
Die Steuererklärung 2019 bringt vier neue Formulare. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser
Es ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, wie Sie Handwerkerkosten, Arbeitsmittel & Co steuerlich geltend machen können.
Steuererklärung 2019: Neue Formulare, für viele einfacher
Die Bälle sind in der Luft. Jetzt müssen sie nur noch aufgefangen werden. Denn alle Rechnungen etwa für Handwerker und Hilfen im Haushalt, Fortbildungen, Zahnersatz, Jobkosten oder Kinderbetreuung sind bereits bezahlt. Für die eine oder andere größere Ausgabe winkt nun ein Steuerbonus vom Finanzamt. Den gilt es über die Steuererklärung für 2019 einzulösen.
Also Belege sichten, Ausgaben zusammenrechnen, Formulare ausfüllen und Geld abholen. Für Arbeitnehmer gibt es im Schnitt rund 1 000 Euro zurück. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest zeigen auf den folgenden Seiten die größten Sparposten und erklären, welche Neuerungen für die Abrechnung 2019 wichtig sind.
Unser Rat
- Alles abrechnen.
- Holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurück – etwa wenn Sie 2019 für Ihren Job mehr als 1 000 Euro ausgegeben haben (lohnt erst ab dieser Höhe!) oder Handwerker beschäftigt haben. Wie das im Detail geht, lesen Sie im Finanztest Spezial „Steuern“. Das Heft hilft bei Steuerthemen von A bis Z und ist für 9,80 Euro im Handel und im Online-Shop erhältlich.
- Formulare herunterladen.
- Alle aktuellen Vordrucke für Ihre Steuererklärung 2019 gibt es online kostenlos (formulare-bfinv.de).
- Profis fragen.
- Ist Ihr Steuerfall komplizierter, etwa weil Sie eine Immobilie vermieten oder Kapitalerträge haben? Lassen Sie sich von einem Steuerberater (bstbk.de, dstv.de) oder Lohnsteuerhilfeverein (bvl-verband.de) beraten.
Vier neue Formulare
Bei den Vordrucken für die Steuererklärung 2019 hat sich einiges geändert. Der bisher vierseitige Mantelbogen ist auf zwei Seiten geschrumpft, daneben gibt es gleich vier neue Anlagen:
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Sonderausgaben
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
- Anlage Sonstiges
Die ersten drei schaffen mehr Platz. So war bislang etwa für das Eintragen von Krankheits- und Pflegekosten und anderen außergewöhnlichen Belastungen viel zu wenig Raum in den Formularen.
Die Anlage Sonstiges fängt viele verschiedene Posten auf. Hier sollen Steuerzahler jetzt zum Beispiel Angaben zur Steuerermäßigung bei der Erbschaftsteuer, zur Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, zum Spendenvortrag und zum Verlustabzug eintragen. Auch der Antrag auf Aufteilung der Abzüge im Falle der Einzelveranlagung kommt jetzt hierhin, obwohl die Wahl der Veranlagung bereits im Hauptvordruck geschieht.
Die „Vereinfachte Steuererklärung“ – eine Kurzversion der Abrechnung – ist ersatzlos weggefallen.
E wie einfach?
Die gute Nachricht: Die Steuererklärung 2019 geht schneller als bisher – nicht nur online, sondern sogar auf Papier. Die Digitalisierung hat Auswirkungen auf die Formulare. Einige Zeilen und Felder sind jetzt grün hinterlegt und mit einem kleinen „e“ markiert.
Alle Daten, die Steuerzahler dort bislang eintragen mussten, trägt jetzt das Finanzamt ein. Arbeitgeber, Krankenkasse oder Rentenversicherung müssen ihm diese Daten bis Ende Februar elektronisch übermittelt haben. Die übermittelten Daten gelten als Angaben des Steuerzahlers. Daher sollten alle ihren Steuerbescheid später genau prüfen.
Für viele einfacher
Die grün hinterlegten Felder sind in den Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand zu finden. Sie haben daher vor allem für Arbeitnehmer und Rentner Bedeutung. Arbeitnehmer müssen zum Beispiel nicht mehr die Werte aus ihrer Lohnsteuerbescheinigung übertragen. Sie lassen die Felder etwa für den Bruttolohn oder die gezahlte Lohnsteuer einfach frei. Gleiches gilt für Beiträge zu den Sozialversicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand. Rentner müssen in der Anlage R nicht mehr ihren Rentenbetrag oder den Beginn ihrer Rente angeben.
