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Die Steuerabrechnung für das Jahr 2017 lohnt sich. Arbeitnehmer können wieder im Schnitt mit rund 900 Euro Steuererstattung rechnen. „Für den einen oder anderen kann sogar mehr drin sein“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL. Darum sollte jeder seine Ausgaben für Job, Familie und Haushalt abrechnen.
Höherer Abzug für Krankheitskosten oder Unwetterschäden
„Jetzt kann jeder Ehepartner, der ein Heimbüro geltend machen kann, bis zu 1 250 Euro absetzen, selbst wenn es das Paar gemeinsam nutzt“, erläutert Rauhöft. „Bis zu 665 Euro mehr Abzug ist für Krankheitskosten oder Unwetterschäden drin, weil die zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen geringer ist als früher.“ Die Verbesserungen haben Steuerzahler vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München durchgesetzt.
Unser Rat
- Chance
- . Hatten Sie im Jahr 2017 Jobkosten von mehr als 1 000 Euro, Ausgaben für Handwerker und Helfer im Haushalt oder für Kinderbetreuung? Haben Sie Kirchensteuer bezahlt oder Geld gespendet? Dann lösen Sie jetzt den Steuerabzug über Ihre Steuererklärung ein.
- Belege.
- Belege müssen Sie nicht mehr einreichen, aber aufbewahren. Ausnahme: Belege sollten Sie vorsorglich einreichen, wenn Sie zum Beispiel erstmals ein Heimbüro, eine Vermietung oder einen neuen Zweithaushalt abrechnen.
- Hilfe.
- Sind Sie sich unsicher, lassen Sie sich von einem Steuerberater (bstbk.de, dstv.de) oder Lohnsteuerhilfeverein (bvl-verband.de) beraten. Für Arbeitnehmer und Rentner eignet sich meist ein Lohnsteuerhilfeverein. Das kostet rund 150 Euro im Jahr. Viele Informationen und nützliche Tipps gibts im Finanztest Spezial Spezial Steuern, am Kiosk oder in unserem Online-Shop.
Höherer Grundfreibetrag

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Bereits 2016 mussten Arbeitnehmer etwas weniger Lohnsteuer zahlen als im Jahr davor. Das liegt daran, dass der Grundfreibetrag um 168 Euro stieg und der Steuertarif etwas verbessert wurde. 2017 bleiben bis zu 8 820 Euro Einkommen steuerfrei (2018: 9 000 Euro). Für Ehepartner mit gemeinsamer Steuererklärung sind 17 640 Euro (2018: 18 000 Euro) steuerfrei. Kein Grund, sich zufriedenzugeben. Mit der persönlichen Abrechnung beim Amt ist viel mehr Steuerersparnis drin.
Für wen eine Steuererklärung lohnt
Auf der Hitliste der geldwerten Abzugsposten stehen nach wie vor Ausgaben für Hilfen im Haushalt und Handwerker. Und auch Kosten für Job, Umzug, Unterhalt, Kinderbetreuung, Krankheit, Pflege und Altersvorsorge bringen einige Hundert Euro zurück. Zu viel Lohnsteuer zahlten in der Regel auch,
- Personen, die nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben,
- Ehepartner, die ihre Steuerklasse nicht optimal kombiniert haben – etwa die Kombination IV/IV hatten, obwohl ein Partner deutlich mehr verdiente als der andere,
- Anleger, die ein geringes zu versteuerndes Einkommen haben, sodass die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zu hoch wäre. Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer gibt es zurück, wenn sie in Anlage KAP in Zeile 4 die Günstigerprüfung beantragen.
Immer weniger Papier
Belege müssen Steuerzahler mit der Steuererklärung nicht mehr einreichen. „Das wünscht die Behörde ausdrücklich“, erklärt Wolfgang Wawro, Experte des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV). Er rät aber: „Jeder sollte auf jeden Fall die Belege aufbewahren. Die Beamten können sie bei Bedarf anfordern.“ Nur wenn jemand zum ersten Mal den Behindertenpauschbetrag beantragt oder sich sonst etwas geändert hat – etwa ein doppelter Haushalt nötig wurde, sollte er die Belege gleich einreichen. Das geht auch per E-Mail.
Elektronische Erklärung bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
Die Steuererklärung können Arbeitnehmer und Rentner weiter auf Papier einreichen. Eine elektronische Erklärung per elektronischer Signatur müssen sie jetzt aber in jedem Fall abgeben, wenn sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit haben – auch im Nebenjob. Das heißt, sie müssen sich über das Portal der Finanzverwaltung Elster.de registrieren (Tipps zur Online-Steuererklärung in unserem Special Online-Steuererklärung, Finanztest 1/2018).
Neues Feld in Zeile 98
Weil künftig immer mehr elektronisch laufen soll, gibt es ein neues Feld im Mantelbogen der Steuererklärung. In Zeile 98 kann jeder die maschinelle Bearbeitung ausbremsen und mit „1=Ja“ beantragen, dass die Beamten zusätzlich etwas berücksichtigen sollen – zum Beispiel bei der Abrechnung des Firmen-Pkw. Das neue Feld nutzt auch, wer Posten entgegen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung abrechnet – etwa die Rechnung für eine Reparatur, die der Fachmann nicht daheim, sondern in seiner Werkstatt erledigte.
Für viele bis 31. Mai fällig
Viele müssen bis 31. Mai 2018 die Steuererklärung für 2017 beim Finanzamt einreichen:
Arbeitnehmer, die einen Freibetrag hatten (außer Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Freibeträge für Kinder) oder neben dem Gehalt mehr als 410 Euro Einkünfte oder mehr als 410 Euro Lohnersatz wie Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld.
Arbeitnehmer und Beamte mit den Lohnsteuerklassen III/V, IV + Faktor oder VI,
Ehepaare, die Einzelveranlagung wollen,
Rentner, deren Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten und Frei-, Pausch- oder Entlastungsbeträgen über 8 820 Euro liegen.
Anleger, die Erträge versteuern oder darauf Kirchensteuer zahlen müssen.
Beamte, falls die Vorsorgepauschale höher war als ihre Versicherungsbeiträge.
Tipp: Können Sie die Frist nicht einhalten, beantragen Sie rechtzeitig Fristverlängerung. Damit vermeiden Sie Säumniszuschläge.
Kein Risiko für freiwillige Abgabe
Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann sie in der Regel innerhalb von vier Jahren einreichen. Für die Erklärung 2017 läuft die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2021.
Tipp: Sie gehen kein Risiko ein, wenn Sie eine Erklärung abgeben. Sollten die Finanzbeamten eine Nachforderung errechnen, ziehen Sie im Einspruchsverfahren einfach Ihre Erklärung wieder zurück.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, weniger Steuern: Vor allem Familien und Berufstätige sahnen ab. Wir sagen, wie Sie die Steuergeschenke einlösen.
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
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