
Damit Eltern Steuern für ihre Kinderbetreuungskosten oder andere Ausgaben zurückbekommen, müssen sie für jedes Kind eine Anlage Kind ausfüllen.
Betreuungskosten. Berufstätige Eltern tragen ihre Betreuungskosten zum Beispiel für Kita oder Hort ihres Kindes bis zum 14. Geburtstag in Zeile 61 ein. Das Finanzamt berücksichtigt davon zwei Drittel, maximal 4 000 Euro. Ob die Kappung der Kosten rechtens ist, muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden (Az. III R 67/09).
Schulgeld. Eltern geben selbst bezahltes Schulgeld für Privatschulen in den Zeilen 51 bis 53 an. Das Finanzamt berücksichtigt davon 30 Prozent, maximal 5 000 Euro.
Alleinerziehende. Mütter oder Väter, die mit ihren Kindern allein leben, für die sie Kindergeld erhalten, beantragen 1 308 Euro Freibetrag ab Zeile 42.
Erwachsene Kinder. Damit Eltern Kindergeld oder Kinderfreibeträge bekommen, müssen sie belegen, dass die Einkünfte und Bezüge ihrer volljährigen Kinder im Jahr 2011 nicht den Betrag von 8 004 Euro übersteigen (Zeilen 21 – 26). Erst für das Jahr 2012 gibt es die Förderung unabhängig vom Einkommen des Kindes.
Rechnung für einen Azubi:
Ausbildungslohn 2011
– 1 000 Euro Werbungskostenpauschbetrag oder nachgewiesene Werbungskosten (siehe Werbungskosten I bis V S. 61 bis 63)
– Sozialversicherungsbeiträge
Eltern können Kindergeld oder -freibeträge auch für ein Kind erhalten, das 2011 am Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst teilnahm. Haben sie darauf keinen Anspruch, weil zum Beispiel ihr Kind älter als 25 ist, können sie bis zu 8 004 Euro als außergewöhnliche Belastungen für ihr unterhaltsberechtigtes Kind absetzen (Mantelbogen, Zeile 67 plus Anlage Unterhalt).
Ausbildungsfreibetrag. Für Kinder, die auswärts lernen und während der Woche dort wohnen, gibt es zudem bis zu 924 Euro Ausbildungsfreibetrag (Zeile 48). Eigene Einkünfte und Bezüge über 1 848 Euro im Jahr zieht das Finanzamt vom Freibetrag ab. Der Bafög-Zuschuss zählt aber vom ersten Euro an. Nicht anrechnen darf es Erasmus- oder Sokrates-Stipendien.
-
- Seit 2021 ist ein Großteil der Steuerpflichtigen vom Soli befreit. Vor allem die übrigen Zahlenden fragen sich, ob die Steuer noch in Einklang mit der Verfassung steht.
-
- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
-
- Mit unseren Tipps zum Jahresende können Steuerzahler noch 2022 die Weichen stellen, um im nächsten Jahr Steuern zu sparen. Wir zeigen, auf welche Punkte es jetzt ankommt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))