Sie kommen als Arbeitnehmer 2015 auf über 1 000 Euro Jobkosten? Dann lohnt sich das Abrechnen aller Ihrer Werbungskosten in Anlage N. Bis zu 1 000 Euro sind pauschal anerkannt.
Das zählt für Arbeitswege. Für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke von daheim zur ersten Tätigkeitsstätte gibt es 30 Cent. Das gilt auch für Wege zum Sammelpunkt, den der Chef festgelegt hat – etwa das Busdepot, oder zu weiträumigen Tätigkeitsorten wie bei Zustellern. Beträgt Ihr Weg zur Firma 15 Kilometer, können Sie 1 035 Euro absetzen: 15 km x 30 Cent x 230 Arbeitstage (30 Tage Urlaub, 52 Wochenenden sind berücksichtigt). Hatten Sie weniger Urlaub oder waren krank, müssen Sie das einrechnen. Waren die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher, geben Sie diese an.
Das zählt für Dienstfahrten. Haben Sie an wechselnden Einsatzorten gearbeitet oder waren dienstlich unterwegs? Dann gibt es 30 Cent für jeden Fahrkilometer mit dem eigenen Auto oder den tatsächlichen Kilometersatz. Zudem zählen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Mietautos, Parkgebühren und Übernachtungen. Dazu kommen Kosten für Verpflegung:
- 12 Euro pro Tag, wenn Sie mehr als acht Stunden von daheim oder der Arbeit abwesend waren. Das gilt auch, wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben – etwa als Außendienstler.
- 24 Euro gibt es bei 24 Stunden Abwesenheit
- und je 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn Sie übernachtet haben.
- Von der Pauschale gehen aber 4,80 Euro für ein Frühstück ab und 9,60 Euro für ein Mittag- oder Abendessen, wenn für Sie das Essen gratis war.
Das zählt für Arbeitsmittel. Jedes Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder PC, das inklusive Umsatzsteuer teurer als 487,90 Euro ist, müssen Sie über mehrere Jahre monatsgenau abschreiben. Nur billigere Dinge können Sie sofort absetzen. Haben Sie etwa im April 2015 für einen PC inklusive Drucker und Monitor 2 160 Euro bezahlt, rechnen Sie so: Da die Abschreibungsdauer für PCs drei Jahre lang ist, beträgt die Jahresrate 720 Euro: 2 160 Euro/3 Jahre. Weil der Kauf im April war, schreiben Sie 9/12 von 720 Euro 2015 ab, also 540 Euro. 2016 und 2017 sind es je 720 Euro. 2018 die restlichen 180 Euro.
Das zählt für Heimbüros. Müssen Sie zu Hause arbeiten, weil Ihr Chef Ihnen keinen Arbeitsplatz für die Arbeiten zur Verfügung stellt, können Sie für das Heimbüro bis zu 1 250 Euro absetzen.
Das zählt für Zweithaushalte. Haben Sie wegen des Jobs einen Zweithaushalt, setzen Sie für Einrichtungs-, Miet-, Betriebskosten oder Abschreibungen bis 1 000 Euro im Monat an, zudem Umzugskosten und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen. Das gilt auch, wenn Sie den Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Arbeitsort verlegt haben und die alte Wohnung als Zweithaushalt weiter nutzen.
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