Steuererklärung 2019 Das ist neu in den Steuerformularen

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Steuererklärung 2019 - Das ist neu in den Steuerformularen

Grün heißt, hier ist nur im Ausnahme­fall etwas einzutragen. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

Die Papierformulare für die Erklärung 2019 sind umfang­reicher und grüner. Steuerzahler müssen weniger Angaben machen. Hier lesen Sie, was neu ist und worauf Sie achten sollten. Helfen können übrigens auch Steuer­programme. Die Stiftung Warentest testet sie regel­mäßig (zum Test Steuerprogramme). Ausführ­liche Informationen rund um die Steuererklärung bietet das Sonderheft Steuern 2020.

Zeit für den Früh­jahrs­putz bei den Finanzen: Wer sich jetzt an die Steuererklärung 2019 setzt und dabei zu den Papierformularen greift, stolpert über die eine oder andere Neuerung.

Haupt­vordruck jetzt nur noch mit zwei Seiten

Der Haupt­vordruck war auf Diät: Statt aus vier Seiten besteht er nur noch aus zwei. Kosten für außergewöhnliche Belastungen, für Hand­werker und Haus­halts­dienste sowie Sonder­ausgaben landen jetzt in eigenen Anlagen.

Manche Felder sind für E-Daten

Alles im grünen Bereich kann grund­sätzlich frei bleiben. Felder, die in den Papierformularen grün hinterlegt und mit einem kleinen „e“ markiert sind, sind für elektronische Daten reser­viert. Diese teilen etwa Arbeit­geber, Krankenkasse oder Renten­versicherer dem Finanz­amt mit. Zeit haben sie dafür bis Ende Februar 2020. Bis dahin warten Finanz­ämter in der Regel, bevor sie die Erklärungen für 2019 bearbeiten. Die grünen Felder füllen Steuerzahler also nur aus, wenn sie wissen, dass die gemeldeten Daten falsch oder unvoll­ständig über­tragen wurden. Geben sie etwas in den grünen Feldern an, kann der Steuerfall nicht mehr elektronisch bearbeitet werden und landet auf dem Tisch eines Finanz­beamten.

Im besten Fall: Vereinfachte Erklärung

Stellen Steuerzahler fest, dass ihre E-Daten korrekt gemeldet wurden und sie in den übrigen Feldern keine Angaben machen wollen oder müssen, besteht die Erklärung eventuell nur aus dem Haupt­vordruck. Das Formular für die „vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer“ erübrigt sich damit und wurde abge­schafft.

Online gelten weiter die alten Regeln

Die E-Daten-Felder gibt es bislang nur bei der Papier­erklärung. Für Steuerzahler, die ihre Erklärung online machen, bleibt alles beim Alten: Sie müssen weiterhin alle notwendigen Angaben machen, können die gemeldeten Daten aber online abrufen und in ihre Erklärung über­nehmen.

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