
Bis 5 710 Euro Steuernachlass ist drin, wenn Sie die Höchstbeträge für Helfer im Haushalt im letzten Jahr ausgeschöpft haben – etwa für Putzhilfe, Gärtner, Baby- oder Tierbetreuer oder Handwerker. Begünstigt sind:
- für Minijobber bis zu 2 550 Euro (eintragen in Mantelbogen, Zeile 71),
- für selbstständige Haushaltshilfen und für Vollzeitangestellte bis zu 20 000 Euro (eintragen in Mantelbogen, Zeile 72) und
- für Handwerker bis zu 6 000 Euro (eintragen in Mantelbogen, Zeile 73).
Alle Kosten rund um den Haushalt
Von den Ausgaben gehen im Steuerbescheid bis zu den Höchstbeträgen 20 Prozent direkt von der Steuerschuld plus Solizuschlag und Kirchensteuer ab. Deshalb wirken sich auch kleine Beträge aus – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Für die Abrechnung addieren Sie sämtliche Lohnkosten inklusive Steuern und Abgaben – bei Handwerkern auch Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten zählen nicht. Deshalb sollten diese immer in der Handwerkerrechnung separat aufgeführt sein. Sie müssen zwar die Rechnungen nicht mit der Steuererklärung einreichen, doch auf jeden Fall aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt. Wichtig ist, dass Sie die Helfer per Überweisung bezahlt haben. Nur ausnahmsweise, wenn Sie Minijobber im Haushalt über das Haushaltsscheckverfahren abgerechnet haben, erkennt das Finanzamt Barzahlung an.
Betriebskosten zählen
Wertvoll ist auch die jährliche Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung, in der Sie leben. Außerdem zählen die Betriebskosten für Ihre selbst genutzte Ferienwohnung auf Mallorca oder andernorts in Europa mit. Dazu gehören zum Beispiel die anteiligen Kosten für:
- Gartenarbeit, Hausmeister, Flurreinigung,
- Wartungskosten etwa für Fahrstuhl, Heizung, Lüftungsanlagen, Feuerlöscher,
- Schneeräumung, Schornsteinfeger,
- Lohnkosten für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten,
- Sperrmüllentsorgung, nicht aber für normale Müllabfuhr.
Beispiel: Eine Familie hat für 2 000 Euro ihre Wohnung renovieren lassen. Zudem kann sie 1 200 Euro haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters absetzen. Dadurch sinkt ihre Einkommensteuer inklusive Soli um rund 675 Euro und die Kirchensteuer um rund 58 Euro.
Tipp: Haben Sie die Nebenkostenabrechnung für 2016 erst nach der Steuerabrechnung 2016 bekommen, machen Sie die Ausgaben in der Steuererklärung für 2017 geltend.
Streit um Service außer Haus
Die Beamten prüfen sehr penibel, ob die Arbeiten tatsächlich „im Haushalt“ erledigt wurden. Kosten für die Reparatur von Elektrogeräten in der Werkstatt des Handwerkers, lassen sie zum Beispiel unter den Tisch fallen – genauso wie das Reinigen von Teppichen und Kleidung in einer Wäscherei oder „Essen auf Rädern“.
Tipp: Machen Sie auch Reparaturen geltend, die der Handwerker nicht nur bei Ihnen zu Hause erledigt hat. Das Finanzgericht München hat Rechnungen für eine Haustürrenovierung anerkannt, obgleich der Handwerker sie nur ausbaute und in seiner Schreinerei renovierte (Az. 7 K 1242/13).
Anders das Finanzgericht Nürnberg: Es lehnte im ähnlichen Fall die Kosten ab (Az. 4 K 16/17). Will das Amt Ihre Rechnung nicht anerkennen, legen Sie Einspruch ein und berufen sich auf das positive Urteil aus München. Das Finanzamt muss sie nicht anerkennen, aber einen Versuch ist es wert.
Noch einige Abzüge ungeklärt
Fraglich ist die Anerkennung von Wartungskosten für eine Smart-Home-Anlage, wenn intelligente Haustechnik per Fernzugriff elektronisch gewartet wird – nicht im Haushalt. Probleme kann es zudem geben, wenn die Handwerker in ihrer Rechnung die Lohnkosten nicht extra ausgewiesen haben. Ob dann eine Schätzung zulässig ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. In dem Verfahren geht es auch um die Frage, ob von der öffentlichen Hand erhobene Baukostenzuschüsse für den Anschluss eines Haushalts an die Abwasserentsorgungsanlagen sich steuerlich absetzen lassen (Az. VI R 18/16).
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Alle profitieren: Der Grundfreibetrag wird zum zweiten Mal 2022 erhöht. Für Arbeitnehmer steigt die Jobkostenpauschale auf 1200 Euro, Fernpendler setzen mehr pauschal ab.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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