Steuererklärung 2017

Spenden und Kirchen­steuer zeigen Wirkung

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Steuersenker sind Spenden, Parteibeiträge und Kirchensteuer. Sie gehen als Sonder­ausgaben ab – genauso wie bis zu 13 805 Euro Unterhalt an den Ex nach der Trennung und bis zu 6 000 Euro für die erste Ausbildung im Leben.

Kirchen­steuer nicht vergessen

Ging Kirchen­steuer vom Lohn ab, geben Sie das im Mantelbogen Zeile 42 an.

Beispiel: Udo Vogt hat bei 45 000 Euro steuer­pflichtigem Einkommen 955 Euro Kirchen­steuer (9 Prozent der Einkommensteuer) gezahlt. Über die 36 Euro-Pauschale (Ehepaar 72 Euro) hinaus wirken sich 919 Euro aus. Dadurch sinkt Vogts Steuer um 347 Euro, die Kirchen­steuer um 31 Euro (9 Prozent von 347 Euro) und der Soli um 19 Euro (5,5 Prozent von 347 Euro). Insgesamt erhält er für die Kirchen­steuer 397 Euro zurück.

Spenden und Mitglieds­beiträge

Pro Jahr können Sie freiwil­lige Spenden an begüns­tigte Organisationen wie Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, Universitäten, Museen und Vereine in Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte absetzen (eintragen in Zeilen 45 bis 56). Spenden und Beiträge an Parteien senken bis zu 1 650 Euro (Ehepaar 3 300 Euro) zur Hälfte direkt die Steuerlast. Höhere Zuwendungen zählen als Sonder­ausgaben.

Beispiel: Tom Meier spendete 500 Euro für Flücht­lings­hilfe und 250 Euro an einen Tier­schutz­ver­ein. Bei sonst 45 000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart er mit den Spenden inklusive Soli rund 300 Euro Steuer. An seine Partei zahlte er 300 Euro Beitrag. Dafür erhält er 150 Euro Steuern gutgeschrieben, macht insgesamt 450 Euro Steuer­gutschrift.

Tipp: Reichen Sie Belege nur auf Anforderung ein. Ansonsten müssen Sie sie ab Erhalt des Steuer­bescheids ein Jahr lang aufheben.

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