Steuererklärung 2016

Tipp 2: Mit Bildungs­kosten sparen

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Steuererklärung 2016 - Spielend Steuern sparen

© Stiftung Warentest

Hatten Sie als Arbeitnehmer Ausgaben für Seminare, Bildungs­urlaub oder Fort­bildungen? Dann können Sie damit Ihre Steuerlast drücken.

Weiterbildung. Listen Sie Ihre eigenen Kosten für Teil­nahme­gebühren, Reise­kosten oder Arbeits­mittel formlos auf.

Eintragen: Tragen Sie den Gesamt­betrag Ihrer Fort­bildungs­kosten in Zeile 44 in die Anlage N ein.

Erst­ausbildung. Zählen auch Kosten für ein Erst­studium oder die Erst­ausbildung als Werbungs­kosten oder darf das Finanz­amt sie als Sonder­ausgaben begrenzen? Diese Streitfrage steht noch beim Bundes­verfassungs­gericht auf dem Prüf­stand (BVerfG, Az. 2 BvL 23/14 und Az. 2 BvL 24/14).

Eintragen: Rechnen Sie Ausgaben für Erst­studium oder -ausbildung als Werbungs­kosten in Anlage N, Zeile 44 ab, auch wenn sie nur als Sonder­ausgaben anerkannt sind. Haben Sie noch keine Einnahmen, beantragen Sie den Verlust­vortrag im Mantelbogen, Zeile 2.

Bildungs­kredit. Konto­gebühren, Zinsen und Ausgaben für einen Kredit machen Sie in Anlage N, Zeilen 46 bis 48 geltend.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2017 um 10:28 Uhr
BFH R VI R 18/17, neues Musterverfahren

@Deppi: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile ist das Verfahren am BFH anhänig, sodass Verbraucher sich in ihren Einsprüchen auf das Verfahren berufen können, wenn die Finanzverwaltung die Kosten für Einrichtungsgegenstände nicht gelten lässt, weil die 1000-Euro-Grenze überschritten ist. (maa)

Deppi am 18.04.2017 um 12:10 Uhr
Fehler im Tip 8 - 1000 € Höchstbetrag Doppelte HHF

Gemäss einem Urteil des FG Düsseldorf vom 14.3.2017 - Aktenzeichen 13 K 1216/16E können die Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig gemacht werden und werden nicht vom Höchstbetrag (1.000,00 €) erfasst. Das ist wichtig, denn damit können die Möbel für die Zweitwohnung der Doppelten Haushaltsführung und andere Einrichtungsgegenstände auch über die 1.000 € Grenze hinweg geltend gemacht werden. Allerdings ist eine Revision BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils zugelassen.