
Arbeitnehmer und Arbeitslose rechnen Bildungskosten für ihren heutigen oder künftigen Beruf als Werbungskosten ab. Dazu gehören Lehrgangsgebühren und Reisekosten (Anlage N, Zeile 45).
Sprachkurse. Kurse für den Job – auch solche im Ausland, erkennt das Finanzamt an. Die Kosten dürfen aufgeteilt werden, wenn ein Teil des Kurses dem Privatinteresse diente.
Erststudium. Ausgaben für das erste Studium können Werbungskosten sein, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Der Gesetzgeber legte trotzdem fest, dass Bildungskosten nur Sonderausgaben sein sollen (Mantelbogen, Zeilen 47, 48). Die bringen aber nur eine Steuerersparnis, wenn bereits Einkommen zu versteuern ist. Anerkannt sind für 2011 bis 4 000 Euro im Jahr. Studenten sollten ihre Kosten als Werbungskosten abrechnen, wenn das günstiger ist. Lehnt das Finanzamt ab, sollten sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Denn es ist zu erwarten, das in Kürze neue Verfahren anhängig sind.
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Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))