Diese Daten sind da
Neben Lohnsteuerdaten und Renten werden Beiträge für Riester- oder Rürup-Renten, vermögenswirksame Leistungen oder Arbeitslosengeld als E-Daten an das Finanzamt übermittelt. Steuerzahler sollten die markierten Felder freilassen und sie nur ausfüllen, wenn sie sicher sind, dass die übermittelten Daten falsch oder unvollständig sind. Tragen sie in diese Felder nämlich etwas ein, wird beim Finanzamt automatisch eine persönliche Kontrolle durch einen Sachbearbeiter ausgelöst. Dieser wird dann vermutlich Belege anfordern, die zeigen, warum die übermittelten Daten falsch oder unvollständig sind.
Unterscheiden sich die eingetragenen Werte gar nicht von den übermittelten, verzögert sich die Bearbeitung unnötig.
Keine Belege mitschicken
Belege müssen der Abrechnung nicht mehr beiliegen – auch keine Spendenquittungen und Steuerbescheinigungen der Bank. Anleger müssen nur Verlustbescheinigungen immer vorlegen. Beim Behindertenpauschbetrag ist der Nachweis zumindest einfacher als bisher. Nur wenn der Pauschbetrag erstmalig beantragt wird oder sich etwas ändert, müssen Steuerzahler Nachweise einreichen.
Tipp: Heben Sie alle Belege nach Erhalt des Steuerbescheids noch ein Jahr lang auf. Die Beamten fordern sie bei Bedarf an. Sie können Belege auch elektronisch übermitteln – etwa eingescannt per E-Mail.
Trödeln wird automatisch teurer
Wer zur Abgabe der Steuererklärung 2019 verpflichtet ist, muss seine Abrechnung bis zum 31. Juli 2020 beim Finanzamt abgeben.
Aufschub gewährt das Amt nur bei einem triftigen Grund. Wer die Abgabe unentschuldigt versäumt, zahlt eventuell drauf. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro je Verspätungsmonat. Wird die Erklärung erst 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs – also im März 2021 – abgegeben, wird der Verspätungszuschlag festgesetzt. Das erfolgt automatisch, wenn das Finanzamt eine Nachforderung festgesetzt hat. Gibt es eine Erstattung oder beträgt die Steuer null Euro, liegt es im Ermessen der Finanzbeamten, ob ein Zuschlag fällig wird.
Aufatmen können alle, die freiwillig abgeben – sie haben vier Jahre Zeit für die Abrechnung: für die Steuererklärung 2019 bis zum 2. Januar 2024.
Mehr Zeit, wenn Profis helfen
Übernimmt ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung, bleibt dafür Zeit bis zum 28. Februar 2021. Fällt der Abgabetermin aber auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Weil der letzte Februartag ein Sonntag ist, verschiebt sich die Abgabe auf den 1. März 2021.
Wer abgeben muss
Für viele ist die Steuererklärung sogar Pflicht. Abrechnen müssen Arbeitnehmer und lohnsteuerpflichtige Pensionäre, die in den Steuerklassen III/V, IV plus Faktor oder VI waren oder einen Freibetrag hatten (außer Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und für Kinder). Auch alle, die neben Gehalt oder Pension mehr als 410 Euro Einkünfte oder Lohnersatz wie Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben, trifft die Pflicht.
- Ehepaare
- , die Einzelveranlagung wählen.
- Rentner
- , deren Einnahmen nach Abzug von Frei-, Pausch- oder Entlastungsbeträgen über 9 168 Euro liegen (Ehepaare über 18 336 Euro).
- Anleger
- , die noch Erträge versteuern oder darauf Kirchensteuer zahlen müssen.
- Beamte
- , falls die Vorsorgepauschale höher war als ihre Versicherungsbeiträge.
Handwerker, Haushaltshilfen, Pflegekosten
Ob Gärtner, Pflegekraft oder Elektriker – für bestimmte Arbeiten müssen im Haushalt einfach Profis ran. Das spart Zeit, Nerven und Steuern: 20 Prozent der Kosten senken direkt die Steuerschuld. Für Handwerkerrechnungen (abzüglich Material) ist ein Steuerbonus von maximal 1 200 Euro drin.
