Steuersenker sind Spenden, Parteibeiträge und Kirchensteuer. Sie gehen als Sonderausgaben ab – genauso wie bis zu 13 805 Euro Unterhalt an den Ex nach der Trennung und bis zu 6 000 Euro für die erste Ausbildung im Leben.
Kirchensteuer nicht vergessen
Ging Kirchensteuer vom Lohn ab, geben Sie das im Mantelbogen Zeile 42 an.
Beispiel: Udo Vogt hat bei 45 000 Euro steuerpflichtigem Einkommen 955 Euro Kirchensteuer (9 Prozent der Einkommensteuer) gezahlt. Über die 36 Euro-Pauschale (Ehepaar 72 Euro) hinaus wirken sich 919 Euro aus. Dadurch sinkt Vogts Steuer um 347 Euro, die Kirchensteuer um 31 Euro (9 Prozent von 347 Euro) und der Soli um 19 Euro (5,5 Prozent von 347 Euro). Insgesamt erhält er für die Kirchensteuer 397 Euro zurück.
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Pro Jahr können Sie freiwillige Spenden an begünstigte Organisationen wie Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, Universitäten, Museen und Vereine in Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte absetzen (eintragen in Zeilen 45 bis 56). Spenden und Beiträge an Parteien senken bis zu 1 650 Euro (Ehepaar 3 300 Euro) zur Hälfte direkt die Steuerlast. Höhere Zuwendungen zählen als Sonderausgaben.
Beispiel: Tom Meier spendete 500 Euro für Flüchtlingshilfe und 250 Euro an einen Tierschutzverein. Bei sonst 45 000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart er mit den Spenden inklusive Soli rund 300 Euro Steuer. An seine Partei zahlte er 300 Euro Beitrag. Dafür erhält er 150 Euro Steuern gutgeschrieben, macht insgesamt 450 Euro Steuergutschrift.
Tipp: Reichen Sie Belege nur auf Anforderung ein. Ansonsten müssen Sie sie ab Erhalt des Steuerbescheids ein Jahr lang aufheben.
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