
Der Arbeitsraum daheim bringt vielen Arbeitnehmern und Jobsuchenden einen Vorteil beim Finanzamt. Bis zu 1 250 Euro Werbungskosten im Jahr muss es abhaken, wenn sie für die Arbeiten, die sie dort erledigen, sonst keinen Arbeitsplatz haben. Ist der Raum Mittelpunkt der Arbeit wie bei Telearbeitern, zählen die Kosten ohne Grenze.
Ausgaben. Die Kosten ergeben sich aus der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnung. Beträgt sie 10 Prozent der Gesamtfläche, sind 10 Prozent der Ausgaben Werbungskosten (Anlage N, Zeile 44):
- anteilige Reinigungs-, Stromkosten, Hausratversicherungsbeiträge
- für Mieter anteilige Miete und Nebenkosten
- für Eigentümer anteilige Abschreibung, Finanzierungskosten und Grundsteuer, Instandhaltungs- und Nebenkosten, Gebäudeversicherung.
Tipp: Machen Sie Ihr Arbeitszimmer auch geltend, wenn Sie es zum Teil privat nutzen. Bisher ist es zwar nur anerkannt, wenn es nicht mehr als 10 Prozent privat genutzt wird. Das könnte sich aber ändern. Der Bundesfinanzhof muss urteilen, ob anteilige Kosten zählen (Az. X R 32/11).
-
- Seit 2021 ist ein Großteil der Steuerpflichtigen vom Soli befreit. Vor allem die übrigen Zahlenden fragen sich, ob die Steuer noch in Einklang mit der Verfassung steht.
-
- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
-
- Mit unseren Tipps zum Jahresende können Steuerzahler noch 2022 die Weichen stellen, um im nächsten Jahr Steuern zu sparen. Wir zeigen, auf welche Punkte es jetzt ankommt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))