
Versicherungsbeiträge insbesondere zur Renten- und Krankenkasse kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Altersvorsorge. Anerkannt sind Beiträge für die gesetzliche Rentenkasse, berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge – maximal 20 000 Euro (Ehepaare 40 000 Euro). Die Beiträge müssen Arbeitnehmer in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 4 bis 10 eintragen. Da der Chef in der Lohnsteuerrechnung bereits die Vorsorgepauschale abgezogen hat, wirken sich steuerlich häufig nur noch Rürup-Beiträge aus. Achtung: Riester-Sparer müssen den Riester-Sonderausgabenabzug in der Anlage AV beantragen.
Krankenversicherung. Das Finanzamt erkennt die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll an, inklusive der für den Ehepartner oder gesetzlichen Lebenspartner und Kinder, für die es Kindergeld gibt. Arbeitnehmer übernehmen die Angaben aus ihrer Lohnsteuerbescheinigung Zeile 26, 27 (eintragen in Zeile 12). Auch die Zusatzbeiträge sind anerkannt, die einige gesetzlich Versicherte 2011 zahlen mussten (Zeile 13). Rentner können die Angaben aus der Bescheinigung ihres Rentenversicherers übertragen.
Andere Versicherungen. Beiträge für Zusatzleistungen in der privaten Krankenversicherung, für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens- und Arbeitslosenversicherungen bringen nur etwas, wenn eigene Ausgaben für die Grundversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 1 900 Euro im Jahr betragen (2 800 Euro bei Selbstständigen und Nichtberufstätigen ohne Beihilfeanspruch). Ein lediger Angestellter hat mit 21 000 Euro Jahresgehalt schon die 1 900-Euro-Grenze erreicht, ein verheirateter Alleinverdiener mit Kindern mit rund 43 150 Euro Gehalt im Jahr.
Tipp: Als Geringverdiener, Rentner oder Pensionär sollten Sie alle Ihre Versicherungsbeiträge angeben. Das Finanzamt muss von sich aus im Steuerbescheid prüfen, ob der bis 2004 gültige Versicherungsabzug für Sie günstiger ist als der heutige. Maximal zieht es 2011 nach der alten Regel 4 701 bei jedem ab. Den Höchstbetrag schöpfen Sie aus, wenn Sie mindestens 5 368 Euro (Ehepaare 10 736 Euro) Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand nachweisen. Die ersten 4 034 Euro (Ehepaare 8 068 Euro) sind voll anerkannt. Von den restlichen 1 334 Euro (Ehepaare 2 668 Euro) zählen 50 Prozent.
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Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))