
Jetzt schnell alle Ausgaben rund um Haushalt, Job und Familie abrechnen. Im Schnitt gibt es vom Finanzamt 974 Euro zurück. Von Arbeitsweg über Handwerkerkosten und Kinderbetreuung bis Spenden: Die Steuerexperten der Stiftung Warentest nennen die 20 wichtigsten Posten und sagen, wo im Formular die Kosten einzutragen sind.
Viele Steuerzahler können mit einer Erstattung vom Finanzamt rechnen
Nachdem im Januar Versicherungen und Vereine Jahresbeiträge abgebucht und so Löcher ins Girokonto gerissen haben, tut jetzt ein Extraplus gut. Viele Steuerzahler können mit einer Erstattung vom Finanzamt rechnen. Anfang März starten die Ämter mit der Bearbeitung für 2018. Bis dahin übermitteln Arbeitgeber und Versicherungen die Daten. Wer schon früher alles zusammenhat, sollte gleich loslegen. Dann ist es vom Tisch und früh abgegebene Steuererklärungen liegen auf dem virtuellen Stapel ganz oben und werden als Erstes bearbeitet. Übrigens: Belege müssen nicht mehr eingereicht werden, sollten aber bis zu einem Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids aufgehoben werden.
Unser Rat
- Mehr Zeit.
- Sie machen Ihre Steuererklärung für 2018 selbst? Dann müssen Sie jetzt erst am 31. Juli 2019 abgeben. Hilft Ihnen ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, ist bis 2. März 2020 Zeit. Eine freiwillige Erklärung ist bis 2. Januar 2023 möglich.
- Keine Belege.
- Sie brauchen keine Rechnungen, Quittungen oder Belege mehr mit Ihrer Erklärung einzureichen. Allerdings sollten Sie diese bis zu einem Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids aufheben. Das Finanzamt kann Belege bei Nachfragen anfordern.
- Nichts vergessen.
- Haben Sie 2018 rund um Ihren Job mehr als 1 000 Euro ausgegeben (lohnt erst ab dieser Höhe!), etwa für Fahrtkosten, beruflich genutzten PC oder Bildungsurlaub? Haben Sie Handwerker und Helfer im Haushalt beschäftigt oder Ihre Kinder betreuen lassen? Haben Sie Geld für einen guten Zweck gespendet? Dann holen Sie sich jetzt Ihren Steuerbonus und zu viel gezahlte Steuern zurück.
- Hilfe holen.
- Ist Ihr Steuerfall komplizierter, etwa weil Sie eine Immobilie vermieten oder Kapitalerträge haben? Lassen Sie sich von einem Steuerberater (bstbk.de; dstv.de) oder Lohnsteuerhilfeverein (bvl-verband.de) beraten. Weitere Tipps für Ihre Steuererklärung lesen Sie auch im Finanztest Spezial „Steuern“. Das Heft bietet Hilfe bei Steuerthemen von A bis Z im Handel und im test.de/shop erhältlich.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss
Viele müssen jährlich mit dem Finanzamt abrechnen. Abgeben müssen:
- Arbeitnehmer und lohnsteuerpflichtige Pensionäre, die die Lohnsteuerklassen III/V oder IV + Faktor oder VI oder einen Extra-Freibetrag hatten oder die neben Gehalt oder Pension mehr als 410 Euro Einkünfte oder Lohnersatz wie Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben.
- Ehepaare, die Einzelveranlagung wählen.
- Rentner, deren Einnahmen nach Abzug von Frei-, Pausch- und Entlastungsbeträgen über 9 000 Euro (Ehepaare 18 000 Euro) liegen.
- Kapitalanleger, die noch Erträge versteuern und darauf Kirchensteuer zahlen müssen.
- Beamte, deren Vorsorgepauschale höher war als ihre Versicherungsbeiträge.

Finanzamt räumt jetzt mehr Zeit für Abgabe ein
Wer abgeben muss, hat jetzt zwei Monate länger Zeit für seine Steuererklärung. Sie muss spätestens am 31. Juli 2019 beim Finanzamt sein. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, ist sogar Zeit bis zum 2. März 2020. Wer freiwillig abgeben will, kann seine Erklärung innerhalb von vier Jahren einreichen. Für die Steuererklärung 2018 läuft die Abgabefrist dann bis zum 2. Januar 2023.
Für Nachzügler wirds teuer
Künftig heißt es: besser pünktlich abgeben. Das Finanzamt kann jetzt einen Verspätungszuschlag verlangen. Pro verspätetem Monat beträgt dieser 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer – mindestens 25 Euro pro Monat. Wer es nicht schafft, seine Erklärung bis zum 31. Juli 2019 abzugeben, sollte rechtzeitig mit einer triftigen Begründung, etwa einer schweren, langwierigen Krankheit, schriftlich Fristverlängerung beantragen.
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