgabe bis zum 31. Juli.
    Zwischendurch erwähnen Sie aber für 2020 eine Verlängerung für alle (!) bis zum 1. November.
    Was ist denn nun richtig?
    Freundliche Grüße