Steuererklärung 2013: Solo oder Duo

Steuertipps für Paare. Ehepartner und gesetzliche Lebenspartner müssen neu überlegen, ob sie sich besser gemeinsam oder einzeln veranlagen lassen.
Die meisten Ehepaare sind am besten bedient, wenn sie im Mantelbogen zur Steuererklärung in Zeile 24 die gemeinsame Veranlagung ankreuzen. Auch für gesetzliche Lebenspartner ist dies meist die beste Entscheidung. Das liegt am Splittingtarif, den alle erhalten, die sich zusammen veranlagen lassen.
Beim Splittingtarif zählt vom gemeinsamen Einkommen nur die Hälfte. Die Einkommensteuer dafür wird wie bei Alleinstehenden nach dem Grundtarif berechnet und dann verdoppelt. Das ist fast immer günstig, wenn Partner unterschiedlich viel verdienen. Je größer der Unterschied ist, desto besser.
Versteuert zum Beispiel ein Partner 40 000 Euro Einkommen und der andere 60 000 Euro, gewinnen beide zusammen rund 360 Euro, wenn sie für 2013 gemeinsame Sache machen. Verdient einer allein, steigt der Gewinn auf rund 8 607 Euro, wenn er 100 000 Euro Einkommen versteuern muss. Haben beide gleich viel Einkommen, bringt der Splittingtarif dagegen nichts.
Tipp. Auch wenn Sie 2013 erst im Verlauf des Jahres den Bund fürs Leben geschlossen haben, können Sie den Splittingtarif wählen. Haben Sie sich 2013 getrennt, ist er zum letzten Mal möglich. Als Witwe oder Witwer erhalten Sie den Splittingtarif für 2013 noch, wenn Ihr Partner im Jahr 2012 oder 2013 gestorben ist.
Neue Wahl
Statt der gemeinsamen Steuerveranlagung kommt in der Steuererklärung 2013 zum ersten Mal die Einzelveranlagung infrage. Diese Variante ersetzt die alte getrennte Veranlagung und kann sich in folgenden Lebenssituationen lohnen:
- Partner sind Arbeitnehmer oder Pensionär und haben Nebeneinkünfte von weniger als 1 620 Euro im Jahr.
- Das Finanzamt erkennt bei einem Partner weniger Versicherungsbeiträge an als beim anderen, weil ein Partner Arbeitnehmer und der andere Rentner, Pensionär oder Selbstständiger ist.
- Ein Partner hatte 2013 hohe Krankheitskosten, aber deutlich weniger Einkünfte als der andere.
Mehr Krankheitskosten absetzen
Ausgaben für Krankheiten und Pflegeleistungen erkennt das Finanzamt nur an, wenn sie höher als die zumutbare Belastung sind. Bei der Einzelveranlagung ermittelt das Finanzamt für jeden Partner einzeln, wie viel er von solchen außergewöhnlichen Belastungen ohne Steuervorteil bestreiten muss. Die zumutbare Belastung hängt von den Einkünften ab, die jeder einzeln hat.
Beispiel. Hat ein Ehepaar ohne Kinder 2013 gemeinsam Einkünfte von 80 000 Euro, rechnet das Finanzamt dem Paar bei der gemeinsamen Veranlagung 4 800 Euro (6 Prozent) als zumutbare Belastung an. Steuert die Frau Einkünfte von 30 000 Euro bei, beträgt ihre zumutbare Belastung bei der Einzelveranlagung dagegen nur 1 800 Euro (6 Prozent laut Tabelle).
Gibt die Frau bei der Einzelveranlagung Zahnarztkosten von 4 000 Euro an, erkennt das Finanzamt wie bei Alleinstehenden 2 200 Euro als außergewöhnliche Belastung an, nachdem es die zumutbare Belastung abgezogen hat. Bei 29 Prozent persönlichem Grenzsteuersatz bringt die Zahnarztrechnung fast 640 Euro Steuerersparnis. Das Paar muss zwar auf den Splittingtarif verzichten, spart aber mit Solidaritätszuschlag trotzdem rund 150 Euro mehr, wenn es die Einzelveranlagung wählt.
Tipp. Das Finanzamt erkennt Ihre Arztrechnung bei der Einzelveranlagung nur voll an, wenn die Überweisung vom gemeinsamen oder eigenen Konto erfolgt. Ihr Partner darf nichts von seinem Konto überweisen.
