Steuererklärung 2015

Tipp 5: Mehr als 1 000 Euro Jobkosten abrechnen

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Sie kommen als Arbeitnehmer 2015 auf über 1 000 Euro Jobkosten? Dann lohnt sich das Abrechnen aller Ihrer Werbungs­kosten in Anlage N. Bis zu 1 000 Euro sind pauschal anerkannt.

Das zählt für Arbeits­wege. Für jeden vollen Kilo­meter der einfachen Strecke von daheim zur ersten Tätig­keits­stätte gibt es 30 Cent. Das gilt auch für Wege zum Sammel­punkt, den der Chef fest­gelegt hat – etwa das Busdepot, oder zu weit­räumigen Tätig­keits­orten wie bei Zustel­lern. Beträgt Ihr Weg zur Firma 15 Kilo­meter, können Sie 1 035 Euro absetzen: 15 km x 30 Cent x 230 Arbeits­tage (30 Tage Urlaub, 52 Wochen­enden sind berück­sichtigt). Hatten Sie weniger Urlaub oder waren krank, müssen Sie das einrechnen. Waren die Kosten für öffent­liche Verkehrs­mittel höher, geben Sie diese an.

Das zählt für Dienst­fahrten. Haben Sie an wechselnden Einsatz­orten gearbeitet oder waren dienst­lich unterwegs? Dann gibt es 30 Cent für jeden Fahr­kilometer mit dem eigenen Auto oder den tatsäch­lichen Kilo­meter­satz. Zudem zählen Kosten für öffent­liche Verkehrs­mittel, Miet­autos, Park­gebühren und Über­nachtungen. Dazu kommen Kosten für Verpflegung:

  • 12 Euro pro Tag, wenn Sie mehr als acht Stunden von daheim oder der Arbeit abwesend waren. Das gilt auch, wenn Sie keine erste Tätig­keits­stätte haben – etwa als Außen­dienstler.
  • 24 Euro gibt es bei 24 Stunden Abwesenheit
  • und je 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn Sie über­nachtet haben.
  • Von der Pauschale gehen aber 4,80 Euro für ein Frühstück ab und 9,60 Euro für ein Mittag- oder Abend­essen, wenn für Sie das Essen gratis war.

Das zählt für Arbeits­mittel. Jedes Arbeits­mittel wie Schreibtisch oder PC, das inklusive Umsatz­steuer teurer als 487,90 Euro ist, müssen Sie über mehrere Jahre monats­genau abschreiben. Nur billigere Dinge können Sie sofort absetzen. Haben Sie etwa im April 2015 für einen PC inklusive Drucker und Monitor 2 160 Euro bezahlt, rechnen Sie so: Da die Abschreibungs­dauer für PCs drei Jahre lang ist, beträgt die Jahres­rate 720 Euro: 2 160 Euro/3 Jahre. Weil der Kauf im April war, schreiben Sie 9/12 von 720 Euro 2015 ab, also 540 Euro. 2016 und 2017 sind es je 720 Euro. 2018 die restlichen 180 Euro.

Das zählt für Heimbüros. Müssen Sie zu Hause arbeiten, weil Ihr Chef Ihnen keinen Arbeits­platz für die Arbeiten zur Verfügung stellt, können Sie für das Heimbüro bis zu 1 250 Euro absetzen.

Das zählt für Zweit­haushalte. Haben Sie wegen des Jobs einen Zweit­haushalt, setzen Sie für Einrichtungs-, Miet-, Betriebs­kosten oder Abschreibungen bis 1 000 Euro im Monat an, zudem Umzugs­kosten und in den ersten drei Monaten Verpflegungs­pauschalen. Das gilt auch, wenn Sie den Haupt­wohn­sitz aus privaten Gründen vom Arbeits­ort verlegt haben und die alte Wohnung als Zweit­haushalt weiter nutzen.

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