
Mit Entfernungspauschale, Unfall- und Reisekosten Steuern sparen: Wer ins Büro fährt, setzt die Pendlerpauschale ab. Wer auswärts unterwegs ist, rechnet noch mehr ab.
Das Wichtigste in Kürze
So rechnen Sie Fahrtkosten für Ihre Arbeitswege ab
Pendlerpauschale. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erkennt das Finanzamt pro Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke 30 Cent Entfernungspauschale an. Ab dem 21. Entfernungskilometer gibt es für 2021 je 35 Cent, seit 2022 sogar jeweils 38 Cent. Die Pendlerpauschale gibt es immer, egal wie Sie zur Arbeit kommen (siehe Grafik unten).
Öffentliche Verkehrsmittel. Sie fahren meist mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Sind die Ticketkosten höher als die Pendlerpauschale, die Sie für das Steuerjahr abrechnen können, dann zählen die Ticketkosten. Ausgenommen sind Flugtickets.
Höchstgrenze. Die Pendlerpauschale können Sie nur für Tage ansetzen, an denen Sie Ihre Arbeitsstelle tatsächlich aufsuchen. Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr im Schnitt 220 bis 230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 260 bis 280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche. Außerdem werden nur volle, nicht angefangene Kilometer, berücksichtigt. Pro Kalenderjahr beträgt die Höchstgrenze 4 500 Euro. Es kann mehr sein, wenn Sie als Autofahrer Ihre Fahrkilometer etwa mit Tachoständen nachweisen oder die jährlichen Ticketkosten – ausgenommen Flugtickets – insgesamt höher sind als die Pendlerpauschale.
Erster Arbeitsort. Arbeiten Sie an verschiedenen Stellen, legt Ihr Arbeitgeber in der Regel eine davon als „erste Tätigkeitsstätte“ fest. Bis dahin gibt es die Pendlerpauschale. Für Fahrten zu den anderen Stellen können Sie dann aber Hin- und Rückfahrt als Dienstreise abrechnen.
Unfall auf dem Arbeitsweg. Ihre Kosten, die durch einen Unfall auf Ihrem Arbeitsweg entstehen, können Sie als Werbungskosten zusätzlich zur Pendlerpauschale geltend machen.
Reisekosten. Für Wege zu anderen Arbeitsorten können Sie Reisekosten absetzen (siehe Grafik unten). Für die Fahrten mit Ihrem Auto gibt es pauschal 30 Cent pro Fahrtkilometer. Zusätzlich ist eine Verpflegungspauschale von 14 Euro und mehr drin, wenn Sie länger als 8 Stunden von zu Hause abwesend sind.
Mehr Netto. Sie haben Jobkosten von mehr als 1 600 Euro im Jahr? Dann können Sie beim Finanzamt per Antrag auf Lohnsteuerermäßigung einen Freibetrag beantragen. Das bringt mehr Nettogehalt.
Steuerersparnis. Sammeln Sie für Ihre Steuererklärung Belege für Jobkosten. Das können Zug- und Flugtickets sein oder Spesenabrechnungen und Hotelrechnungen für Dienstreisen oder Weiterbildungen. Kommen übers Jahr mehr als 1 200 Euro (2023:1 230 Euro) Werbungskosten zusammen, kann jeder Euro darüber hinaus Steuern sparen. Nutzen Sie unseren Steuersparrechner!
Steuererklärung. Arbeitnehmer tragen die Angaben zu Fahrtkosten auf der zweiten Seite der Anlage N ein. Fahrtkosten sind nicht alles. Im Ratgeber Steuern von Finanztest finden sie alles, was Sie wissen müssen. Hier lesen Sie auch, wie Sie Fahrtkosten korrekt in die Steuererklärung eintragen.
Kosten täglicher Pendelei zurückholen
Zwischen Frühstückstisch und Schreibtisch liegt für viele Berufstätige erst einmal eine längere Fahrt. Ausgaben für den täglichen Weg zum Job sind Werbungskosten, mit denen sich Steuern sparen lassen. Wer außerdem Ausgaben für andere berufliche Fahrten selbst getragen hat, kann mit diesen die Steuerlast zusätzlich drücken.
