Wer bis zum 31. Mai abgeben muss
Sie müssen bis Ende Mai eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn einer der Punkte auf Sie zutrifft. Doch selbst, wenn Sie noch Zeit haben, sollten Sie Ihre Ausgaben bald abrechnen.
Arbeitnehmer oder Pensionär |
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Anleger |
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Paare |
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Unternehmer |
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Beamte |
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Rentner |
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- 1 Keine Pflicht zur Steuererklärung, wenn der Lohn oder die Pension 2015 maximal 10 800 Euro (Ehepaare/gesetzliche Lebenspartner 20 500 Euro) beträgt.
- 2 Einkünfte aus pauschal versteuerten Minijobs spielen keine Rolle.
- 3 Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Frei-, Pausch- und Entlastungsbeträgen von den Einnahmen.
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