Steuererklärung 2016 Spielend Steuern sparen

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Mit den richtigen Tipps wird die Steuererklärung zum Kinder­spiel. Finanztest hat die wichtigsten Spar­posten recherchiert.

Etwa 43,8 Millionen Bürger waren Ende 2016 erwerbs­tätig und damit steuer­pflichtig. Die gute Nach­richt: Viele können auf eine Erstattung vom Finanz­amt hoffen, wenn sie ihre Ausgaben etwa für Job, Hand­werker oder Dienst­wagen abrechnen. Dabei helfen unsere acht Tipps. Gute Aussichten auf eine Gutschrift vom Finanz­amt haben:

  • Ehepaare mit ungüns­tigen Steuerklassen,
  • Allein­erziehende, die noch den Entlastungs­betrag erhalten,
  • Arbeitnehmer, die eine Sonderzahlung oder Abfindung erhalten haben,
  • Menschen, die nahe Angehörige finanziell unterstützt haben.

2016 zahlten alle ohnehin ein biss­chen weniger Steuern, weil der Grund­frei­betrag um 180 Euro auf 8 652 Euro, für Ehepaare und gesetzliche Lebens­partner auf 17 304 Euro ange­hoben wurde. Einkommen über dem Grund­frei­betrag wird besteuert. Für den ersten Euro kassiert das Finanz­amt 14 Prozent.

Noch zählt die alte Abgabe­frist

Ab 2019 haben Steuerzahler für ihre Steuererklärung zwei Monate länger Zeit – bis es soweit ist, gilt aber noch der 31. Mai. Wer zur Abgabe verpflichtet ist (siehe Abgabepflicht) und seine Erklärung selbst macht, muss bis dahin mit dem Finanz­amt abge­rechnet haben. Hilft ein Lohn­steuer­hilfe­ver­ein oder Steuerberater, ist Zeit bis zum Jahres­ende. Wer nicht abrechnen muss, kann das freiwil­lig tun. Das geht in der Regel noch vier Jahre lang – für 2016 bis zum 31. Dezember 2020. Die Mühe lohnt sich: Arbeitnehmer bekamen zuletzt durch­schnitt­lich 900 Euro zurück.

Tipp: Sie schaffen Ihre Steuererklärung nicht pünkt­lich? Beantragen Sie recht­zeitig beim Finanz­amt eine Frist­verlängerung. Damit vermeiden Sie teure Zuschläge.

Berufs­tätige punkten mit Jobkosten

Arbeitnehmer holen mit ihren Ausgaben für den Job Steuern zurück. Viele knacken bereits mit der Pend­lerpauschale von 30 Cent pro Kilo­meter für den Weg zwischen daheim und dem Job die 1 000-Euro-Pauschale (Tipp 8). Von neuen Urteilen profitieren Paare, die daheim ein Arbeits­zimmer gemein­sam nutzen (Tipp 1) und alle, die für ihren Dienst­wagen Benzin und Versicherung selbst bezahlen (Tipp 3). Auch Bildungs­urlaub (Tipp 2) und der neue Drucker für den Job zählen (Tipp 8).

Hilfen im Haushalt senken Steuerlast

Lohn­kosten für Hand­werker und Haus­halts­hilfen werden direkt von der Steuerlast abge­zogen. 2016 zählen sogar noch mehr Ausgaben, etwa für die Betreuung und Versorgung von Haustieren im Haushalt, für Notrufsysteme im Rahmen des betreuten Wohnens sowie für Tüv-Kontrollen bei Fahrs­tühlen.

Paare können mit Kosten jonglieren

Paare entscheiden, ob sie den Splitting­tarif nutzen oder es sich mehr lohnt, wenn beide die Einzel­ver­anlagung wählen. Das kann güns­tiger sein, wenn ein Partner Auslands­einkünfte, Einnahmen aus Vermietung oder Lohn­ersatz­leistungen hatte.

Ohne Belege geht es noch nicht

Auch wenn das Bundes­finanz­ministerium bereits jetzt mit der papierlosen Steuererklärung wirbt, für die 2016er-Erklärung sind Belege wie Bank­bescheinigungen oder Spenden­nach­weise noch Pflicht.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2017 um 10:28 Uhr
BFH R VI R 18/17, neues Musterverfahren

@Deppi: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile ist das Verfahren am BFH anhänig, sodass Verbraucher sich in ihren Einsprüchen auf das Verfahren berufen können, wenn die Finanzverwaltung die Kosten für Einrichtungsgegenstände nicht gelten lässt, weil die 1000-Euro-Grenze überschritten ist. (maa)

Deppi am 18.04.2017 um 12:10 Uhr
Fehler im Tip 8 - 1000 € Höchstbetrag Doppelte HHF

Gemäss einem Urteil des FG Düsseldorf vom 14.3.2017 - Aktenzeichen 13 K 1216/16E können die Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig gemacht werden und werden nicht vom Höchstbetrag (1.000,00 €) erfasst. Das ist wichtig, denn damit können die Möbel für die Zweitwohnung der Doppelten Haushaltsführung und andere Einrichtungsgegenstände auch über die 1.000 € Grenze hinweg geltend gemacht werden. Allerdings ist eine Revision BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils zugelassen.