Steuererklärung 2017 Schnell mein Geld zurück

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Steuererklärung 2017 - Schnell mein Geld zurück

© Stiftung Warentest

Die Steuer­abrechnung für das Jahr 2017 lohnt sich. Arbeitnehmer können wieder im Schnitt mit rund 900 Euro Steuererstattung rechnen. „Für den einen oder anderen kann sogar mehr drin sein“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäfts­führer beim Bundes­verband Lohn­steuer­hilfe­ver­eine BVL. Darum sollte jeder seine Ausgaben für Job, Familie und Haushalt abrechnen.

Höherer Abzug für Krank­heits­kosten oder Unwetterschäden

„Jetzt kann jeder Ehepartner, der ein Heimbüro geltend machen kann, bis zu 1 250 Euro absetzen, selbst wenn es das Paar gemein­sam nutzt“, erläutert Rauhöft. „Bis zu 665 Euro mehr Abzug ist für Krank­heits­kosten oder Unwetterschäden drin, weil die zumut­bare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen geringer ist als früher.“ Die Verbesserungen haben Steuerzahler vor dem Bundes­finanzhof (BFH) in München durch­gesetzt.

Unser Rat

Chance
. Hatten Sie im Jahr 2017 Jobkosten von mehr als 1 000 Euro, Ausgaben für Hand­werker und Helfer im Haushalt oder für Kinder­betreuung? Haben Sie Kirchen­steuer bezahlt oder Geld gespendet? Dann lösen Sie jetzt den Steuer­abzug über Ihre Steuererklärung ein.
Belege.
Belege müssen Sie nicht mehr einreichen, aber aufbewahren. Ausnahme: Belege sollten Sie vorsorglich einreichen, wenn Sie zum Beispiel erst­mals ein Heimbüro, eine Vermietung oder einen neuen Zweit­haushalt abrechnen.
Hilfe.
Sind Sie sich unsicher, lassen Sie sich von einem Steuerberater (bstbk.de, dstv.de) oder Lohn­steuer­hilfe­ver­ein (bvl-verband.de) beraten. Für Arbeitnehmer und Rentner eignet sich meist ein Lohn­steuer­hilfe­ver­ein. Das kostet rund 150 Euro im Jahr. Viele Informationen und nützliche Tipps gibts im Finanztest Spezial Spezial Steuern, am Kiosk oder in unserem Online-Shop.

Höherer Grund­frei­betrag

Steuererklärung 2017 - Schnell mein Geld zurück

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Bereits 2016 mussten Arbeitnehmer etwas weniger Lohn­steuer zahlen als im Jahr davor. Das liegt daran, dass der Grund­frei­betrag um 168 Euro stieg und der Steuer­tarif etwas verbessert wurde. 2017 bleiben bis zu 8 820 Euro Einkommen steuerfrei (2018: 9 000 Euro). Für Ehepartner mit gemein­samer Steuererklärung sind 17 640 Euro (2018: 18 000 Euro) steuerfrei. Kein Grund, sich zufrieden­zugeben. Mit der persönlichen Abrechnung beim Amt ist viel mehr Steuerersparnis drin.

Für wen eine Steuererklärung lohnt

Auf der Hitliste der geld­werten Abzugs­posten stehen nach wie vor Ausgaben für Hilfen im Haushalt und Hand­werker. Und auch Kosten für Job, Umzug, Unterhalt, Kinder­betreuung, Krankheit, Pflege und Alters­vorsorge bringen einige Hundert Euro zurück. Zu viel Lohn­steuer zahlten in der Regel auch,

  • Personen, die nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben,
  • Ehepartner, die ihre Steuerklasse nicht optimal kombiniert haben – etwa die Kombination IV/IV hatten, obwohl ein Partner deutlich mehr verdiente als der andere,
  • Anleger, die ein geringes zu versteuerndes Einkommen haben, sodass die Abgeltungs­steuer von 25 Prozent zu hoch wäre. Die zu viel gezahlte Abgeltung­steuer gibt es zurück, wenn sie in Anlage KAP in Zeile 4 die Güns­tiger­prüfung beantragen.

