Steuererklärung 2016

Tipp 5: Unterhalt

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Eltern im Pfle­geheim, ein erwachsenes Kind, für das es kein Kinder­geld mehr gibt – wer Angehörigen finanziell unter die Arme greift, kann die Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen: Für 2016 erkennt das Finanz­amt bis zu 8 652 Euro an plus Basisbeiträge in der Kranken- und Pflege­versicherung.

Eintragen: Füllen Sie die Zeilen 7–16 der Anlage Unterhalt aus, Empfängerangaben kommen in die Zeilen 31–44, dessen Einkünfte in die Zeilen 45–54. Einkünfte bis 624 Euro sind unschädlich.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2017 um 10:28 Uhr
BFH R VI R 18/17, neues Musterverfahren

@Deppi: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile ist das Verfahren am BFH anhänig, sodass Verbraucher sich in ihren Einsprüchen auf das Verfahren berufen können, wenn die Finanzverwaltung die Kosten für Einrichtungsgegenstände nicht gelten lässt, weil die 1000-Euro-Grenze überschritten ist. (maa)

Deppi am 18.04.2017 um 12:10 Uhr
Fehler im Tip 8 - 1000 € Höchstbetrag Doppelte HHF

Gemäss einem Urteil des FG Düsseldorf vom 14.3.2017 - Aktenzeichen 13 K 1216/16E können die Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig gemacht werden und werden nicht vom Höchstbetrag (1.000,00 €) erfasst. Das ist wichtig, denn damit können die Möbel für die Zweitwohnung der Doppelten Haushaltsführung und andere Einrichtungsgegenstände auch über die 1.000 € Grenze hinweg geltend gemacht werden. Allerdings ist eine Revision BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils zugelassen.