Steuererklärung 2011

Werbungs­kosten V: Viel gelernt

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Steuererklärung 2011 - Schnell mein Geld zurück

Arbeitnehmer und Arbeits­lose rechnen Bildungs­kosten für ihren heutigen oder künftigen Beruf als Werbungs­kosten ab. Dazu gehören Lehr­gangs­gebühren und Reise­kosten (Anlage N, Zeile 45).

Sprach­kurse. Kurse für den Job – auch solche im Ausland, erkennt das Finanz­amt an. Die Kosten dürfen aufgeteilt werden, wenn ein Teil des Kurses dem Privat­interesse diente.

Erst­studium. Ausgaben für das erste Studium können Werbungs­kosten sein, entschied der Bundes­finanzhof (BFH). Der Gesetz­geber legte trotzdem fest, dass Bildungs­kosten nur Sonder­ausgaben sein sollen (Mantelbogen, Zeilen 47, 48). Die bringen aber nur eine Steuerersparnis, wenn bereits Einkommen zu versteuern ist. Anerkannt sind für 2011 bis 4 000 Euro im Jahr. Studenten sollten ihre Kosten als Werbungs­kosten abrechnen, wenn das güns­tiger ist. Lehnt das Finanz­amt ab, sollten sie Einspruch gegen den Steuer­bescheid einlegen. Denn es ist zu erwarten, das in Kürze neue Verfahren anhängig sind.

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RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:40 Uhr
Steuererklärungspflicht u. Rentner

Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.

RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:28 Uhr
Werbungskostenpauschbetrag

Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur

BÄRENHOF32 am 31.01.2012 um 12:21 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

ainhoa2002 am 20.01.2012 um 17:46 Uhr
Drittelung Werbungskosten ?

Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.

RobinZZ46 am 18.01.2012 um 13:04 Uhr
Bearbeitung Steuererklärung 2011

Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))