Pendlerpauschale oder Reisekosten?
Ob Sie die Pendlerpauschale von 30 Cent (ab dem 21. Kilometer: 38 Cent) oder höhere Reisekosten absetzen können, hängt vom Arbeitsort ab. Der Unterschied ist geldwert: Bei Wegen zu anderen Arbeitsorten zählen steuerlich nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft.




Für welche Strecke gilt die Pendlerpauschale?
Einfache Wegstrecke. Viele Berufstätige haben eine erste Arbeitsstelle – Steuerdeutsch „erste Tätigkeitsstätte“. Für den Weg dorthin gilt die Pendlerpauschale. Das Finanzamt rechnet für die einfache Wegstrecke pauschal mit 30 Cent pro Entfernungskilometer. Fernpendler werden etwas entlastet. Sie erhalten ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke von daheim 38 Cent Pendlerpauschale statt 30 Cent.
Befristet. Die erhöhte Pauschale gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026. Sie gilt auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Steuerregel. Jeder kann die Pendlerpauschale für den Weg zum ersten Arbeitsort absetzen: Fußgänger und Radfahrer genauso wie diejenigen, die mit Bus, Bahn oder Auto fahren. Selbst Beifahrer erhalten die Entlastung. Die Kilometerpauschale steht ihnen auch zu, wenn sie vom Arbeitgeber Benzingutscheine oder Fahrtkostenzuschüsse bis 44 Euro im Monat erhalten. Außerdem können Sie die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen.
Höchstgrenze. Maximal sind für jeden 4 500 Euro Pendlerpauschale im Jahr drin. Es kann mehr sein, wenn Autofahrer ihre Fahrkilometer etwa mit Tachoständen und Rechnungen über Inspektionen nachweisen. Auch wenn die Ticketkosten höher sind als insgesamt die Pendlerpauschale im Jahr, greift keine Obergrenze.
So berechnen Sie die Pendlerpauschale
Beispiel: Ben Müller fuhr 2022 von Montag bis Freitag zur 56 Kilometer entfernten Arbeitsstelle. So errechnet er die Pendlerpauschale:
- 1. bis 20. Entfernungskilometer: 20 Kilometer x 225 Arbeitstage x30 Cent,
- 21. bis 56. Entfernungskilometer: 36 Kilometer x225 Arbeitstage x 38 Cent.
Insgesamt kommt Müller auf 4 428 (1 350 + 3 078) Euro. Das sind 243 Euro mehr als 2021, allein durch die Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Damit überspringt er nur durch den Arbeitsweg den Arbeitnehmerfreibetrag für Werbungskosten. Mit jedem Euro über dem Pauschbetrag spart er weiter Steuern. Weil er auch 2023 mit dem gleichen Arbeitsweg und einer ähnlichen Anzahl an Präsenztagen rechnet, beantragt er dafür einen Lohnsteuerfreibetrag.
Kürzester Weg zur ersten Arbeitsstätte zählt
Die Pendlerpauschale für den täglichen Arbeitsweg erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Die Kilometerzahl tragen sie in die Anlage N ein.
Umweg möglich. Steuerzahler können in der Steuererklärung ausnahmsweise auch eine andere Straßenverbindung als die kürzeste ansetzen, wenn die Umwegstrecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und sie diese deshalb regelmäßig benutzen – etwa weil so häufige Staus umfahren werden (BMF-Schreiben vom 31.10.2013).
Keine Extras. Allerdings lassen sich Zusatzkosten für Parktickets, Autofinanzierung oder Versicherung nicht mehr absetzen. Sie sind über die Pendlerpauschale abgegolten.
Tipp: Um Kosten für andere berufliche Fahrten und Dienstreisen geltend zu machen, notieren Sie, wann Sie wohin gefahren sind. Heben Sie Belege für Zug- und Flugtickets, Spesenabrechnungen und Hotelrechnungen auf – für den Fall, dass das Finanzamt Rückfragen hat.