Immer weniger Papier

Belege müssen Steuerzahler mit der Steuererklärung nicht mehr einreichen. „Das wünscht die Behörde ausdrück­lich“, erklärt Wolfgang Wawro, Experte des Deutschen Steuerberater­verbands e. V. (DStV). Er rät aber: „Jeder sollte auf jeden Fall die Belege aufbewahren. Die Beamten können sie bei Bedarf anfordern.“ Nur wenn jemand zum ersten Mal den Behindertenpausch­betrag beantragt oder sich sonst etwas geändert hat – etwa ein doppelter Haushalt nötig wurde, sollte er die Belege gleich einreichen. Das geht auch per E-Mail.

Elektronische Erklärung bei Einkünften aus selbst­ständiger Tätig­keit

Die Steuererklärung können Arbeitnehmer und Rentner weiter auf Papier einreichen. Eine elektronische Erklärung per elektronischer Signatur müssen sie jetzt aber in jedem Fall abgeben, wenn sie Einkünfte aus selbst­ständiger Tätig­keit haben – auch im Neben­job. Das heißt, sie müssen sich über das Portal der Finanz­verwaltung Elster.de registrieren (Tipps zur Online-Steuererklärung in unserem Special Online-Steuererklärung, Finanztest 1/2018).

Neues Feld in Zeile 98

Weil künftig immer mehr elektronisch laufen soll, gibt es ein neues Feld im Mantelbogen der Steuererklärung. In Zeile 98 kann jeder die maschinelle Bearbeitung ausbremsen und mit „1=Ja“ beantragen, dass die Beamten zusätzlich etwas berück­sichtigen sollen – zum Beispiel bei der Abrechnung des Firmen-Pkw. Das neue Feld nutzt auch, wer Posten entgegen der Rechts­auffassung der Finanz­verwaltung abrechnet – etwa die Rechnung für eine Reparatur, die der Fachmann nicht daheim, sondern in seiner Werk­statt erledigte.

Für viele bis 31. Mai fällig

Viele müssen bis 31. Mai 2018 die Steuererklärung für 2017 beim Finanz­amt einreichen:

Arbeitnehmer, die einen Frei­betrag hatten (außer Pausch­beträge für Behinderte, Hinterbliebene und Frei­beträge für Kinder) oder neben dem Gehalt mehr als 410 Euro Einkünfte oder mehr als 410 Euro Lohn­ersatz wie Eltern-, Kranken- oder Kurz­arbeitergeld.

Arbeitnehmer und Beamte mit den Lohn­steuerklassen III/V, IV + Faktor oder VI,

Ehepaare, die Einzel­ver­anlagung wollen,

Rentner, deren Einnahmen nach Abzug von Werbungs­kosten und Frei-, Pausch- oder Entlastungs­beträgen über 8 820 Euro liegen.

Anleger, die Erträge versteuern oder darauf Kirchen­steuer zahlen müssen.

Beamte, falls die Vorsorgepauschale höher war als ihre Versicherungs­beiträge.

Tipp: Können Sie die Frist nicht einhalten, beantragen Sie recht­zeitig Frist­verlängerung. Damit vermeiden Sie Säum­niszuschläge.

Kein Risiko für freiwil­lige Abgabe

Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann sie in der Regel inner­halb von vier Jahren einreichen. Für die Erklärung 2017 läuft die Abgabe­frist bis zum 31. Dezember 2021.

Tipp: Sie gehen kein Risiko ein, wenn Sie eine Erklärung abgeben. Sollten die Finanz­beamten eine Nach­forderung errechnen, ziehen Sie im Einspruchs­verfahren einfach Ihre Erklärung wieder zurück.

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