
© Stiftung Warentest
Für Ihre Kinder unter 14 Jahren können Sie bis zu 6 000 Euro Betreuungskosten geltend machen. Das gilt zum Beispiel für Ausgaben für Kindergarten, Hort oder bei der Tagesmutter einschließlich der Ferienbetreuung.
Kosten für Kita, Hort und Tagesmutter
Das Finanzamt berücksichtigt zwei Drittel der Kosten, also maximal 4 000 Euro für jedes Kind. Dazu füllen Sie für jedes Kind eine Anlage Kind aus. Die Betreuungskosten kommen in Zeile 67. Nur Ausgaben für Verpflegung zählen nicht mit. Haben Oma, Opa, Tante oder andere nahe Angehörige das Kind betreut und erhalten sie dafür Geld, können Sie als Eltern dies auch absetzen. Bedingung ist, dass Sie mit den Verwandten einen Vertrag wie unter fremden Dritten üblich abgeschlossen haben. Insbesondere für Arbeitszeit und Entlohnung müssen klare Regeln gelten.
Tipp: Am besten Sie schließen mit den Verwandten einen Vertrag auf 450-Euro-Basis (Mini-Jobber). Dann sind die Abgaben am geringsten. Gar keine Abgaben fallen an, wenn Sie nur die Fahrtkosten der Betreuer ersetzen.
Kinderfreibetrag leicht gestiegen
Betreuungsfreibetrag. Der Kinderfreibetrag stieg 2017 auf 4 716 (2018: 4 788) Euro im Jahr. Hinzu kommen 2 640 Euro Betreuungsfreibetrag. Diese Freibeträge wirken sich erst ab höheren Einkommen aus, da das Finanzamt im Steuerbescheid immer das Kindergeld anrechnet. Single-Eltern haben mindestens Anspruch auf einen halben Kinder- und einen halben Betreuungsfreibetrag. Für 2017 ergeben sich so 2 358 (2018: 2 394) Euro Kinderfreibetrag und 1 320 Euro Betreuungsfreibetrag.
Tipp: Hat der andere Elternteil kein eigenes Einkommen oder zahlt weniger als 75 Prozent des festgelegten Unterhalts, können Sie als Alleinerziehende in Zeile 38 der Anlage Kind ankreuzen, dass Sie dessen halbe Freibeträge auf sich übertragen lassen wollen.
Achtung: Bei niedrigem Einkommen ist es oft günstiger, wenn Sie nur den halben Betreuungsfreibetrag zusätzlich nehmen, nicht aber den halben Kinderfreibetrag. Das hängt mit der Anrechnung des Kindergelds auf den Kinderfreibetrag zusammen. Wenn Sie nur den halben Kinderfreibetrag haben, rechnet das Finanzamt auch nur die Hälfte des ausgezahlten Kindergeldes gegen und nicht die volle Summe, um den Steuervorteil zu ermitteln. Eine Mutter mit einem Kind und vollem Betreuungs- und halbem Kinderfreibetrag spart 2017 ab 16 310 Euro Einkommen Steuern, beim vollen Kinderfreibetrag erst ab 33 885 Euro.
Entlastungsbetrag. Offen ist, ob der andere Elternteil der Übertragung des Kinderfreibetrags widersprechen kann, wenn er an 107 Tagen das Kind betreut hat (BFH, Az. III R 2/16). Single-Eltern erhalten außerdem aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation 1 908 Euro Entlastungsbetrag im Jahr, für jedes weitere Kind 240 Euro zusätzlich. Den Entlastungsbetrag beantragen sie in Zeile 44, wenn sie noch nicht die Steuerklasse II erhalten haben. Noch offen ist, ob Alleinerziehenden der Steuervorteil des Ehegattensplittings zusteht. Das muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Az. 2 BvR 221/17).
Bonus für Bildung
Wie allen Eltern steht Alleinerziehenden ein Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro im Jahr zu, wenn das Kind in Ausbildung ist und auswärts lebt (in Zeile 50 beantragen).
-
- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
-
- Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, weniger Steuern: Vor allem Familien und Berufstätige sahnen ab. Wir sagen, wie Sie die Steuergeschenke einlösen.
-
- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.