- Guthaben. Machen Sie Ihre Steuererklärung! Meist zahlt sich die Mühe aus, weil das Finanzamt noch viele Ihrer Ausgaben verrechnen muss. Die Formulare erhalten Sie im Finanzamt oder als Download unter www.formulare-bfinv.de.
- Leichte Ersparnis. Setzen Sie im Mantelbogen zur Steuererklärung Posten wie Kirchensteuern, Spenden und Löhne für Handwerker oder Reinigungskräfte im Haushalt ab. Damit sparen Sie ganz leicht Steuern.
- Programm. Ihr Steuerbescheid kommt meist schneller, wenn Sie Ihre Erklärung online machen. Sie können das Gratis-Programm des Finanzamts Elster Formular oder ein gekauftes Steuerprogramm nutzen. Testsieger waren im Jahr 2011 die Steuer-Spar-Erklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (gibt es jetzt auch für den Mac) und das Wiso Steuer-Sparbuch von Buhl Data für rund 40 Euro. Weitere Steuerprogramme in unserem aktuellen Drei digitale Helfer rechnen gut Test.
- Hilfe. Sind Sie sich unsicher, sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen. Steuerberater finden Sie im Internet unter www.dstv.de und www.bstbk.de, Lohnsteuerhilfevereine unter www.beratungsstellen‧suche.de und www.bdl-online.de.
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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- Mit unseren Tipps zum Jahresende können Steuerzahler noch 2022 die Weichen stellen, um im nächsten Jahr Steuern zu sparen. Wir zeigen, auf welche Punkte es jetzt ankommt.
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Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))