Steuererklärung 2013: Gewinn ab 1 000 Euro

Angestellte, die mehr als 1 000 Euro für den Beruf ausgeben, holen mit Werbungskosten Geld beim Finanzamt heraus.
Steuern sparen beginnt auf dem Weg zur Arbeit. Für jeden Kilometer der einfachen Entfernung dürfen Berufstätige pauschal 30 Cent absetzen. Waren sie 2013 an 230 Arbeitstagen 15 Kilometer von der Wohnung zur Firma unterwegs, kommen 1 035 Euro zusammen. Damit ist der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 000 Euro geschafft. Nur so viel rechnet das Finanzamt jedem ohne Nachweis für Werbungskosten an. Alles, was dazu kommt, bringt Geld.
Wer die Firma 2013 mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht hat, kann statt der Entfernungspauschale die Ticketkosten abrechnen, wenn das mehr bringt. Dafür will das Finanzamt Belege wie Fahrscheine, Bahncards oder Ausdrucke von Online-tickets sehen. Entscheiden sich Arbeitnehmer für die Entfernungspauschale, müssen sie bis zur Höhe von 4 500 Euro im Jahr nichts belegen. Nur wenn sie mehr absetzen wollen, sind Belege über die Kilometerleistung nötig – Tankquittungen, Inspektionsbücher oder Tachostände.
Dienstlich unterwegs
Viele Arbeitnehmer waren 2013 auch im Außendienst oder an verschiedenen Arbeitsplätzen beschäftigt, sie haben Geschäftstermine wahrgenommen oder Kongresse und Fortbildungen besucht. Ausgaben, die der Arbeitgeber nicht übernommen hat, sind ebenfalls Werbungskosten.
Fahrtkosten. Ihre Fahrtkosten zählen so:
- Für jeden mit dem eigenen Auto gefahrenen Kilometer gibt es eine Pauschale von 30 Cent. Alternativ kommt der tatsächliche Kilometersatz infrage, der sich aus der Fahrleistung und den Fahrzeugkosten des Jahres ermitteln lässt.
- Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehören die Ticketkosten in die Steuererklärung.
- Das Finanzamt berücksichtigt außerdem Nebenkosten wie Ausgaben für Park- und Mautgebühren, Garagenmieten und Gepäckkosten.
Verpflegung. Für die Verpflegung gibt es 2013 je nach Abwesenheit von der eigenen Wohnung oder vom Arbeitsplatz Tagespauschalen von
- 6 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit,
- 12 Euro ab 14 Stunden Abwesenheit und
- 24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit.
Übernachtung. Sind Übernachtungskosten angefallen, werden diese vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt, wenn es dafür Belege gibt.

