Steuererklärung 2015

Tipp 1: Kosten für Hand­werker und Helfer abrechnen

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Sie haben 2015 Geld für Hand­werker und Hilfen im Haushalt über­wiesen? Dann rechnen Sie diese Kosten im Mantelbogen ab, maximal:

  • 2 550 Euro für Minijobber,
  • 20 000 Euro für Helfer im Haushalt,
  • 6 000 Euro für Hand­werk­erarbeiten.
  • Davon – ohne Material­kosten – berück­sichtigt das Finanz­amt 20 Prozent und zieht diese von der Steuerschuld ab.

Das zählt. Es zählen Lohn- und Fahrt­kosten für Reparaturen, Reno­vierung, Modernisierung im Haushalt oder Ausbau­arbeiten – selbst wenn ein Teil der Arbeiten in der Werk­statt erledigt werden musste (Finanzge­richt München, Az. 7 K 1242/13). Dazu gehören auch Kosten für Betreuer von Haustieren daheim (BFH, Az. VI R 13/15), für ein Haus­notrufsystem (BFH, Az. VI R 18/14) und für Gutachten vom Schorn­steinfeger (BMF-Schreiben, Gz. IV C 4 – S 2296-b/07/0003:007). Ebenso zählen anteilige Neben­kosten für alle Dienst­leistungen rund um die Wohnung etwa für Haus­reinigung oder Hausmeister.

Beispiel: Uwe Leu gab für den Betreuer seiner Katze 200 Euro aus und 2 000 Euro für Haus­reinigung und Garten­gestaltung. Dadurch sinkt die Einkommensteuer um rund 464 Euro inklusive Soli und die Kirchen­steuer um 40 Euro.

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