Für Dienstleistungen von Minijobbern im Haushalt gibt es bis zu 510 Euro Steuererleichterung. Für andere Hilfen, egal, ob sozialversicherungspflichtig angestellt oder auf Rechnung, können sogar bis zu 4 000 Euro pro Jahr abgerechnet werden. Insgesamt sind für Hilfen im Haushalt jedes Jahr maximal 5 710 Euro Steuerersparnis drin (mehr im Special Handwerker und Haushaltshilfen).
Handwerkerarbeiten
Mieter oder Eigentümer? Egal, beide erhalten einen Steuerrabatt, wenn Handwerker auf ihre Kosten in ihrem Wohnhaus, auf dem Grundstück oder in ihrer Wohnung etwas reparieren, renovieren, sanieren, warten oder modernisieren. 6 000 Euro können sie jedes Jahr investieren für den maximalen Steuerbonus von 1 200 Euro (20 Prozent). Der Rechnungsbetrag muss um ausgewiesene Materialkosten gekürzt werden, sie zählen nicht mit. Das Finanzamt achtet penibel darauf, dass die Rechnung nicht bar bezahlt, sondern das Geld überwiesen wurde.
Nebenkosten nicht vergessen
Auch Kosten, die anteilig für Hausmeister, Gartenarbeit, Reinigung des Hausflurs, Schornsteinfeger oder Wartung angefallen sind, bringen den Bonus. Oft liegen Neben- oder Betriebskostenabrechnung erst nach dem Abgabetermin für die Steuererklärung vor. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben nachträglich abrechnen. Das Amt muss den Steuerbescheid auch nach der Einspruchsfrist noch ändern (Finanzgericht Köln, Az. 11 K 1319/16). Wem das zu umständlich ist, der macht die Abrechnung in dem Jahr geltend, in dem er sie bekommt. Dritte Möglichkeit: Vorauszahlungen für reguläre Leistungen wie Hausmeister, Gartenarbeit und Reinigung in dem Jahr ansetzen, in dem sie geleistet werden.
Pflege- und Betreuungskosten
Liegt ein Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vor, zählen die Kosten als außergewöhnliche Belastung, und Betroffene müssen einen Teil selbst tragen (Special Pflegekosten). Für diesen Eigenanteil (zumutbare Belastung) können sie aber die Steuerermäßigung für Haushaltsdienste geltend machen. Leistungen einer Pflegeversicherung darf das Finanzamt nur im Falle von Sachleistungen abziehen, Pflegegeld gar nicht.
Ausfüllhilfe
Neues Formular beachten: Ausgaben für Helfer im Haushalt tragen Sie bei der Abrechnung für 2019 nicht mehr im Hauptvordruck, sondern in der neuen Extraanlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Handwerkerrechnungen kommen in Zeile 6, Ausgaben für Minijobber in Zeile 4.
Fahrtwege, Homeoffice, Gewerkschaft und Konto
Investieren Arbeitnehmer in ihren Job mehr als 1 000 Euro, spart jeder Euro darüber zusätzlich Steuern. Viele knacken die Grenze bereits mit den Kosten für ihre täglichen Fahrten zur Arbeit. Auch kleine Beträge können entscheidend sein, um die Pauschale zu übersteigen.
Täglicher Weg
Die Fahrt von zu Hause ins Büro oder in die Firma zählt beim Finanzamt so: Pro Arbeitstag erkennt es für jeden Kilometer der einfachen Strecke 30 Cent an – egal, ob mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß. Wer auf einer längeren Strecke schneller ist, etwa weil dort weniger Staus sind, kann diese abrechnen. Bus- und Bahnfahrer setzen die tatsächlichen Ticketkosten ab.
Homeoffice
Immer mehr Arbeitnehmer können an einem oder mehreren Tagen von zu Hause arbeiten. Laufende Kosten für den privaten Telefon- und Internetanschluss können sie teilweise absetzen, wenn sie ihn auch beruflich einsetzen.
Angestellte im Homeoffice können es sich dabei , wie einige andere Berufsgruppen, etwa Lehrer oder Außendienstler, leicht machen. Sie setzen dafür pauschal 20 Prozent pro Monat ihrer Ausgaben an.
