
Haben Sie 2017 Ihr erwachsenes Kind finanziell unterstützt, für das Sie kein Kindergeld mehr bekommen? Dann können Sie 168 Euro mehr Unterhalt als 2016 als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Der Höchstbetrag stieg auf 8 820 (2018: 9 000) Euro. Zusätzlich zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Unterhaltsempfänger (eintragen in Anlage Unterhalt).
Genauso setzen Sie Unterhaltskosten ab, wenn Sie andere nahe Angehörige, den Lebensgefährten oder Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis unterstützt haben, die in Ihrem Haushalt leben. Eine zumutbare Belastung gibt es hier nicht. Aber die Einkünfte und Bezüge des Empfängers, die über 624 Euro im Jahr (minus 180 Euro Kostenpauschale) liegen, gehen vom Höchstbetrag ab.
Beispiel: Anne Kraus unterstützte 2017 ihre 26-jährige Tochter mit 8 820 Euro. Die Tochter studiert noch und hatte selbst 3 000 Euro lohnsteuerpflichtig verdient. Die Mutter kommt auf 7 444 Euro außergewöhnliche Belastungen: 8 820 Euro – 2 000 Euro (3 000–1 000 Euro Werbungskostenpauschale) + 624 Euro. Somit zahlt sie bei 30 000 Euro sonst zu versteuerndem Einkommen rund 2 322 Euro weniger Steuern.
Die Tochter sollte, wenn sie Steuern gezahlt hat, eine Steuererklärung machen. Dann bekommt sie komplett die gezahlte Lohnsteuer auf ihre 3 000 Euro Lohn zurück, weil ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8 820 Euro im vergangenen Jahr liegt.
Tipp: Ob von den Einkünften des Unterhaltsempfängers auch die Pflichtbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung abgehen müssen, prüft das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1853/15). In der Frage muss der Steuerbescheid von Anne Kraus noch offen bleiben. Entscheiden die Verfassungshüter zugunsten der Steuerzahler, muss das Finanzamt die zuviel gezahlte Steuer erstatten.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Alle profitieren: Der Grundfreibetrag wird zum zweiten Mal 2022 erhöht. Für Arbeitnehmer steigt die Jobkostenpauschale auf 1200 Euro, Fernpendler setzen mehr pauschal ab.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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