Höhere Ticketkosten statt der Pendlerpauschale
Berufstätige mit Jahres-, Monats- oder Wochenabos für den öffentlichen Nahverkehr können statt der Pendlerpauschale die Ticketkosten für ihre Arbeitswege absetzen. Sie zählen wie die Homeoffice-Pauschale für Arbeitstage daheim zu den Werbungskosten.
Steuerregel. Die Ausgaben für eine Zeitfahrkarte für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte muss das Finanzamt abhaken, wenn die jährlichen Ticketkosten insgesamt höher sind als die Pendlerpauschale für das Steuerjahr. Zu den begünstigten öffentlichen Verkehrsmitteln gehören laut Bundesfinanzhof vor allem Linienverkehrsmittel wie Bus und Bahn. Taxifahrten können Angestellte dagegen nur wie Fahrten mit dem eigenen Auto über die Entfernungspauschale abrechnen (BFH, Az. VI R 26/20).
Tipp: Notieren Sie Ihre Tage im Homeoffice. In den Steuerjahren 2020 bis 2022 gibt es jeweils 5 Euro Homeoffice-Pauschale für bis zu 120 Tage. Für diese Tage erhalten Sie dann keine Pendlerpauschale. 2023 steigt die Pauschale an: 6 Euro können Sie für jeden Tag geltend machen, den Sie zu Hause arbeiten – das Finanzamt akzeptiert maximal 210 Tage.
Mobilitätsprämie statt Steuervorteil
Geringverdiener mit einem weiten Arbeitsweg gehen bei den Fahrtkosten nicht mehr leer aus. Weil bei ihnen die höhere Pendlerpauschale von 38 Cent nicht greift, da sie keine Steuern zahlen müssen, erhalten sie seit 2021 eine Mobilitätsprämie. Diese lösen sie mit einem speziellen Antragsformular zur Steuererklärung ein.
Steuerregel. Ab dem 21. Kilometer erhalten Geringverdiener 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale, also 5,3 Cent (38 Cent x 14 Prozent), als Bonus.
Beispiel: 2022 kommt der verheiratete Max Müller auf ein zu versteuerndes Einkommen von 20 200 Euro. Damit bleibt er zusammen mit seiner Frau unter dem Grundfreibetrag von 20 694 Euro, und es fallen keine Steuern an. Beantragt er die Mobilitätsprämie, erhält Müller rund 275 Euro (225 Tage x 23 Kilometer x 5,3 Cent).
Auswärtstermine abrechnen
Für alle, die von ihrer ersten Tätigkeitsstätte auf eigene Kosten zu Kunden fahren oder andere berufliche Erledigungen machen, ist mehr drin:
- Für Autofahrten erkennt das Finanzamt 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer oder die tatsächlichen Kosten an.
- Für Fahrten mit Motorrad, Roller oder Mofa gibt es pauschal 20 Cent je gefahrenen Kilometer.
Pauschalen für Verpflegung auf Dienstreisen
Verpflegungskosten. Je nachdem, wie lange Angestellte von zu Hause weg sind, können sie für bis zu drei Monate zusätzlich auch Verpflegungskosten geltend machen. Ab 2020 gelten dafür höhere Pauschalen: Bei 24 Stunden Abwesenheit sind es pauschal 28 Euro, bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit am Tag und an den An- und Abreisetagen bei mehrtägigen Touren 14 Euro.
Übernachtungskosten. Sie zählen fast immer unbegrenzt. Nur wer länger als 48 Monate an derselben Stelle beruflich im Einsatz war, kann danach maximal 1 000 Euro im Monat für die Unterkunft geltend machen. Übrigens: Sowohl Unfallkosten als auch Parkgebühren, die bei Auswärtsterminen anfallen, erkennt das Finanzamt mit Beleg an.
Mehrere oder keine Tätigkeitsstätten
Pro Fahrtkilometer 30 Cent, Übernachtungskosten und zeitlich begrenzt Verpflegungskosten – all das rechnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls ab, wenn sie eine Außenstelle des Betriebs anfahren, die nicht ihre erste Tätigkeitsstätte ist.