Kontoführung und Gewerkschaft
Die Gebühren für das Gehaltskonto können in private und berufliche Kosten aufgeteilt werden. Das Amt akzeptiert jedoch auch bei jedem pauschal 16 Euro.
Auch Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an.
Ausfüllhilfe
Angaben zum täglichen Weg kommen in die Zeilen 31 bis 40 der Anlage N, Ticketkosten in die Zeilen 35 bis 38, Gewerkschaftsbeiträge in Zeile 41. Weitere Ausgaben, etwa für Kontoführung, gehören in Zeile 46 bis 48. Wer Arbeitsmittel wie PC, Fachbücher oder Handy gekauft hat, trägt seine Ausgaben in die Zeilen 42 bis 43 ein.
Brillen, Medikamente, Zahnspangen
Privatrechnungen für Behandlungen, Zuzahlungen, Arznei, eine neue Brille oder Augenoperation, die Zahnspangen für die Kinder – längst nicht alle Ausgaben rund um die Gesundheit der Familie werden von der Krankenkasse übernommen. Für die Steuer zählen alle privat bezahlten Medikamente und Behandlungen, die medizinisch notwendig und angemessen waren.
Eigenanteil kennen und knacken
Zwar muss jeder, je nach Familienstand und -größe, einen Teil seiner Gesundheitskosten selbst tragen, die seine Kasse nicht übernimmt. Sobald die Grenze aber überschritten ist, wirken sie sich steuermindernd aus.
Tipp: Berechnen Sie Ihren Eigenanteil unter mit unserem Rechner Außergewöhnliche Belastungen.
Arznei- und Verbandsmittel
Alle Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten können geltend gemacht werden, außer die zu Verhütungsmitteln. Als Nachweis dient die Quittung. Sie enthält einen Vermerk, wenn die Apotheke das Kassenrezept einbehalten hat. Privatpatienten weisen ihre Kosten durch Rezeptkopie und Abrechnung der Krankenversicherung nach. Hat die Versicherung nur ein günstigeres Präparat gezahlt, kann der Aufpreis abgerechnet werden.
Zahnersatz
Zahnspangen für die Kinder, Inlays, Kronen, Implantate – oft sind Zuzahlungen erforderlich und gehen schnell ins Geld. Beruhigend, dass das Finanzamt Abrechnungen in der Regel durchwinkt. Als Nachweis genügen die Rechnungen. Ausnahme: Zahnreinigungen.
Hörgeräte und andere Hilfsmittel
Es zählen Zuzahlungen zu Gehhilfe, Hörgerät, Rollstuhl oder orthopädischen Schuhen. Als Nachweis dienen Kaufbeleg und Verordnung. Das gilt auch für die Montage von Handläufen oder Treppenlift (Bundesfinanzhof, Az. VI R 61/12).
Pauschbetrag bei Handicap
Menschen mit einer Behinderung können wählen. Entweder sie weisen ihre Ausgaben einzeln nach. Das lohnt sich, wenn die Kosten ihren Eigenanteil deutlich übersteigen. Ansonsten beantragen sie den Behindertenpauschbetrag. Das ist einfacher und es gibt ihn ohne Abzug eines Eigenanteils, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung. Es gibt aber eine Einschränkung: Liegt der Grad der Behinderung unter 50, gibt es den Pauschbetrag nur, wenn aufgrund der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf eine Rente, etwa eine Unfallrente, oder andere laufende Bezüge besteht.
Ausfüllhilfe
Neues Formular beachten: Ausgaben für Medikamente, Kuren und Hilfsmittel kommen in einer Summe in Zeile 13 der neuen Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Behinderungsbedingte Kosten kommen in die Zeilen 15 und 16, der Pauschbetrag wird in Zeile 4 bis 9 beantragt.
Kinderbetreuung, Schulgeld
Kita, Hort und Co
Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen Eltern für die Betreuung Rechnungen bis zu 6 000 Euro einreichen, zwei Drittel davon – maximal 4 000 Euro – pro Jahr und Kind werden anerkannt. Wie bei Handwerkerrechnungen akzeptiert das Amt nur per Abbuchung oder Überweisung geleistete Beträge.
