Fast jeder hat im letzten Jahr zu viel Steuern gezahlt. Wir zeigen, wie alle Steuern zurückbekommen und teure Fehler in der Erklärung vermeiden.
Tausend Euro mit der Jahresabrechnung beim Finanzamt für das Jahr 2012 zurückholen – das ist keine Illusion. Gerade Arbeitnehmer haben häufig zu viel Steuern im Voraus gezahlt. Einer jungen Familie aus Berlin mit 60 000 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen muss die Behörde beispielsweise rund 1 300 Euro erstatten.
Das Ehepaar kann schon über 2 000 Euro Jobkosten abrechnen. Allein weil der Familienvater jeden Tag 30 Kilometer zur Arbeit gefahren ist, kommt er auf 1 980 Euro Fahrtkosten durch die Pendlerpauschale. Außerdem hat das Paar 3 000 Euro für die Betreuung ihrer dreijährigen Tochter ausgegeben. Weiterhin stehen 1 200 Euro für die Putzhilfe und 400 Euro für Handwerkerlohn auf ihrer Rechnung sowie 200 Euro für haushaltsnahe Dienste, die sie als Mieter in ihrer Nebenkostenabrechnung bezahlt haben.
Doch nur wenn sie alle Ausgaben in der Steuererklärung angeben, erstattet ihnen das Finanzamt die zu viel bezahlte Steuer.
Einiges neu bei der Jahresabrechnung
Eltern haben es mit der Jahresabrechnung endlich leichter. Alle Mütter und Väter können ihre Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder bis zum 14. Geburtstag in wenigen Zeilen geltend machen. Sie müssen keine Einschränkungen mehr beachten.
Auch Eltern mit erwachsenen Kindern müssen keine großen Rechenkünstler mehr sein – zumindest bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Kindergeld oder Kinderfreibeträge und Ausbildungsfreibetrag gibt es unabhängig vom Einkommen der Jugendlichen (siehe „Sparzeilen für Eltern“).
Eine Steuererstattung sicher
Arbeitnehmer können viel rausholen, insbesondere mit ihren Ausgaben für Arbeitswege, Arbeitsmittel, Bewerbungen, Bildung oder doppelten Haushalt („Sparzeilen für Arbeitnehmer“).
Einige hundert Euro zu viel Steuern haben häufig auch Berufstätige gezahlt, die letztes Jahr einige Monate arbeitslos waren. Meist erhalten sie mehr zurück, als wenn sie das ganze Jahr gearbeitet hätten.
Ihr Geld schnell zurückfordern sollten auch berufstätige Ehepaare, die im letzten Jahr ihre Lohnsteuerklassen ungünstig kombiniert haben – etwa um mehr Elterngeld zu bekommen.
Allerdings kann das Finanzamt auch eine Nachzahlung verlangen. Dass kann passieren, wenn berufstätige Ehepartner die Steuerklassen III und V hatten.
Manchen muss die Behörde nach der Abrechnung sogar einen Verlust bescheinigen – zum Beispiel Studenten im Masterstudiengang. Ihre derzeitigen Werbungskosten für ihren künftigen Job sind höher als ihre Einnahmen. Damit können sie ihre Steuer in anderen Jahren mindern – entweder noch für 2011 oder für spätere Jahre.
Getrennt oder gemeinsam
Ehepartner müssen sich entscheiden, ob sie die Steuererklärung gemeinsam oder getrennt machen. Meist ist die gemeinsame am besten. Dann wird die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif ermittelt. Das bringt vor allem Vorteile, wenn beide 2012 unterschiedlich hohe Einnahmen hatten. Die getrennte Veranlagung kann günstiger sein, wenn ein Partner zum Beispiel 2012 im Ausland gearbeitet oder Arbeitslosengeld I erhalten hat. Was besser ist, können sie mit einem Steuerprogramm vergleichen.
Tipp: Sie können auch den Splittingtarif noch nutzen, wenn Ihr Ehepartner 2011 gestorben ist. Dafür geben Sie im Mantelbogen an, seit wann Sie verwitwet sind.
Frist bis Ende Mai
Spätestens bis zum 31. Mai muss meist die Erklärung beim Finanzamt sein. Das ist beispielsweise so, wenn im Jahr 2012
- die Steuerklassen V oder IV mit Faktor oder VI oder ein zusätzlicher Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte stand,
- außer Lohn es noch andere Einkünfte – etwa aus Mieten von über 410 Euro gab,
- eine Abfindung nach der Fünftelregel versteuert wurde,
- die abziehbaren Versicherungsbeiträge niedriger waren als die Vorsorgepauschale für das Beamtengehalt (siehe „Sparzeilen für alle“),
- Nichtarbeitnehmer steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 8 004 Euro (Ehepaare 16 008 Euro) hatten.