
Ausgaben für verordnete Arzneien, Heil- und Hilfsmittel sind außergewöhnliche Belastungen (Mantelbogen ab Zeile 68). Bevor sich diese auswirken, zieht das Finanzamt aber – je nach Familienstand und Einkommen – eine zumutbare Belastung ab.
Belege. Für Kuren und alternative Therapien ist ein Gutachten vom Amtsarzt oder medizinischen Dienst der Krankenversicherung nötig, das vor Behandlungsbeginn erstellt wurde. Ob das auch für Behandlungen vor dem 6. Juni 2011 gilt, bezweifeln Steuerexperten. Sie rechnen mit Klagen, weil der Gesetzgeber rückwirkend BFH-Urteile aushebelte.
Pflege eines Angehörigen. Wer einen Angehörigen mit Pflegestufe III pflegte, beantragt den Pflegepauschbetrag von 924 Euro (Zeilen 65 – 66).
Behinderte. Behinderte können anstelle des Behindertenpauschbetrag (Zeilen 61 bis 64) ihre behinderungsbedingten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen (ab Zeile 68). Ihre zumutbare Belastung (Höhe ermittelt ein Steuerprogramm), die auf die Pflegekosten entfällt, zählt zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung (Zeile 71).
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Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))