
Smartphone, Fahrtkosten, Zweitwohnung: Wenn sich Ausgaben für den Job auf mehr als den Pauschbetrag von 1 000 Euro im Jahr summieren, lohnt sich die Jahresabrechnung.
Arbeitswege. Wer täglich zur Arbeit pendelt, kann allein für Fahrtkosten 30 Cent pro Kilometer einfacher Strecke und Arbeitstag absetzen. Sind das mehr als 16 Kilometer, ist die Pauschale bereits geknackt (0,30 Euro x 16 x 220 Tage = 1 056 Euro).
Eintragen: Tage und Kilometer tragen Sie in Anlage N, Zeile 35 bis 38 ein. Sie nutzen öffentliche Verkehrsmittel? Tragen Sie statt der Pauschale Ihre Ticketkosten ein, wenn sie höher sind.
Arbeitsmittel. Wer im Jahr 2016 ein Smartphone, einen Drucker oder Laptop für den Job gekauft hat, setzt den Preis an. Lag der unter 487,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer, können die Kosten sofort abgesetzt werden. War er höher, kann er nur anteilig abgesetzt werden. Hilfe bietet die Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
Eintragen: Arbeitsmittel listen Sie einzeln in Zeile 41 und 42 in Anlage N auf.
Doppelter Haushalt. Führen Sie aus beruflichen Gründen einen Zweithaushalt, setzen Sie für Einrichtung, Miet- oder Betriebskosten bis zu 1 000 Euro im Monat an plus Umzugskosten und drei Monate Verpflegungspauschale.
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@Deppi: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile ist das Verfahren am BFH anhänig, sodass Verbraucher sich in ihren Einsprüchen auf das Verfahren berufen können, wenn die Finanzverwaltung die Kosten für Einrichtungsgegenstände nicht gelten lässt, weil die 1000-Euro-Grenze überschritten ist. (maa)
Gemäss einem Urteil des FG Düsseldorf vom 14.3.2017 - Aktenzeichen 13 K 1216/16E können die Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig gemacht werden und werden nicht vom Höchstbetrag (1.000,00 €) erfasst. Das ist wichtig, denn damit können die Möbel für die Zweitwohnung der Doppelten Haushaltsführung und andere Einrichtungsgegenstände auch über die 1.000 € Grenze hinweg geltend gemacht werden. Allerdings ist eine Revision BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils zugelassen.