Werbungskosten optimieren
Sind Angestellte öfter an mehreren Orten im Einsatz, darf der Chef ihre erste Tätigkeitsstätte schriftlich festlegen, sodass sie insgesamt maximale Werbungskosten geltend machen können. Neben dem Firmensitz lässt sich auch eine Filiale, Tochterfirma oder der Arbeitsplatz bei einem Kunden zur ersten Tätigkeitsstätte machen. Es muss nicht der Standort sein, der am häufigsten aufgesucht wird.
Mehrere Arbeitsorte: Hohe Kosten für Arbeitswege
Wie viel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Arbeitswege steuerlich geltend machen können, hängt hauptsächlich davon ab, wie viele Arbeitsorte sie haben und wie viel sie beruflich unterwegs sind.
Steuerregel. Reisekosten müssen Finanzbeamte bei allen beruflichen Einsätzen akzeptieren, die nicht zum ersten Arbeitsort führen. Das kann auch eine Weiterbildung sein oder ein Bewerbungsgespräch. Auf jeden Fall zählen die Ticketkosten sowie bei Fahrt mit dem eigenen Pkw 30 Cent je gefahrenem Kilometer .
Verpflegungspauschalen. Sie kommen hinzu, wenn die Abwesenheit von daheim mehr als 8 Stunden dauert. Es gibt dann
- mindestens 14 Euro pro Tag oder
- 28 Euro bei 24-stündiger Abwesenheit,
- 14 Euro für den An- und Abreisetag.
Unterkunftskosten. Fallen sie an, können sie ebenfalls geltend gemacht werden. Auch Unfallkosten und Parkgebühren zählen mit.
Abzüge. Was der Arbeitgeber erstattet, geht von der Pauschale ab – das gilt auch, wenn es eine Mahlzeit umsonst gibt. Für ein Frühstück gehen 5,60 Euro ab und für ein Mittag- oder Abendessen 11,20 Euro.
Dreimonatsfrist. Allerdings ist mit der Verpflegungspauschale nach drei Monaten Schluss. Wurde die Auswärtstätigkeit mindestens für vier Wochen unterbrochen, beginnt die Dreimonatsfrist neu. Gar keine Frist greift, wenn es keinen ersten Arbeitsort gibt.
Wenn die Pauschale nicht reicht
Sind Sie mit Ihrem Auto beruflich auswärts viel unterwegs? Dann lohnt es häufig, die tatsächlichen Kosten für Ihr Auto abzurechnen. Sie sind meist viel höher als die 30 Cent Reisekostenpauschale je Kilometer.
Tatsächliche Reisekosten abrechnen – so gehts
- Für einen repräsentativen Zeitraum notieren Sie am Anfang und am Ende den Kilometerstand. Im Zweifel nehmen Sie als Zeitraum ein ganzes Jahr.
- Halten Sie für diese Zeit alle Pkw-Kosten fest (etwa Kraftstoff, Autowäsche und Autopflege, Inspektionen, Reparaturen und Abschreibungsraten). Neuwagen werden in der Regel auf sechs Jahre abgeschrieben, bei Gebrauchtwagen ist die Abschreibung entsprechend kürzer.
- Teilen Sie diese Kosten durch die gefahrenen Kilometer. Das Ergebnis sind die Kosten je gefahrenem Kilometer, die Sie mit den beruflichen Fahrkilometern multiplizieren.
Beispiel: Angenommen, Sie fuhren 2022 beruflich und privat mit dem Auto 30 000 Kilometer. Die Kosten für den Wagen betragen 16 000 Euro, etwa für Abschreibung, Sprit, Tüv und Inspektion sowie eine größere Reparatur. Dann hat jeder gefahrene Fahrkilometer 53 Cent gekostet: 16 000 Euro geteilt durch 30 000 Kilometer. Beträgt der Anteil für berufliche Auswärtstermine von den 30 000 Kilometern 9 000 Kilometer, können Sie 4 770 Euro als Reisekosten absetzen (9 000 Kilometer × 53 Cent). Hätten Sie stattdessen Ihre beruflichen Strecken mit der 30-Cent-Pauschale abgerechnet, wären nur 2 700 Euro an Reisekosten zusammengekommen (4 000 km × 30 Cent).
