Werbungskosten III: Gemütlich im neuen oder im zweiten Zuhause

Egal ob Steuerzahler aus beruflichen Gründen im Jahr 2011 umgezogen sind oder ob sie eine zweite Wohnung am Arbeitsort brauchten – das Finanzamt trägt einen Teil der Kosten.
Doppelter Haushalt. Die Kosten für die Zweitwohnung am Arbeitsort zählen, weil Arbeitnehmer von dort ihre Arbeit viel schneller erreichen – auch wenn ihre Familie an einen anderen Ort gezogen ist (Anlage N, Zeile 62). Die erste Wohnung muss aber der Lebensmittelpunkt bleiben: Berufstätige leben dort mit ihrer Familie, führen einen Haushalt oder gestalten ihn maßgeblich mit (Zeile 63).
Heimfahrten. Für eine Heimfahrt pro Woche gibt es zumindest 30 Cent je Entfernungskilometer(Zeile 66), 60 Cent bei 50 Grad Behinderung plus „G“ oder ab 70 Grad Behinderung (Zeile 69). Höhere Ticketkosten kommen in Zeile 67. Für Heimflüge zählen nur die Ticketkosten (Zeile 72). Pendler, die mehrmals pro Woche heimfahren, können alle Fahrten abrechnen, dann aber keine Miete und Verpflegung. Sie addieren die Heimfahrten zu den Fahrten zur Arbeit (Zeilen 31 – 40).
Unterkunft und Verpflegung. Ausgaben für Miete, Reinigung, Renovierung und andere Nebenkosten für die Wohnung am Arbeitsort kommen in Zeile 73. Für die ersten drei Monate des doppelten Haushalt gibt es die Verpflegungspauschale von bis zu 24 Euro am Tag (Zeilen 7 – 76).
Umzug. Für den Umzug zum Zweithaushalt zählen nur nachgewiesene Kosten (ab Zeile 47), wurde der Lebensmittelpunkt an den Arbeitsort verlegt, gelten diese Pauschalen:
Pauschalen für Umzüge:
- bis 31. 7. 2011
Ehepaare: 1 279 Euro
Alleinstehende: 640 Euro
Haushaltsangehörige: 282 Euro - ab 1. 8. 2011
Ehepaare : 1 283 Euro
Alleinstehende: 641 Euro
Haushaltsangehörige : 283 Euro
Die Pauschale machen Sie auch geltend, wenn Sie umgezogen sind, weil Sie nun mindestens eine Stunde schneller bei der Arbeit sind. Zusätzliche Werbungskosten sind Kosten für Transport und Wohnungssuche. Speditionskosten für private Umzüge rechnen Sie als haushaltsnahe Dienstleistung ab (Mantelbogen, Zeile 76).