
Sämtliche selbst bezahlten Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Schreibtischstuhl, ein Bücherregal, Handy, Büromaterial, Fachbücher, Arbeitstaschen oder Computer zählen in der Steuererklärung. Kostete ein Teil inklusive Mehrwertsteuer mehr als 487,90 Euro sind die Ausgaben über die Jahre der Nutzungsdauer monatsgenau verteilt abzuschreiben – für einen PC über 36 Monate (eintragen in Anlage N Zeilen 42-43).
Computer. Wird der PC zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt, erkennt das Finanzamt die vollen Kosten an. Ist es weniger, kann es die Kosten auf 50 Prozent kappen. Die berufliche Nutzung belegt eine Liste, aus der hervorgeht, wann, wie lange und wofür am PC gearbeitet wurde.
Telefon & Co. Die anteiligen beruflichen Kosten für Internet, Fax und Telefon lassen sich anhand einer über drei Monate geführten Liste aller Verbindungen nachweisen. Ohne Liste erkennt das Finanzamt nur pauschal 20 Prozent an, maximal 20 Euro im Monat.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Chef bescheinigen, wenn Sie daheim aus beruflichen Gründen PC, Internet und Telefon nutzen.
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Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))