Geld zurück. Hatten Sie 2016 Ausgaben für Kinderbetreuung, Handwerker oder Ihren Job? Holen Sie sich Ihre Steuern zurück. Im Schnitt gibt es für Arbeitnehmer 900 Euro.
Frist schaffen. Sie schaffen Ihre Erklärung nicht bis zum 31. Mai? Beantragen Sie formlos beim Finanzamt Fristverlängerung. Helfen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, reicht der 31. Dezember.
Mehr Tipps. Alles Wichtige für Ihre Steuerabrechnung finden Sie im Finanztest Spezial Steuern, erhältlich am Kiosk und im Test.de-Shop.
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
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@Deppi: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile ist das Verfahren am BFH anhänig, sodass Verbraucher sich in ihren Einsprüchen auf das Verfahren berufen können, wenn die Finanzverwaltung die Kosten für Einrichtungsgegenstände nicht gelten lässt, weil die 1000-Euro-Grenze überschritten ist. (maa)
Gemäss einem Urteil des FG Düsseldorf vom 14.3.2017 - Aktenzeichen 13 K 1216/16E können die Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig gemacht werden und werden nicht vom Höchstbetrag (1.000,00 €) erfasst. Das ist wichtig, denn damit können die Möbel für die Zweitwohnung der Doppelten Haushaltsführung und andere Einrichtungsgegenstände auch über die 1.000 € Grenze hinweg geltend gemacht werden. Allerdings ist eine Revision BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils zugelassen.