Steuererklärung 2016

Tipp 7: Hand­werker

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Steuererklärung 2016 - Spielend Steuern sparen

© Stiftung Warentest

Für 2016 sind bis zu 5 710 Euro Steuerbonus drin. Dafür müssten Sie alle Höchst­beträge ausgeschöpft und insgesamt 28 550 Euro investiert haben.

Maximal so viel rechnen Sie im Mantelbogen ab:

  • 2 550 Euro für Minijobber,
  • 20 000 Euro für Haus­halts­hilfen,
  • 6 000 Euro für Hand­werker.

Das Finanz­amt zieht 20 Prozent davon direkt von Ihrer Steuerlast ab. Vorsicht: Nur Minijobber mit Haus­halt­scheck­verfahren dürfen Sie bar bezahlen, alle anderen Rechnungen müssen Sie über­weisen. Es zählen Lohn- und Fahrt­kosten für Reparaturen, Reno­vierung und Modernisierung im Haushalt oder Ausbau­arbeiten. Begüns­tigt werden auch Messungen und Reparaturen an Gast­herme, Ölhei­zung, Kamin oder Schorn­stein. Steuerboni können auch Tierfreunde einstreichen, wenn sie ihre Haustiere zu Hause versorgen lassen (BMF-Schreiben vom 9. November 2016 „Haus­halts­nahe Beschäftigungs­verhält­nisse“).

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Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2017 um 10:28 Uhr
BFH R VI R 18/17, neues Musterverfahren

@Deppi: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile ist das Verfahren am BFH anhänig, sodass Verbraucher sich in ihren Einsprüchen auf das Verfahren berufen können, wenn die Finanzverwaltung die Kosten für Einrichtungsgegenstände nicht gelten lässt, weil die 1000-Euro-Grenze überschritten ist. (maa)

Deppi am 18.04.2017 um 12:10 Uhr
Fehler im Tip 8 - 1000 € Höchstbetrag Doppelte HHF

Gemäss einem Urteil des FG Düsseldorf vom 14.3.2017 - Aktenzeichen 13 K 1216/16E können die Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig gemacht werden und werden nicht vom Höchstbetrag (1.000,00 €) erfasst. Das ist wichtig, denn damit können die Möbel für die Zweitwohnung der Doppelten Haushaltsführung und andere Einrichtungsgegenstände auch über die 1.000 € Grenze hinweg geltend gemacht werden. Allerdings ist eine Revision BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils zugelassen.