
Arbeitsweg. Wer mit dem Zug zur Arbeit fährt, kann die Entfernungspauschale oder die höheren Fahrtkosten steuerlich geltend machen. © picture alliance / Jochen Eckel
Mit Entfernungspauschale, Unfall- und Reisekosten Steuern sparen: Wer ins Büro fährt, setzt die Pendlerpauschale ab. Wer auswärts unterwegs ist, rechnet noch mehr ab.
Zwischen Frühstückstisch und Schreibtisch liegt für viele Berufstätige erst einmal eine längere Fahrt. Ausgaben für den täglichen Weg zum Job sind Werbungskosten, mit denen sich Steuern sparen lassen. Wer außerdem Ausgaben für andere berufliche Fahrten selbst getragen hat, kann mit diesen die Steuerlast zusätzlich drücken.
Ob Sie die Pendlerpauschale von 30 Cent (ab dem 21. Kilometer: 38 Cent) oder höhere Reisekosten absetzen können, hängt vom Arbeitsort ab. Der Unterschied ist geldwert: Bei Wegen zu anderen Arbeitsorten zählen steuerlich nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft.
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@mindiusi: Die Fahrten des Handwerkers zum Kunden sind anders abzurechnen als die Ausgaben für den regelmäßigen Arbeitsweg. Die Ausgaben für die Fahrten zum Kunden sind Reisekosten, sodass z.B. bei Fahrten mit dem eigenen Wagen jeder gefahrene Kilometer pauschal mit 30 Cent abgerechnet werden kann. Das gilt auch für Umwege.
Bei der Pendlerpauschale für den regelmäßigen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke gibt es im Gesetz den direkten Hinweis auf die kürzeste Entfernung, bei den Aufwendungen für die anderen beruflich veranlasste Fahrten nicht.
Und wenn man als Handwerker auf dem Weg zum Kunden sich verfährt?
Muss man dann nur die eigentlich kürzeste Strecke angeben für die Pendlerpauschale und den Umweg aus "eigener Tasche" zahlen?
@superblub: Eine Steuererklärung lohnt unter anderem, wenn die Jobkosten (Werbungskosten) bei Arbeitnehmern über 1000 Euro im Jahr betragen. 1000 Euro im Jahr werden bei jedem Arbeitsnehmer automatisch schon bei der Lohnsteuer als Arbeitnehmerfreibetrag berücksichtigt, so dass erst Jobkosten darüber die Einkommensteuer nach der Steuererklärung senken. Sie können für Ihren Weg zum Ausbildungsbetrieb die Pendlerpauschale absetzen, allerdings zieht das Finanzamt den Zuschuss den Sie vom Arbeitgeber für das Jobticket erhalten ab. Auch Ihre Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen zählen – in dem Fall sind es Reisekosten. Sie können also die 30 Cent für jeden Fahrtkilometer mit dem eigenen Auto absetzen. Dazu zählen noch viele andere Werbungskosten wie auch Porto oder Schreibmaterialien für Ihre Bewerbungsunterlagen. (PK)
Ein guter Beitrag, der bei mir immer noch einige Fragen offen lässt.
Wenn ich ab September eine Ausbildung mache, vom Gehalt her unter der Freibetragsgrenze liege und somit keine Steuererklärung machen muss, aber freiwillig eine machen möchte:
- kann ich eine Pendlerpauschale zur ersten Tätigkeitsstätte angeben, wenn ich vom Arbeitgeber ein Jobticket bekomme?
Und woanders habe ich gelesen, dass man Bewerbungskosten (Weg zum Bewerbungsgespräch, Portokosten) absetzen kann, sich dies jedoch nicht bei einem Gesamtbetrag von unter 1000€/Jahr lohnt. Warum nicht?
Wenn die Frage dumm ist, weil es vielleicht offensichtlich ist, dass der Betrag von der bei mir nicht auftauchenden Lohnsteuer abgezogen wird - Entschuldigung, ich bin noch neu in dem Thema.