Sie haben 2015 Geld für Handwerker und Hilfen im Haushalt überwiesen? Dann rechnen Sie diese Kosten im Mantelbogen ab, maximal:
- 2 550 Euro für Minijobber,
- 20 000 Euro für Helfer im Haushalt,
- 6 000 Euro für Handwerkerarbeiten.
- Davon – ohne Materialkosten – berücksichtigt das Finanzamt 20 Prozent und zieht diese von der Steuerschuld ab.
Das zählt. Es zählen Lohn- und Fahrtkosten für Reparaturen, Renovierung, Modernisierung im Haushalt oder Ausbauarbeiten – selbst wenn ein Teil der Arbeiten in der Werkstatt erledigt werden musste (Finanzgericht München, Az. 7 K 1242/13). Dazu gehören auch Kosten für Betreuer von Haustieren daheim (BFH, Az. VI R 13/15), für ein Hausnotrufsystem (BFH, Az. VI R 18/14) und für Gutachten vom Schornsteinfeger (BMF-Schreiben, Gz. IV C 4 – S 2296-b/07/0003:007). Ebenso zählen anteilige Nebenkosten für alle Dienstleistungen rund um die Wohnung etwa für Hausreinigung oder Hausmeister.
Beispiel: Uwe Leu gab für den Betreuer seiner Katze 200 Euro aus und 2 000 Euro für Hausreinigung und Gartengestaltung. Dadurch sinkt die Einkommensteuer um rund 464 Euro inklusive Soli und die Kirchensteuer um 40 Euro.
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