Mit den richtigen Tipps wird die Steuererklärung zum Kinderspiel. Finanztest hat die wichtigsten Sparposten recherchiert.
Etwa 43,8 Millionen Bürger waren Ende 2016 erwerbstätig und damit steuerpflichtig. Die gute Nachricht: Viele können auf eine Erstattung vom Finanzamt hoffen, wenn sie ihre Ausgaben etwa für Job, Handwerker oder Dienstwagen abrechnen. Dabei helfen unsere acht Tipps. Gute Aussichten auf eine Gutschrift vom Finanzamt haben:
- Ehepaare mit ungünstigen Steuerklassen,
- Alleinerziehende, die noch den Entlastungsbetrag erhalten,
- Arbeitnehmer, die eine Sonderzahlung oder Abfindung erhalten haben,
- Menschen, die nahe Angehörige finanziell unterstützt haben.
2016 zahlten alle ohnehin ein bisschen weniger Steuern, weil der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 8 652 Euro, für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner auf 17 304 Euro angehoben wurde. Einkommen über dem Grundfreibetrag wird besteuert. Für den ersten Euro kassiert das Finanzamt 14 Prozent.
Noch zählt die alte Abgabefrist
Ab 2019 haben Steuerzahler für ihre Steuererklärung zwei Monate länger Zeit – bis es soweit ist, gilt aber noch der 31. Mai. Wer zur Abgabe verpflichtet ist (siehe Abgabepflicht) und seine Erklärung selbst macht, muss bis dahin mit dem Finanzamt abgerechnet haben. Hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, ist Zeit bis zum Jahresende. Wer nicht abrechnen muss, kann das freiwillig tun. Das geht in der Regel noch vier Jahre lang – für 2016 bis zum 31. Dezember 2020. Die Mühe lohnt sich: Arbeitnehmer bekamen zuletzt durchschnittlich 900 Euro zurück.
Tipp: Sie schaffen Ihre Steuererklärung nicht pünktlich? Beantragen Sie rechtzeitig beim Finanzamt eine Fristverlängerung. Damit vermeiden Sie teure Zuschläge.
Berufstätige punkten mit Jobkosten
Arbeitnehmer holen mit ihren Ausgaben für den Job Steuern zurück. Viele knacken bereits mit der Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer für den Weg zwischen daheim und dem Job die 1 000-Euro-Pauschale (Tipp 8). Von neuen Urteilen profitieren Paare, die daheim ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen (Tipp 1) und alle, die für ihren Dienstwagen Benzin und Versicherung selbst bezahlen (Tipp 3). Auch Bildungsurlaub (Tipp 2) und der neue Drucker für den Job zählen (Tipp 8).
Hilfen im Haushalt senken Steuerlast
Lohnkosten für Handwerker und Haushaltshilfen werden direkt von der Steuerlast abgezogen. 2016 zählen sogar noch mehr Ausgaben, etwa für die Betreuung und Versorgung von Haustieren im Haushalt, für Notrufsysteme im Rahmen des betreuten Wohnens sowie für Tüv-Kontrollen bei Fahrstühlen.
Paare können mit Kosten jonglieren
Paare entscheiden, ob sie den Splittingtarif nutzen oder es sich mehr lohnt, wenn beide die Einzelveranlagung wählen. Das kann günstiger sein, wenn ein Partner Auslandseinkünfte, Einnahmen aus Vermietung oder Lohnersatzleistungen hatte.
Ohne Belege geht es noch nicht
Auch wenn das Bundesfinanzministerium bereits jetzt mit der papierlosen Steuererklärung wirbt, für die 2016er-Erklärung sind Belege wie Bankbescheinigungen oder Spendennachweise noch Pflicht.
-
- Steuern kann man vielfältig sparen – mit Jobticket, E-Auto vom Chef oder einer ökologischen Sanierung daheim. Die Regeln für die Steuererklärung 2020.
-
- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
-
- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Deppi: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mittlerweile ist das Verfahren am BFH anhänig, sodass Verbraucher sich in ihren Einsprüchen auf das Verfahren berufen können, wenn die Finanzverwaltung die Kosten für Einrichtungsgegenstände nicht gelten lässt, weil die 1000-Euro-Grenze überschritten ist. (maa)
Gemäss einem Urteil des FG Düsseldorf vom 14.3.2017 - Aktenzeichen 13 K 1216/16E können die Einrichtungsgegenstände unbeschränkt abzugsfähig gemacht werden und werden nicht vom Höchstbetrag (1.000,00 €) erfasst. Das ist wichtig, denn damit können die Möbel für die Zweitwohnung der Doppelten Haushaltsführung und andere Einrichtungsgegenstände auch über die 1.000 € Grenze hinweg geltend gemacht werden. Allerdings ist eine Revision BFH wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils zugelassen.