Steuererklärung 2011

Krank­heits- und Pflege­kosten: Gute Besserung

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Steuererklärung 2011 - Schnell mein Geld zurück

Ausgaben für verordnete Arzneien, Heil- und Hilfs­mittel sind außergewöhnliche Belastungen (Mantelbogen ab Zeile 68). Bevor sich diese auswirken, zieht das Finanz­amt aber – je nach Familien­stand und Einkommen – eine zumut­bare Belastung ab.

Belege. Für Kuren und alternative Therapien ist ein Gutachten vom Amts­arzt oder medizi­nischen Dienst der Kranken­versicherung nötig, das vor Behand­lungs­beginn erstellt wurde. Ob das auch für Behand­lungen vor dem 6. Juni 2011 gilt, bezweifeln Steuer­experten. Sie rechnen mit Klagen, weil der Gesetz­geber rück­wirkend BFH-Urteile aushebelte.

Pflege eines Angehörigen. Wer einen Angehörigen mit Pfle­gestufe III pflegte, beantragt den Pflegepausch­betrag von 924 Euro (Zeilen 65 – 66).

Behinderte. Behinderte können anstelle des Behindertenpausch­betrag (Zeilen 61 bis 64) ihre behin­derungs­bedingten Mehr­aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen (ab Zeile 68). Ihre zumut­bare Belastung (Höhe ermittelt ein Steuer­programm), die auf die Pflege­kosten entfällt, zählt zusätzlich als haus­halts­nahe Dienst­leistung (Zeile 71).

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RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:40 Uhr
Steuererklärungspflicht u. Rentner

Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.

RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:28 Uhr
Werbungskostenpauschbetrag

Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur

BÄRENHOF32 am 31.01.2012 um 12:21 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

ainhoa2002 am 20.01.2012 um 17:46 Uhr
Drittelung Werbungskosten ?

Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.

RobinZZ46 am 18.01.2012 um 13:04 Uhr
Bearbeitung Steuererklärung 2011

Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))