Werbungskosten IV: Zuhause arbeiten

Der Arbeitsraum daheim bringt vielen Arbeitnehmern und Jobsuchenden einen Vorteil beim Finanzamt. Bis zu 1 250 Euro Werbungskosten im Jahr muss es abhaken, wenn sie für die Arbeiten, die sie dort erledigen, sonst keinen Arbeitsplatz haben. Ist der Raum Mittelpunkt der Arbeit wie bei Telearbeitern, zählen die Kosten ohne Grenze.
Ausgaben. Die Kosten ergeben sich aus der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnung. Beträgt sie 10 Prozent der Gesamtfläche, sind 10 Prozent der Ausgaben Werbungskosten (Anlage N, Zeile 44):
- anteilige Reinigungs-, Stromkosten, Hausratversicherungsbeiträge
- für Mieter anteilige Miete und Nebenkosten
- für Eigentümer anteilige Abschreibung, Finanzierungskosten und Grundsteuer, Instandhaltungs- und Nebenkosten, Gebäudeversicherung.
Tipp: Machen Sie Ihr Arbeitszimmer auch geltend, wenn Sie es zum Teil privat nutzen. Bisher ist es zwar nur anerkannt, wenn es nicht mehr als 10 Prozent privat genutzt wird. Das könnte sich aber ändern. Der Bundesfinanzhof muss urteilen, ob anteilige Kosten zählen (Az. X R 32/11).