Ihr Geld liegt beim Finanzamt. Holen Sie es ab! Lassen Sie sich von den Formalitäten der Steuererklärung nicht abschrecken. Die meisten Arbeitnehmer haben im letzten Jahr zu viel Steuern gezahlt. Rund Tausend Euro mit der Jahresabrechnung vom Finanzamt zurückzuholen, ist in vielen Fällen möglich. Finanztest zeigt, wie das geht und hilft, teure Fehler zu vermeiden.
Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test: Steuererklärung.
Werbungskosten, Sonderausgaben, Belastungen
Ausgaben für den Weg zur Arbeit, für Dienstreisen, Bewerbungen, Arbeitsmittel und Weiterbildungen kann jeder ansetzen. Wer wegen des Jobs einen zweiten Haushalt führen muss, kann die Extra-Kosten dafür ebenfalls als Werbungskosten abrechnen. So kommt schnell mehr als der Pauschbetrag von 1 000 Euro zusammen. Neben Werbungskosten können Steuerzahler auch Sonderausgaben wie Spenden oder Kirchensteuern voll abrechnen. Hatten sie 2012 zudem außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Krankheiten oder Ausgaben für die Pflege eines Angehörigen, bekommen sie vom Fiskus in diesem Jahr ordentlich Geld zurück.
Erleichterungen für Eltern
Für die Jahresabrechnung von 2012 müssen Eltern erstmals keine Einschränkungen mehr beachten, wenn sie Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder abrechnen wollen. Ausgaben für Kita, Hort, Tagesmutter, Au-pair oder andere Betreuungsangebote können nun für alle Kinder von der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden. Die persönlichen Voraussetzungen – wie Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Eltern – spielen keine Rolle mehr. Bis zu 6 000 Euro pro Jahr und Kind können angegeben werden – das Finanzamt berücksichtigt dann zwei Drittel davon als Sonderausgaben. Auch für Eltern mit erwachsenen Kindern wird es leichter. Sie müssen keine großen Rechenkünstler mehr sein – zumindest bis zum Abschluss der ersten Ausbildung ihrer Kids. Denn Kindergeld, Kinderfreibeträge und Ausbildungsfreibeträge gibt es ab sofort unabhängig vom Einkommen der Jugendlichen.
Frist bis Ende Mai einhalten
Viele Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung spätestens am 31. Mai 2013 abgegeben haben. Dazu gehören Steuerzahler, die 2012
- einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt haben,
- Elterngeld, Krankengeld oder eine andere Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen haben,
- außerordentliche Einkünfte, wie eine Abfindung erhalten haben und diese nach der Ein-Fünftel-Regelung versteuern müssen,
- mehr als einen Arbeitgeber hatten,
- mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte hatten, beispielsweise durch Mieteinnahmen
- und Eheleute, bei denen einer die Steuerklasse V oder VI hat.
Für die meisten anderen Steuerzahler ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig und damit an keine Frist gebunden. Sie sollten aber bedenken, dass Steuerabrechnungen für vergangene Jahre vom Finanzamt nur bearbeitet werden, wenn nicht mehr als vier Jahre verstrichen sind. In 2013 können Steuerzahler also die Steurerklärungen für 2009 noch abgeben. Für die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben von 2008 ist es bereits zu spät.
So hilft das Special von Finanztest
Finanztest zeigt, wie Sie Wege zur Arbeit und Dienstreisen optimal abrechnen, welche Posten Sie bei einer doppelten Haushaltsführung geltend machen und wann Sie Arbeitsmittel, die Sie auch privat nutzen, abrechnen können. Lesen Sie auch, wie private Posten wie Handwerker- oder Krankheitskosten oder Ausgaben fürs Kind steuermindern geltend gemacht werden können. Finanztest erklärt zudem detailliert, welche dieser Ausgaben an welche Stelle im Mantelbogen und den Anlagen N, KAP, R oder Kind gehören.
Finanztest Spezial Steuern

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