Abzugsposten Haushalt und Garten

Handwerker
Mieter und Eigentümer erhalten einen Steuerrabatt, wenn sie auf eigene Kosten reparieren, renovieren, sanieren, warten oder modernisieren lassen. Pro Jahr sind bis zu 1 200 Euro drin. Es zählen 20 Prozent von 6 000 Euro Ausgaben. Der Rechnungsbetrag muss um ausgewiesene Materialkosten gekürzt werden und wird dann in Zeile 73 Hauptvordruck eingetragen.
Haushaltshilfen
Helfen angemeldete Minijobber beim Putzen, Bügeln oder Essenzubereiten, erkennt das Finanzamt 20 Prozent von insgesamt 2 550 Euro pro Jahr an. Eine Ersparnis von 510 Euro ist so möglich. Dafür einfach alle Ausgaben in Zeile 71 im Hauptvordruck angeben.
Hundebetreuung
Hundebesitzer, die ihren Hund ausführen oder während eines Urlaubs betreuen lassen, können diese Kosten in ihrer Steuererklärung angeben. Das Gleiche gilt, wenn Katzen zu Hause versorgt werden.
Gartenarbeit
Wer selbstständige Putz- oder Gartenhilfen im Haushalt beschäftigt, erhält bis zu 4 000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Der Maximalbetrag wird von der Steuer abgezogen, wenn Ausgaben von 20 000 Euro pro Jahr zusammenkommen. Alle Rechnungen zählen mit 20 Prozent. Die Summe aller Ausgaben kommt in Zeile 72 des Hauptvordrucks.
Nebenkosten
Mieter können die jährliche Abrechnung der Nebenkosten, die sie anteilig für Gartenarbeit, Reinigung, Hausmeister und Wartungen bezahlen, absetzen. Neu: Sie können das nachträglich, also nach Erhalt des Steuerbescheids, abrechnen (Finanzgericht Köln, Az. 11 K 1319/16) – der Bescheid wird geändert. Oder sie setzen sie in dem Jahr an, in dem ihnen die Abrechnung zugeht. Alternativ können sie Vorauszahlungen für das Jahr ansetzen, in dem sie mit der Miete gezahlt werden. Die für die Wohnung extra ausgewiesene Summe gehört in Zeile 72 in den Hauptvordruck.