Unser Rat
Guthaben einlösen. Lassen Sie sich nicht von den Formalitäten abschrecken. Die Steuererklärung bringt Ihnen Geld zurück. Erst damit können Sie viele Kosten wie Ausgaben für Arbeitswege, haushaltsnahe Dienste, Betreuungskosten geltend machen.
Frist einhalten. Viele müssen bis zum 31. Mai Ihre Steuererklärung abgeben – etwa wenn Sie 2012 als Ehepaar die Steuerklassen III und V hatten. Schaffen Sie es nicht, sollten Sie rechtzeitig Fristverlängerung beantragen, damit Sie keinen Verspätungszuschlag zahlen müssen.
Berater suchen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Ausgaben Sie absetzen können, sollten Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden oder an einen Steuerberater. Berater finden Sie unter www.dstv.de und www.bstbk.de, Lohnsteuerhilfevereine unter www.beratungsstellensuche.de und www.bdl-online.de.