
Rechnungen für Handwerker oder Dienstleister, die 2011 im Haushalt oder auf dem Wohngrundstück arbeiteten, senken die Steuerschuld.
Höchstbeträge. Das Finanzamt erkennt jeweils 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten an und zieht sie direkt von der Steuerschuld ab. Diese Höchstbeträge können Steuerzahler pro Haushalt gelten machen:
- 6 000 Euro für Handwerker, wenn es dafür keine staatliche Förderung gab (Mantelbogen, Zeile 78),
- 20 000 Euro für andere Dienstleister und Hilfen im Haushalt (Zeilen 75 – 77) und 2 550 Euro für Minijobber im Haushalt (Zeile 74).
Nebenkosten. Mieter und Wohnungsbesitzer können auch Nebenkosten für ihre Wohnung abrechnen – etwa für Hausreinigung, Wartung und Hausmeister (Zeilen 75 – 77).
Tipp: In der Regel können Sie aus der Nebenkostenabrechnung Ihren Anteil ablesen, zum Beispiel wie viel Sie für die Gartenarbeit in der Wohnanlage bezahlen. Materialkosten zählen nicht, aber Kosten für Reinigungs-, Spül-, Schmiermittel oder Streugut.
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Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))