Tipp: Will die Behörde als Nachweis ein Fahrtenbuch, sollten Sie sich dagegen wehren. Denn es ist gar keins nötig, nur um den Kilometersatz für Ihr Auto zu ermitteln. Ihre beruflichen Fahrten weisen Sie – falls das Finanzamt das anfordert – anhand anderer Belege nach wie mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber.
Ohne erste Arbeitsstätte? Immer die Verpflegungspauschale!
Richtig viel Steuern sparen können Angestellte, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, zum Beispiel Monteure oder Busfahrer.
Steuerregel. Ohne erste Arbeitsstätte muss das Finanzamt Reisekosten akzeptieren: Jeder Fahrkilometer mit dem eigenen Auto zum Einsatzort und wieder zurück bringt pauschal 30 Cent. Alternativ oder ergänzend zählen die Ticketkosten. Zudem gibt es die Verpflegungspauschale für unbegrenzte Zeit.
Ausnahme. Für Fahrten von daheim zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkt (etwa ein Busdepot oder der Firmensitz) sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (wie bei Hafenarbeitern oder Förstern) lässt sich nur die Pendlerpauschale abrechnen.
Tipp: Notieren Sie sich im Laufe des Jahres, wie lange Sie jeweils am Einsatzort sind. Sind Sie an einem Tag mehr als acht Stunden von daheim abwesend, setzen Sie 14 Euro Verpflegungspauschale ab.
Mit diesen Posten können Sie ebenfalls sparen
Weiterbildung: Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung
Bei Fortbildungen außerhalb des Betriebs setzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sämtliche Fahrtkosten an. Auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten zählen mit.
Ausnahme: Sie absolvieren eine Vollzeitausbildung, etwa eine tägliche Meisterschule. Dann zählt der Veranstaltungsort als erste Tätigkeitsstätte, und nur die Pendlerpauschale gilt. Wer befristet zur Probe arbeitet, kann in der Steuererklärung ebenfalls nur die Pendlerpauschale für die einfache Wegstrecke beanspruchen.
Masterstudenten im Ausland: Reisekosten abrechnen
Studierende im Auslandssemester, die schon einen Berufsabschluss wie den Bachelor haben, sollten ihre Kosten für Unterkunft und Verpflegung beim Finanzamt geltend machen. Das bringt ihnen später Steuerabzug, wenn sie verdienen und Steuern zahlen müssen (BFH, Az. VI R 3/18).
Steuerregel. Wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, rechnet die Kosten für die Unterkünfte während der Auslandssemester und die Verpflegungspauschalen in der Anlage N zur Steuererklärung ab. Diese zählen als vorweggenommene Werbungskosten, wenn die Hochschule in Deutschland ihre erste Tätigkeitsstätte ist. Für Wege von daheim zur Uni in Deutschland gibt es aber nur die Pendlerpauschale (BFH, Az. VI R 24/18).
Tipp: Falls Sie noch keinen Berufsabschluss haben, sollten Sie besser das Auslandssemester ins Masterstudium verschieben. Während des Zweitstudiums zählen alle Studienkosten als Werbungskosten.
Unfallkosten können Werbungskosten sein
Sind Unfallkosten, die auf dem Arbeitsweg entstehen, bereits mit der Pendlerpauschale abgegolten? Nein, hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben vom 18. November 2021 klargestellt.
Steuerregel. Berufstätige können Unfallkosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder – bei doppelter Haushaltsführung – auf Familienheimfahrten entstehen, zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.