Oma als Babysitter
Spannen Eltern Oma, Opa oder Tante für die Betreuung ein, können sie dafür entstandene Ausgaben trotzdem beim Finanzamt angeben. Die Beamten verlangen für den Steuerbonus allerdings einen Arbeitsvertrag wie „unter Fremden üblich“ und die Überweisung des Lohns. Barzahlungen akzeptiert das Amt nicht. Außerdem darf die Person, die die Kinder betreut, nicht im selben Haushalt wohnen.
Gibt es die familiäre Unterstützung unentgeltlich, können Eltern immerhin der Oma die Fahrtkosten mit einfacher Quittung erstatten und anschließend abrechnen.
Schulgeld
Besuchten die Kinder 2019 eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft, etwa weil sie in ihrer Bildung einen fremdsprachlichen oder religiösen Schwerpunkt erhalten sollen, dürfen Eltern bis zu 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen. Bis maximal 5 000 Euro pro Jahr sind hier drin. Das von Eltern geleistete Schulgeld wird dafür in voller Höhe eingetragen. Den absetzbaren Teil berechnet das Finanzamt.
Ausbildungsfreibetrag
Lernen oder studieren und wohnen volljährige Kinder auswärts, steht Eltern pro Jahr und Kind ein Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro zu. Den erhalten sie solange, wie sie Kindergeld für den Nachwuchs bekommen. Für jeden Monat ohne Anspruch auf Kindergeld sinkt der Freibetrag für das Jahr um 77 Euro. Geben Eltern ihre Steuererklärung getrennt ab, dürfen sie den Ausbildungsfreibetrag untereinander hälftig aufteilen.
Single-Eltern
Alleinerziehende machen für ihre Kinder den Entlastungsbetrag in Höhe von 1 908 Euro für das erste und 240 Euro für jedes weitere Kind über die Steuererklärung geltend. Der Betrag wird Alleinstehenden gewährt, wenn keine weitere volljährige Person im selben Haushalt lebt. Für jeden Monat, in dem die Bedingungen nicht erfüllt sind, sinkt der Betrag um ein Zwölftel. Wo die Kinder während des Jahres tatsächlich leben, spielt keine Rolle. Es kommt allein auf die Meldung des Kindes im Haushalt des Elternteils an.
Ausfüllhilfe
Kinderbetreuungskosten kommen in die Zeile 73 der Anlage Kind. Der Ausbildungsfreibetrag wird in den Zeilen 61 bis 64 beantragt. Angaben für den Entlastungsbetrag kommen in die Zeilen 49 bis 54 der Anlage Kind. Getrennt oder Geschieden? Das Amt will Angaben in Zeile 15 im Hauptvordruck.
Unterhalt für nahe Angehörige
Wer im vergangenen Jahr nahe Angehörige, etwa ein erwachsenes Kind, für das es kein Kindergeld mehr gibt, oder den Ex-Partner finanziell unterstützt hat, kann mit diesen Ausgaben Steuern sparen. Für 2019 können 168 Euro mehr Unterhalt als im Jahr zuvor abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 9 168 Euro. Zusätzlich zählen noch übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Einkünfte werden gegengerechnet
Einkünfte des Empfängers, die über 624 Euro liegen, zieht das Finanzamt vom Unterhaltsbetrag ab. Als Einkünfte zählen alle steuerpflichtigen Einnahmen wie Lohn abzüglich Werbungskosten, Arbeitslosengeld I und II, Einkommen aus Minijobs, Eltern- und Betreuungsgeld – nicht aber Kindergeld. Von den Bezügen darf pro Jahr eine Kostenpauschale von 180 Euro abgezogen werden. Ausnahme: Ausbildungshilfen wie Bafög. Alles über 180 Euro mindert den Abzug. Bei Erhalt von Bafög gilt der Freibetrag nicht.
Unterhalt für den Ex-Partner
Geschiedene können für Unterhaltszahlungen sogar noch mehr absetzen. Bis zu 13 805 Euro pro Jahr plus übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgabenabzug drin. Verfügt der Unterhaltsempfänger über ein eigenes Einkommen, ist dieses „Realsplitting“ meist günstiger als der Abzug als außergewöhnliche Belastung. Der Unterstützte muss den Zahlungen auf der Anlage U zustimmen und den Unterhalt versteuern. Im Gegenzug muss ihm der Unterhaltszahler einen eventuellen finanziellen Nachteil ausgleichen.