Beispiel. Ein Arbeitnehmer besuchte vergangenes Jahr zwölf Tage lang eine 300 Kilometer entfernte Fortbildung. Er hat am Schulungsort elfmal für 80 Euro übernachtet. Am An- und Abreisetag war er acht Stunden von zuhause abwesend. Das sind die Werbungskosten, die er in der Einkommensteuererklärung für 2013 angibt.
Unfall auf dem Arbeitsweg
Passiert auf einer beruflichen Fahrt mit dem eigenen Wagen ein Unfall, sind Ausgaben für nicht ersetzte Schäden Werbungskosten. Lohnt sich die Reparatur des eigenen Autos nicht, zählt der Restwert, wenn der Wagen keine acht Jahre alt ist: Das Finanzamt berücksichtigt die Differenz zwischen steuerlichem Buchwert vor dem Unfall und Verkaufserlös nach dem Unfall.
Zweite Wohnung am Arbeitsort
Hat jemand aus beruflichen Gründen einen Zweithaushalt am Arbeitsort, geht die Steuerersparnis weiter.
Ausgaben wie Miet-, Betriebs- und Garagenkosten sind bis zu der Höhe Werbungskosten, wie sie für eine 60 Quadratmeter große Wohnung üblich sind. Kostet der Zweithaushalt am Arbeitsort zum Beispiel 600 Euro Miete im Monat, kommen schon Werbungskosten von 7 200 Euro im Jahr zusammen. Für Eigentumswohnungen zählen Posten wie Schuldzinsen, Abschreibungen und Reparaturkosten.
Zusätzlich dürfen Arbeitnehmer Einrichtungskosten absetzen. Für Anschaffungen, die mit Mehrwertsteuer maximal 487,90 Euro gekostet haben, zählt der volle Preis. Kosten für teurere Teile werden vom Monat des Kaufs an über die Nutzungsdauer verteilt, für Möbel zum Beispiel über 13 Jahre.
In den ersten drei Monaten eines doppelten Haushalts erkennt das Finanzamt außerdem Verpflegungspauschalen von 6, 12 oder 24 Euro am Tag an – so wie vorne im Abschnitt „Dienstlich unterwegs“.
Auch die Kosten für Heimfahrten sind Werbungskosten. Entweder rechnen Arbeitnehmer für die einfache Entfernung 30 Cent je Kilometer ab oder sie geben ihre Kosten für öffentliche Verkehrsmittel an, wenn das für sie günstiger ist.
Eine Heimfahrt pro Woche ist möglich. Wer mehr abrechnen will, darf keine Unterkunftskosten und Verpflegungspauschalen abrechnen.
Arbeit in der Privatwohnung
Oft arbeiten Arbeitnehmer auch zuhause. Sie müssen zum Beispiel Unterricht vorbereiten, Präsentationen entwerfen oder für Fortbildungen lernen.
Arbeitszimmer. Gibt es für die zuhause erledigte Arbeit woanders keinen Arbeitsplatz, zählen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis zur Höhe von 1 250 Euro im Jahr. Mieter können die Miete und Eigentümer Abschreibungen und Kreditzinsen absetzen. Auch Posten wie Reinigungs- und Versicherungskosten zählen.
Gerechnet wird mit dem Anteil, den die Fläche des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche hat. Kostet zum Beispiel eine Wohnung von 120 Quadratmetern 1 000 Euro Miete im Monat, sind für das 24 Quadratmeter große Arbeitszimmer 200 Euro (20 Prozent) fällig. Das sind 2 400 Euro im Jahr, von denen 1 250 Euro zählen.
Arbeitsmittel. Auch ohne Arbeitszimmer darf jeder Kosten für Büromöbel und Arbeitsutensilien in der Steuererklärung angeben. Das können Ausgaben für Schreibtisch, Bücherregal, Computer oder Handy sein, aber auch solche für Büromaterialien und Fachbücher.
Für Arbeitsmittel, die mit Mehrwertsteuer maximal 487,90 Euro gekostet haben, erkennt das Finanzamt den vollen Preis an. Für teurere Sachen beginnt die Abschreibung mit dem Kauf und läuft danach bis zum Ende der Nutzungsdauer, bei Notebooks zum Beispiel drei Jahre lang.

Funktionieren Arbeitsmittel nur miteinander, zählt alles zusammen. Für einen Computer mit Drucker und Scanner, der im Juli 3 000 Euro gekostet hat, beträgt die erste Abschreibungsrate zum Beispiel.
Nutzung. Arbeitsmittel müssen zu mindestens 90 Prozent beruflich eingesetzt werden, wenn das Finanzamt die Kosten voll anerkennen soll. Für Geräte wie Computer dürfen Arbeitnehmer aber auch pauschal 50 Prozent der Kosten absetzen, wenn sie die berufliche Nutzung schlüssig begründen. Wollen sie mehr abrechnen, klappt das zum Beispiel mit einer Art Fahrtenbuch, in dem sie notieren, wann, wie lange und warum sie am Computer gesessen haben – am besten mit Datum und Uhrzeit. Wer solche Belege für 2013 nicht hat, sieht zu, dass sie nächstes Mal vorliegen.