
Grün heißt, hier ist nur im Ausnahmefall etwas einzutragen. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser
Die Papierformulare für die Erklärung 2019 sind umfangreicher und grüner. Steuerzahler müssen weniger Angaben machen. Hier lesen Sie, was neu ist und worauf Sie achten sollten. Helfen können übrigens auch Steuerprogramme. Die Stiftung Warentest testet sie regelmäßig (zum Test Steuerprogramme). Ausführliche Informationen rund um die Steuererklärung bietet das Sonderheft Steuern 2020.
Zeit für den Frühjahrsputz bei den Finanzen: Wer sich jetzt an die Steuererklärung 2019 setzt und dabei zu den Papierformularen greift, stolpert über die eine oder andere Neuerung.
Hauptvordruck jetzt nur noch mit zwei Seiten
Der Hauptvordruck war auf Diät: Statt aus vier Seiten besteht er nur noch aus zwei. Kosten für außergewöhnliche Belastungen, für Handwerker und Haushaltsdienste sowie Sonderausgaben landen jetzt in eigenen Anlagen.
Manche Felder sind für E-Daten
Alles im grünen Bereich kann grundsätzlich frei bleiben. Felder, die in den Papierformularen grün hinterlegt und mit einem kleinen „e“ markiert sind, sind für elektronische Daten reserviert. Diese teilen etwa Arbeitgeber, Krankenkasse oder Rentenversicherer dem Finanzamt mit. Zeit haben sie dafür bis Ende Februar 2020. Bis dahin warten Finanzämter in der Regel, bevor sie die Erklärungen für 2019 bearbeiten. Die grünen Felder füllen Steuerzahler also nur aus, wenn sie wissen, dass die gemeldeten Daten falsch oder unvollständig übertragen wurden. Geben sie etwas in den grünen Feldern an, kann der Steuerfall nicht mehr elektronisch bearbeitet werden und landet auf dem Tisch eines Finanzbeamten.
Im besten Fall: Vereinfachte Erklärung
Stellen Steuerzahler fest, dass ihre E-Daten korrekt gemeldet wurden und sie in den übrigen Feldern keine Angaben machen wollen oder müssen, besteht die Erklärung eventuell nur aus dem Hauptvordruck. Das Formular für die „vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer“ erübrigt sich damit und wurde abgeschafft.
Online gelten weiter die alten Regeln
Die E-Daten-Felder gibt es bislang nur bei der Papiererklärung. Für Steuerzahler, die ihre Erklärung online machen, bleibt alles beim Alten: Sie müssen weiterhin alle notwendigen Angaben machen, können die gemeldeten Daten aber online abrufen und in ihre Erklärung übernehmen.
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