Hintergrund. Für Verwirrung sorgte ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2019, demzufolge Unfallkosten mit der Entfernungspauschale abgegolten sein sollten. Das ist nun überholt: Neben der Pendlerpauschale muss das Finanzamt sämtliche Kosten anerkennen, die im Zusammenhang mit dem Unfall auf dem Arbeitsweg entstehen. Dazu gehören: Fahrzeugkosten, Krankheitskosten und auch Folgeschäden wie Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug, Prozesskosten, Schäden an Privatdingen wie Kleidung oder Brille und auch Fremdschäden – also alle Kosten, welche die Versicherung nicht ersetzt.
In diesen Fällen lohnt ein Einspruch
Nicht immer ist klar, was die erste Tätigkeitsstätte ist. Das führt oft zu Streit mit dem Finanzamt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich für Klarheit gesorgt. Nun steht fest: Selbst ein Arbeitsort, an dem der Arbeitnehmer nur kurz etwas erledigt, kann eine erste Tätigkeitsstätte sein.
Steuerregel. Ist der erste Arbeitsort dauerhaft derselbe und räumlich fixiert, gibt es immer nur die Pendlerpauschale und keine Reisekosten, auch keine Verpflegungspauschale.
Der erste Arbeitsort kann
- beim Arbeitgeber sein oder bei einem verbundenen Unternehmen oder einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten – etwa einem Kunden,
- ein Betriebsgelände sein, ein Bahnhof oder Flughafen (BFH, Az. VI R 40/16 und VI R 12/17) – aber kein Flugzeug und nicht die Bahn.
Darauf kommt es an
Es genügt, wenn Arbeitnehmer am ersten Arbeitsort nur in geringem Umfang etwas erledigen müssen. Es kommt hierbei nicht – wie früher – auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an.
Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) etwa für einen Streifenpolizisten und eine Pilotin klar. Ihr erster Arbeitsort ist an ihren Dienststellen, auch wenn sie meist auswärts im Einsatz sind. Diese Ansicht übernahm auch das Bundesfinanzministerium in sein BMF-Schreiben vom 25. November 2020.
Homeoffice keine erste Tätigkeitsstätte
Klar ist, dass das Homeoffice kein erster Arbeitsort sein kann. Anders ist es nur, wenn der Arbeitgeber das Büro für seinen Mitarbeiter anmietet und so über die Nutzung entscheidend bestimmen kann. Das haben die Richter vom Bundesfinanzhof kürzlich entschieden (Az. VI R 35/18).
Tipp: Arbeiten Sie an mehreren Einsatzorten, etwa in mehreren Filialen, sollte Ihr Arbeitgeber eine davon als Ihre erste Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag, Protokoll oder Einsatzplan festlegen (BFH, Az. VI R 40/16 und VI R 27/17). Das sollte die sein, mit der die Gesamtrechnung für alle Einsatzorte am günstigsten ausfällt. Die erste Tätigkeitsstätte muss nicht der Standort sein, an dem Sie am häufigsten sind.
Leiharbeitnehmer: Häufig Streit um Reisekosten
Zoff mit dem Finanzamt haben oft Leiharbeitnehmer, die durchgehend in demselben Betrieb des Entleihers arbeiten. Nach Auffassung der Finanzbehörden sollen sie nur die Pendlerpauschale für ihren Arbeitsweg statt ihre höheren Reisekosten dorthin absetzen dürfen. Doch das ist höchst strittig.
Steuerregel. Leiharbeitnehmer und in Zeitarbeit Beschäftigte können in der Regel immer Reisekosten abrechnen, weil sie keine erste Arbeitsstätte haben. Grund: Entleiherfirma oder Zeitarbeitsfirma sind kein dauerhafter Arbeitsort.
Ausnahme. Laut der Finanzverwaltung gilt der Entleiher als erste Tätigkeitsstätte, wenn Beschäftigte dort
- für die gesamte Zeit des Arbeitsverhältnisses oder
- länger als 48 Monate oder
- unbefristet tätig sind.
Dann will die Behörde für den Arbeitsweg zum Entleiher nur die Pendlerpauschale für den einfachen Arbeitsweg akzeptieren und nicht die Reisekostenpauschale von 30 Cent für den Hin- und Rückweg.
