Steuererklärung 2011

Werbungs­kosten IV: Zuhause arbeiten

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Steuererklärung 2011 - Schnell mein Geld zurück

Der Arbeits­raum daheim bringt vielen Arbeitnehmern und Jobsuchenden einen Vorteil beim Finanz­amt. Bis zu 1 250 Euro Werbungs­kosten im Jahr muss es abhaken, wenn sie für die Arbeiten, die sie dort erledigen, sonst keinen Arbeits­platz haben. Ist der Raum Mittel­punkt der Arbeit wie bei Tele­arbeitern, zählen die Kosten ohne Grenze.

Ausgaben. Die Kosten ergeben sich aus der Fläche des Arbeits­zimmers im Verhältnis zur Wohnung. Beträgt sie 10 Prozent der Gesamt­fläche, sind 10 Prozent der Ausgaben Werbungs­kosten (Anlage N, Zeile 44):

  • anteilige Reinigungs-, Strom­kosten, Hausrat­versicherungs­beiträge
  • für Mieter anteilige Miete und Neben­kosten
  • für Eigentümer anteilige Abschreibung, Finanzierungs­kosten und Grund­steuer, Instandhaltungs- und Neben­kosten, Gebäude­versicherung.

Tipp: Machen Sie Ihr Arbeits­zimmer auch geltend, wenn Sie es zum Teil privat nutzen. Bisher ist es zwar nur anerkannt, wenn es nicht mehr als 10 Prozent privat genutzt wird. Das könnte sich aber ändern. Der Bundes­finanzhof muss urteilen, ob anteilige Kosten zählen (Az. X R 32/11).

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RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:40 Uhr
Steuererklärungspflicht u. Rentner

Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.

RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:28 Uhr
Werbungskostenpauschbetrag

Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur

BÄRENHOF32 am 31.01.2012 um 12:21 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

ainhoa2002 am 20.01.2012 um 17:46 Uhr
Drittelung Werbungskosten ?

Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.

RobinZZ46 am 18.01.2012 um 13:04 Uhr
Bearbeitung Steuererklärung 2011

Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))