Sie sind Riester- oder Rürup-Sparer? Dann können Sie 2017 mehr Beiträge absetzen.
Höhere Vorsorgebeiträge anerkannt
Maximal sind für jeden 23 362 (2018: 23 712) Euro Beiträge zur Basisaltersvorsorge im Jahr anerkannt. Das sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Versorgungswerken und zu Rürup-Verträgen. Steuerlich wirken sich 84 (2018: 86) Prozent davon aus – also bis 19 624 Euro (Ehepaare: 39 248 Euro). Arbeitnehmer mit Rürup-Vertrag können weniger absetzen als Selbstständige. Sie müssen den Höchstbetrag um die Summe kürzen, die sie 2017 zusammen mit ihrem Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Den Rürup-Betrag geben sie in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 8 an. Sind Sie Riester-Sparer, dann tragen Sie Ihre Einzahlungen in die Anlage AV ein. Steuerlich gefördert werden maximal 2 100 Euro inklusive Grund- und Kinderzulagen.
Beispiel: Laura Klein hat 50 000 Euro brutto. In ihren Riester-Vertrag flossen 2017 für sie und ihren achtjährigen Sohn 154 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage. Sie selbst zahlte 1 646 Euro ein, sodass sie 2 1oo (1 646 + 154 + 300) Euro Maximalbeitrag ausschöpft und 203 Euro Steuern spart. Im Jahr 2018 muss Klein 21 Euro weniger Beitrag einzahlen, weil die Zulage auf 175 Euro gestiegen ist.
Tipp: Sie sollten als Riester-Sparer Ihrem Anbieter eine Vollmacht erteilen, dass er die Zulage jedes Jahr beantragen darf. Das Amt zieht Zulagen nämlich auch dann ab, wenn Sie vergessen haben, diese zu beantragen.
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