Tipp 2: Mit Bildungskosten sparen

Hatten Sie als Arbeitnehmer Ausgaben für Seminare, Bildungsurlaub oder Fortbildungen? Dann können Sie damit Ihre Steuerlast drücken.
Weiterbildung. Listen Sie Ihre eigenen Kosten für Teilnahmegebühren, Reisekosten oder Arbeitsmittel formlos auf.
Eintragen: Tragen Sie den Gesamtbetrag Ihrer Fortbildungskosten in Zeile 44 in die Anlage N ein.
Erstausbildung. Zählen auch Kosten für ein Erststudium oder die Erstausbildung als Werbungskosten oder darf das Finanzamt sie als Sonderausgaben begrenzen? Diese Streitfrage steht noch beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand (BVerfG, Az. 2 BvL 23/14 und Az. 2 BvL 24/14).
Eintragen: Rechnen Sie Ausgaben für Erststudium oder -ausbildung als Werbungskosten in Anlage N, Zeile 44 ab, auch wenn sie nur als Sonderausgaben anerkannt sind. Haben Sie noch keine Einnahmen, beantragen Sie den Verlustvortrag im Mantelbogen, Zeile 2.
Bildungskredit. Kontogebühren, Zinsen und Ausgaben für einen Kredit machen Sie in Anlage N, Zeilen 46 bis 48 geltend.