Steuererklärung 2011

Anlage Kind: Ausgaben für die Kleinen und die Großen

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Steuererklärung 2011 - Schnell mein Geld zurück

Damit Eltern Steuern für ihre Kinder­betreuungs­kosten oder andere Ausgaben zurück­bekommen, müssen sie für jedes Kind eine Anlage Kind ausfüllen.

Betreuungs­kosten. Berufs­tätige Eltern tragen ihre Betreuungs­kosten zum Beispiel für Kita oder Hort ihres Kindes bis zum 14. Geburts­tag in Zeile 61 ein. Das Finanz­amt berück­sichtigt davon zwei Drittel, maximal 4 000 Euro. Ob die Kappung der Kosten rechtens ist, muss der Bundes­finanzhof noch entscheiden (Az. III R 67/09).

Schulgeld. Eltern geben selbst bezahltes Schulgeld für Privatschulen in den Zeilen 51 bis 53 an. Das Finanz­amt berück­sichtigt davon 30 Prozent, maximal 5 000 Euro.

Allein­erziehende. Mütter oder Väter, die mit ihren Kindern allein leben, für die sie Kinder­geld erhalten, beantragen 1 308 Euro Frei­betrag ab Zeile 42.

Erwachsene Kinder. Damit Eltern Kinder­geld oder Kinder­frei­beträge bekommen, müssen sie belegen, dass die Einkünfte und Bezüge ihrer voll­jährigen Kinder im Jahr 2011 nicht den Betrag von 8 004 Euro über­steigen (Zeilen 21 – 26). Erst für das Jahr 2012 gibt es die Förderung unabhängig vom Einkommen des Kindes.

Rechnung für einen Azubi:

Ausbildungs­lohn 2011
– 1 000 Euro Werbungs­kostenpausch­betrag oder nachgewiesene Werbungs­kosten (siehe Werbungs­kosten I bis V S. 61 bis 63)
– Sozial­versicherungs­beiträge
Kinder­geld, wenn nicht über 8 004 Euro

Eltern können Kinder­geld oder -frei­beträge auch für ein Kind erhalten, das 2011 am Bundes­freiwil­ligen­dienst oder Interna­tionalen Jugend­freiwil­ligen­dienst teil­nahm. Haben sie darauf keinen Anspruch, weil zum Beispiel ihr Kind älter als 25 ist, können sie bis zu 8 004 Euro als außergewöhnliche Belastungen für ihr unter­halts­berechtigtes Kind absetzen (Mantelbogen, Zeile 67 plus Anlage Unterhalt).

Ausbildungs­frei­betrag. Für Kinder, die auswärts lernen und während der Woche dort wohnen, gibt es zudem bis zu 924 Euro Ausbildungs­frei­betrag (Zeile 48). Eigene Einkünfte und Bezüge über 1 848 Euro im Jahr zieht das Finanz­amt vom Frei­betrag ab. Der Bafög-Zuschuss zählt aber vom ersten Euro an. Nicht anrechnen darf es Erasmus- oder Sokrates-Stipendien.

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RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:40 Uhr
Steuererklärungspflicht u. Rentner

Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.

RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:28 Uhr
Werbungskostenpauschbetrag

Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur

BÄRENHOF32 am 31.01.2012 um 12:21 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

ainhoa2002 am 20.01.2012 um 17:46 Uhr
Drittelung Werbungskosten ?

Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.

RobinZZ46 am 18.01.2012 um 13:04 Uhr
Bearbeitung Steuererklärung 2011

Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))