Unser Rat
Abrechnung. Sind Sie Arbeitnehmer? Dann rechnen Sie Ihre Werbungskosten vom ersten bis zum letzten Euro auf der Anlage N zur Steuererklärung ab, wenn die Summe höher als 1 000 Euro im Jahr ist.
Beratung. Waren Sie beim Steuerberater, geben Sie das Honorar für das Berechnen der Lohneinkünfte und Ausfüllen der Anlage N mit an. Geht es um Kosten für einen Lohnsteuerhilfeverein, PC-Steuerprogramme oder Literatur wie die Steuerratgeber der Stiftung Warentest? Dann zählt die Hälfte als Werbungskosten. Die volle Höhe geben Sie an, wenn maximal 100 Euro zusammenkommen.
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