Dagegen hat sich ein Zeitarbeiter gewehrt. Sein Finanzamt hatte nur die Pendlerpauschale für die einfache Entfernung als Wegekosten anerkannt. Doch der Bundesfinanzhof hat sich auf die Seite des Zeitarbeiters gestellt (Az. VI R 32/20): Wenn die Zeitarbeitsfirma mit dem Entleiher wiederholt eine befristete Tätigkeit vereinbart, fehlt es an einer dauerhaften örtlichen Zuordnung des Arbeitnehmers zur Entleihfirma. Damit mangele es an einer ersten Tätigkeitsstätte. Der Zeitarbeiter kann deshalb jeden Fahrtkilometer geltend machen.
So planen Sie Ihr nächstes Steuerjahr
Berufliches und Privates trennen. Sie planen eine Dienstreise und wollen diese zum Beispiel mit dem Besuch eines Freundes verknüpfen? Grenzen Sie berufliche und private Reisetage möglichst voneinander ab. So lässt sich leichter ermitteln, welche Kosten beruflich veranlasst sind und damit einen Steuervorteil bringen.
Erste Tätigkeitsstätte festlegen. Wenn Sie mehrere Einsatzorte haben, bitten Sie Ihren Chef, eine erste Tätigkeitsstätte für Sie festzulegen. Das kann der Firmensitz oder die Filiale sein, aber auch eine Tochterfirma, ein ausgelagerter Unternehmensbereich oder ein Arbeitsplatz beim Kunden. Wie oft Sie dort arbeiten, spielt keine Rolle. Das häusliche Arbeitszimmer gilt hier nicht als erste Tätigkeitsstätte.
Schriftlich dokumentieren. Die Festlegung muss der Chef eindeutig im Arbeitsvertrag, Protokoll oder Einsatzplan dokumentieren. Bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte wie Busfahrer oder Handwerker sollte Ihr Chef ausdrücklich festlegen, dass der im Arbeitsvertrag genannte Arbeitsort keine Festlegung einer ersten Tätigkeitsstätte darstellt.
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- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 000 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
2 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@superblub: Eine Steuererklärung lohnt unter anderem, wenn die Jobkosten (Werbungskosten) bei Arbeitnehmern über 1000 Euro im Jahr betragen. 1000 Euro im Jahr werden bei jedem Arbeitsnehmer automatisch schon bei der Lohnsteuer als Arbeitnehmerfreibetrag berücksichtigt, so dass erst Jobkosten darüber die Einkommensteuer nach der Steuererklärung senken. Sie können für Ihren Weg zum Ausbildungsbetrieb die Pendlerpauschale absetzen, allerdings zieht das Finanzamt den Zuschuss den Sie vom Arbeitgeber für das Jobticket erhalten ab. Auch Ihre Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen zählen – in dem Fall sind es Reisekosten. Sie können also die 30 Cent für jeden Fahrtkilometer mit dem eigenen Auto absetzen. Dazu zählen noch viele andere Werbungskosten wie auch Porto oder Schreibmaterialien für Ihre Bewerbungsunterlagen. (PK)
Ein guter Beitrag, der bei mir immer noch einige Fragen offen lässt.
Wenn ich ab September eine Ausbildung mache, vom Gehalt her unter der Freibetragsgrenze liege und somit keine Steuererklärung machen muss, aber freiwillig eine machen möchte:
- kann ich eine Pendlerpauschale zur ersten Tätigkeitsstätte angeben, wenn ich vom Arbeitgeber ein Jobticket bekomme?
Und woanders habe ich gelesen, dass man Bewerbungskosten (Weg zum Bewerbungsgespräch, Portokosten) absetzen kann, sich dies jedoch nicht bei einem Gesamtbetrag von unter 1000€/Jahr lohnt. Warum nicht?
Wenn die Frage dumm ist, weil es vielleicht offensichtlich ist, dass der Betrag von der bei mir nicht auftauchenden Lohnsteuer abgezogen wird - Entschuldigung, ich bin noch neu in dem Thema.