Steuererklärung 2016

Unser Rat

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Geld zurück. Hatten Sie 2016 Ausgaben für Kinder­betreuung, Hand­werker oder Ihren Job? Holen Sie sich Ihre Steuern zurück. Im Schnitt gibt es für Arbeitnehmer 900 Euro.

Frist schaffen. Sie schaffen Ihre Erklärung nicht bis zum 31. Mai? Beantragen Sie formlos beim Finanz­amt Frist­verlängerung. Helfen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein oder Steuerberater, reicht der 31. Dezember.

Mehr Tipps. Alles Wichtige für Ihre Steuer­abrechnung finden Sie im Finanztest Spezial Steuern, erhältlich am Kiosk und im Test.de-Shop.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2017 um 10:28 Uhr
BFH R VI R 18/17, neues Musterverfahren

@Deppi: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile ist das Verfahren am BFH anhänig, sodass Verbraucher sich in ihren Einsprüchen auf das Verfahren berufen können, wenn die Finanzverwaltung die Kosten für Einrichtungsgegenstände nicht gelten lässt, weil die 1000-Euro-Grenze überschritten ist. (maa)

Deppi am 18.04.2017 um 12:10 Uhr
Fehler im Tip 8 - 1000 € Höchstbetrag Doppelte HHF

Gemäss einem Urteil des FG Düsseldorf vom 14.3.2017 - Aktenzeichen 13 K 1216/16E können die Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig gemacht werden und werden nicht vom Höchstbetrag (1.000,00 €) erfasst. Das ist wichtig, denn damit können die Möbel für die Zweitwohnung der Doppelten Haushaltsführung und andere Einrichtungsgegenstände auch über die 1.000 € Grenze hinweg geltend gemacht werden. Allerdings ist eine Revision BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils zugelassen.