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Laptop und Co
Vom Druckerpapier bis zum Bürostuhl – beruflich genutzte Arbeitsmittel bringen einen Steuerbonus. Und für 2018 ist der sogar höher als zuvor: Neu angeschaffte Sachen für den Job können Berufstätige jetzt sogar bis zu einem Preis von 952 Euro (mit Mehrwertsteuer) auf einen Schlag absetzen. War der Gegenstand teurer, müssen die Kosten auf die Nutzungsdauer laut amtlicher Abschreibungstabelle (Afa-Tabelle) verteilt werden (Bundesfinanzministerium.de). Wer die Anschaffung auch privat nutzt, darf nur den beruflichen Anteil geltend machen. Arbeitsmittel gehören in die Zeilen 41 und 42 der Anlage N.
Arbeitswege
Den Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz bezuschusst das Finanzamt: Pro Arbeitstag gibt es für jeden Kilometer der einfachen Strecke 30 Cent – egal, ob Arbeitnehmer mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Nutzen sie Bus oder Bahn, dürfen sie auch die tatsächlichen Ticketkosten absetzen. Arbeitsweg und Tage kommen in die Zeilen 31 und 32 der Anlage N, Ticketkosten: Zeilen 35 bis 38.
Umzugskosten
Wechseln Angestellte für den Job ihren Wohnort, können sie ihre Ausgaben unbegrenzt angeben. Dafür addieren sie die Kosten für Spedition oder Mietwagen, für Makler, doppelte Mieten und Fahrtkosten für die Wohnungssuche. Vom Chef steuerfrei übernommene Ausgaben müssen abgezogen werden. Die Summe tragen sie in die Zeilen 46 bis 48 der Anlage N ein.
Jobsuche
Die Jagd nach dem Traumjob kann ins Geld gehen. Ausgaben für Stellensuche, einen professionell gestalteten Lebenslauf, Bewerbungsmappen, Fachbücher, Porto, Fahrtkosten und Gebühren für ein Bewerbungstraining – alles absetzbar. Jobsuchende heben die Quittungen als Nachweis auf und tragen die Ausgaben in die Zeilen 46 bis 48 der Anlage N ein.
Arbeitszimmer
Richten Berufstätige zu Hause ein Büro ein, können sie manchmal Kosten steuerlich berücksichtigen. Steht ihnen für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz als das Heimbüro zur Verfügung, sind bis zu 1 250 Euro möglich. Liegt der inhaltliche Schwerpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit im heimischen Arbeitszimmer, können sie sogar alle Kosten angeben. Wer zum ersten Mal ein häusliches Arbeitszimmer geltend macht, sollte sich für Nachfragen vom Finanzamt mit Grundriss und Belegen wappnen. Die Behörde kann aber auch prüfen, wenn Berufstätige schon lange ein Heimbüro abrechnen. Eintragen in Zeile 43, Anlage N.
Fortbildung
Bilden sich Steuerzahler auf eigene Rechnung beruflich weiter, setzen sie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unbegrenzt ab. Zudem zählen Fahrtkosten zur Bildungsstätte, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Ausgaben für Lernmittel. Das gilt auch, wenn sie sich während einer Phase der Arbeitslosigkeit oder in Elternzeit weiterbilden, um ihre Jobchancen zu erhalten. Kosten eintragen in: Zeile 44, Anlage N.
Studienkosten
Studierende müssen nach Auffassung der Finanzämter Kosten für ein Erststudium bis zu einer Höhe von 6 000 Euro als Sonderausgaben abrechnen. Sie sparen damit nur Steuern, wenn sie im selben Jahr Einkünfte hatten. Günstiger wäre ein Abzug als Werbungskosten. Daher rechnen Studenten ein Erststudium besser als Werbungskosten in Zeile 44, Anlage N ab und legen später Einspruch ein. Das Bundesverfassungsgericht prüft 2019, ob die Ausgaben Werbungskosten sind. Fällt das Urteil positiv aus, ändert das Amt die Bescheide automatisch.
Beiträge zu Berufsverbänden
Mitglieder in einer Gewerkschaft oder in einem Berufsverband machen ihre Beiträge als Werbungskosten geltend. Dafür tragen sie die Zahlungen in die Zeile 40 der Anlage N ein.
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- Ist das wichtig? Kann das weg? Das fragen sich viele Menschen angesichts alter Unterlagen. Wir erklären, wie lange Sie Rechnungen, Verträge oder Auszüge aufheben sollten.
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- Viele Angaben liegen den Finanzämtern elektronisch vor – als sogenannte E-Daten. Sie können fehlerhaft sein. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, besser genau prüfen.
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