Steuererklärung 2011

Rechnungen im Haushalt: Nicht vergessen

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Steuererklärung 2011 - Schnell mein Geld zurück

Rechnungen für Hand­werker oder Dienst­leister, die 2011 im Haushalt oder auf dem Wohn­grund­stück arbeiteten, senken die Steuerschuld.

Höchst­beträge. Das Finanz­amt erkennt jeweils 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinen­kosten an und zieht sie direkt von der Steuerschuld ab. Diese Höchst­beträge können Steuerzahler pro Haushalt gelten machen:

  • 6 000 Euro für Hand­werker, wenn es dafür keine staatliche Förderung gab (Mantelbogen, Zeile 78),
  • 20 000 Euro für andere Dienst­leister und Hilfen im Haushalt (Zeilen 75 – 77) und 2 550 Euro für Minijobber im Haushalt (Zeile 74).

Neben­kosten. Mieter und Wohnungs­besitzer können auch Neben­kosten für ihre Wohnung abrechnen – etwa für Haus­reinigung, Wartung und Hausmeister (Zeilen 75 – 77).

Tipp: In der Regel können Sie aus der Neben­kosten­abrechnung Ihren Anteil ablesen, zum Beispiel wie viel Sie für die Garten­arbeit in der Wohn­anlage bezahlen. Material­kosten zählen nicht, aber Kosten für Reinigungs-, Spül-, Schmier­mittel oder Streu­gut.

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RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:40 Uhr
Steuererklärungspflicht u. Rentner

Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.

RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:28 Uhr
Werbungskostenpauschbetrag

Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur

BÄRENHOF32 am 31.01.2012 um 12:21 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

ainhoa2002 am 20.01.2012 um 17:46 Uhr
Drittelung Werbungskosten ?

Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.

RobinZZ46 am 18.01.2012 um 13:04 Uhr
Bearbeitung Steuererklärung 2011

Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))