Tipp: Vergleichen Sie die mögliche Steuerersparnis, bevor Sie sich für eine Abzugsart entscheiden. Beachten Sie den eventuellen finanziellen Nachteil.
Ausfüllhilfe
Unterhalt an nahe Angehörige zählt bis zu 9 168 Euro als außergewöhnliche Belastung und kommt in die Zeilen 7 bis 16 der Anlage Unterhalt. Soll er als Sonderausgabe zählen, gilt die neue Anlage Sonderausgaben, Zeilen 17, 18.
PC, Handy und Büromöbel
Im letzten Jahr war es an der Zeit für einen neuen PC, der auch im Job gebraucht wird? Arbeitsmittel mit einem Kaufpreis bis zu 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer können sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Damit lässt sich leicht die 1 000-Euro-Werbungskostenpauschale überspringen. Ausgaben für Sachen, die Steuerzahler zu 90 Prozent beruflich nutzen, können sie komplett als Werbungskosten ansetzen, dazu gehören auch Büromöbel.
Manche Dinge werden zu größeren Teilen privat genutzt. Sie zählen sogar dann noch als Arbeitsmittel, wenn sie nur zur Hälfte beruflich genutzt werden. Allerdings kann dann nur der berufliche Kostenanteil in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Teurere Arbeitmittel
Einen Kaufpreis über 952 Euro müssen Steuerzahler gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Gegenstands aufteilen. Im Jahr des Kaufs werden die Kosten monatsgenau aufgeteilt. Anhaltspunkte, wie lange welcher Gegenstand abgeschrieben werden muss, liefert die amtliche Afa-Tabelle zur „Abschreibung für Abnutzung“ auf der Website des Bundesfinanzministeriuns.
Ausfüllhilfe
Alles einzeln in der Anlage N, Zeile 42 und 43 auflisten, Summe mit Afa-Beträgen in Zeile 43 eintragen.
Kirchensteuer
Je nach Bundesland haben Kirchenmitglieder noch 8 oder 9 Prozent ihrer Lohn- und Einkommensteuer 2019 zusätzlich gezahlt. Für Angestellte behält der Arbeitgeber die Kirchensteuer gleich mit der Lohnsteuer ein. Die Kirchensteuer können Kirchenmitglieder in der Steuererklärung absetzen – abzüglich der Kirchensteuer, die 2019 erstattet wurde.
Manchmal nur auf Antrag
Je nach Bundesland darf die Kirchensteuer nicht mehr als 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens betragen. Ausnahme: Bayern. Wer die Grenze übersprungen hat, kann mit einer Erstattung der zu viel gezahlten Kirchensteuer vom Finanzamt rechnen. In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland geschieht das nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Kirchenmitglieder müssen auf Zinsen und Dividenden, neben Abgeltungsteuer und Soli, auch Kirchensteuer zahlen. Diese können sie nicht in der Steuererklärung absetzen. Die Geldinstitute behalten sie automatisch ein. Es sei denn, Mitglieder hatten einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Dann wird sie mit dem Steuerbescheid festgesetzt.
Abzug doch möglich
Unterliegen Kapitalerträge dem persönlichen Steuersatz, kann Kirchensteuer auf diese Einkünfte als Sonderausgabe zählen (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 15 K 1640/16 E).
Ausfüllhilfe
Die Konfession wird in Zeile 11 im Hauptvordruck abgefragt. Neu: Gezahlte Kirchensteuer wird als „e-Daten“ in Zeile 9 der Anlage N übermittelt, in Zeile 4 der neuen Anlage Sonderausgaben muss sie selbst eingetragen werden.
Trainer, Betreuer und Ehrenamtliche
Ob Fußballtrainer, Betreuer oder Ausbilder, für soziales Engagement gibt es häufig eine finanzielle Entschädigung. Wer 2019 für seinen Einsatz Geld bekommen hat, muss das in vielen Fällen nicht versteuern. Der Staat belohnt soziales Engagement je nach Einsatz mit verschiedenen Steuerfreibeträgen.
Freibeträge nutzen
Für Ausbilder, Trainer, Erzieher, Dozenten, Künstler und Pflegekräfte bleiben bis 2 400 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Dieser Übungsleiterfreibetrag gilt für nebenberufliches Engagement im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich und in öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaften wie Universitäten, Schulen, Sportvereinen und Volkshochschulen.