Steuerfreie Nebeneinkünfte erhöhen
Interessant ist die Einzelveranlagung auch für Arbeitnehmer und Pensionäre mit Nebeneinkünften. Lassen sie sich einzeln veranlagen, sind bei jedem Nebeneinkünfte bis 410 Euro im Jahr steuerfrei. Machen sie gemeinsame Sache, bekommen sie die Freigrenze von 410 Euro zusammen nur einmal.
Beispiel. Ein Ehepaar hat gemeinsam Mieteinkünfte von 820 Euro im Jahr. Bei der Zusammenveranlagung sind diese Einkünfte voll steuerpflichtig. Wählen beide Partner die Einzelveranlagung, schlägt bei jedem 410 Euro zu Buche, sodass sämtliche Mieteinkünfte steuerfrei bleiben.
Auch wenn die Nebeneinkünfte höher als 410 Euro sind, kann sich die Einzelveranlagung lohnen. Liegt die Summe unter 820 Euro im Jahr, ist nur ein Teil steuerpflichtig. Bei der Einzelveranlagung sind bei jedem Partner Nebeneinkünfte unter 820 Euro teilweise steuerfrei. Bei der gemeinsamen Veranlagung müssten beide Partner zusammen unter 820 Euro bleiben.
Versicherungsabzug optimieren
Ist ein Partner Arbeitnehmer, der andere aber Pensionär, Rentner oder Selbstständiger, können Paare bei Einzelveranlagung oft auch mehr Versicherungsbeiträge absetzen.
Beispiel. Der Partner, der als Arbeitnehmer arbeitet, ist gesetzlich versichert und hat 41 000 Euro Bruttolohn. Für die Rentenversicherung kann er 2 015 Euro absetzen und für die Kranken- und Pflegeversicherung 3 751 Euro Basisbeitrag. Das sind 5 766 Euro.
Sein Lebenspartner ist Pensionär und privat versichert. Er hat für seine Kranken- und Pflegeversicherung 3 600 Euro Beitrag bezahlt, 3 000 Euro davon waren für den Basisschutz fällig. Dazu kommen 1 000 Euro für eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Lässt sich das Paar zusammen veranlagen, berücksichtigt das Finanzamt den Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Insgesamt sind das in dem Beispiel 8 766 (5 766 + 3 000) Euro.
Wählt jeder Partner die Einzelveranlagung, setzt der Berufstätige seine Versicherungsbeiträge von 5 766 Euro ab. Der Pensionär macht nicht nur den vollen Beitrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung geltend, sondern auch den für die Haftpflicht- und Unfallversicherung, insgesamt zählen 4 600 Euro.
Bei Rentnern, Pensionären und Selbstständigen rechnet das Finanzamt meist mit den Regeln aus der Zeit vor 2005, weil sie günstiger sind. Für das Jahr 2013 zählen Versicherungsbeiträge bis 3 434 Euro voll und weitere 1 334 Euro zu Hälfte.
Unser Pensionär hat Beiträge von 4 600 Euro und kann 3 434 Euro voll und von den restlichen 1 166 Euro die Hälfte absetzen. Das sind zusammen 4 017 Euro und 1 017 Euro mehr als bei der Zusammenveranlagung. Mit 30 Prozent Steuersatz steigt die Steuerersparnis auf 305 Euro. Ist der Vorteil durch den Splittingtarif niedriger, lohnt sich die Einzelveranlagung.
Tipp. Die Einzelveranlagung kann auch günstiger sein, wenn einer von Ihnen viel Arbeitslosen-, Kranken-, Elterngeld oder anderen Lohnersatz bezogen hat. Auch wenn Sie in der Kirche sind und Ihr Partner nicht, können sich getrennte Wege lohnen. Dann müssen Sie das besondere Kirchgeld nicht zahlen, das Ihr Partner sonst für Ihre Mitgliedschaft übernehmen müsste.
Regeln kennen
Die Einzelveranlagung funktioniert so:
- Jeder gibt eine eigene Steuererklärung ab und erhält einen eigenen Steuerbescheid.
- Hat ein Paar gemeinsame Einnahmen, rechnet jeder die Hälfte ab.
- Freibeträge, Höchstbeträge und Pauschalen zählen wie bei Alleinstehenden. Auch das Einkommen wird nach dem Grundtarif für Singles versteuert.
- Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kosten für Handwerker, Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen darf nur derjenige Partner absetzen, der sie hat. Alternativ können Partner im Mantelbogen beantragen, dass jeder die Hälfte der Ausgaben abrechnet. Eine andere Aufteilung ist bei der Einzelveranlagung nicht möglich.