Den Freibetrag von 2 400 Euro können auch ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormunde oder Fürsorgepfleger nutzen. Dies gilt aber nur, wenn sie diesen Freibetrag nicht bereits für andere ehrenamtliche Jobs ausgeschöpft haben.*
Einen Freibetrag von 720 Euro gibt es für Ehrenamtliche etwa als Kassierer, Platzwart, Bürokraft, Vorstand oder Schiedsrichter in Vereinen und Seelsorger in Kirchen.
Ausgaben abziehbar
Eigene Ausgaben im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das galt bisher nur, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Aufwendungen die Ehrenamtspauschale von 720 Euro oder den Übungsleiterfreibetrag von 2 400 Euro übersteigen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 17/16) ist dies auch möglich, wenn Einnahmen und Ausgaben unter den Freibeträgen liegen. Allerdings muss eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden. Ergibt sich aus der Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben ein Verlust, kann dieser Betrag steuerlich geltend gemacht werden.
Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Es muss noch klären, ob der Kläger Gewinne erzielen wollte.
Tipp: Für eine angestellte Nebentätigkeit gilt die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1 000 Euro. Haben Sie die Pauschale durch Ihren Hauptberuf ausgeschöpft oder sind Ihre Ausgaben höher, rechnen Sie Ihre tatsächlichen Kosten ab.
Ausfüllhilfe
Übungsleiter oder Betreuer tragen Einnahmen bis zu 2 400 Euro in der Anlage N in Zeile 27 ein, Ehrenamtliche bis zu maximal 720 Euro.
Übersteigen die Einnahmen die Freibeträge, müssen alle die Differenz als Arbeitslohn in Zeile 21 angeben. Werbungskosten kommen in die Zeilen 31 bis 57 und 95.
* Korrigiert am 6. April 2020
Spenden, Partei- und Mitgliedsbeiträge
Gutes getan 2019? Das belohnt das Finanzamt. Ebenso politisches Engagement. Steuerrabatt gibt es aber nur bei entsprechenden Nachweisen. Spendenquittungen kann das Finanzamt noch ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids anfordern.
Mitgliedsbeiträge
Beiträge für einen gemeinnützigen Verein zählen nur, wenn der Verein keine Freizeitzwecke wie Sport, Heimatpflege, Tierzucht oder Karneval fördert.
Spenden
Bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte können Steuerzahler als Sonderausgaben geltend machen. Dafür listen Spender alle Organisationen einzeln auf, die im Jahr 2019 von ihnen Zuwendungen erhalten haben. Das vermeidet Nachfragen des Finanzamts. Bei einer Zuwendung bis 200 Euro genügt der Überweisungs- oder Bareinzahlungsbeleg. Wer 2019 mehr als den Höchstbetrag gespendet hat, kann einen Spendenvortrag beantragen.
Parteispenden
Von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an unabhängige Wählervereinigungen und politische Parteien zieht das Amt zuerst Zahlungen bis zu 1 650 Euro (bei Ehepaaren 3 30o Euro) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld ab. Höhere Beträge zählen bis zu weiteren 1 650 Euro (3 300 Euro für Ehepaare) als Sonderausgaben. Solche politischen Spenden und Beiträge, die diese Höchstgrenzen übersteigen, lassen sich nicht in Folgejahre vortragen.
Ausfüllhilfe
- Neu:
- Spenden an gemeinnützige Hilfsorganisationen, Kirchen, Vereine, Gemeinden, Museen und Universitäten kommen jetzt in Zeile 5 der neuen Anlage Sonderausgaben. Unterstützung für Parteien oder Wählervereinigungen gehört in die Zeilen 7 bis 8. Ein Spendenvortrag wird in Zeile 6 der neuen Anlage Sonstiges beantragt.
-
Steuererklärung 2020 Abrechnen in Corona-Zeiten – so gehts
- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
-
Kinderbetreuung und Steuern So machen Sie steuerlich alles richtig
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
Steuererklärung 2021 Cashback vom Finanzamt
- Mit dem Finanzamt abzurechnen, kann sich richtig lohnen. Besonders Angestellte und Menschen mit Behinderung profitieren bei der Steuererklärung 2021 durch neue Boni.
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