Werbungskosten II: Weg zur Arbeit teilweise neu

Der Arbeitsweg bringt oft viel. Das Finanzamt berücksichtigt wie immer ohne Kostennachweise mindestens die Entfernungspauschale. Wer aber im Jahr 2011 an mehreren Arbeitsstätten gearbeitet hat, setzt neuerdings nur für den Weg zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte die Entfernungspauschale an, für andere Wege Reisekosten.
Regelmäßige Arbeitsstätte. Für jeden Entfernungskilometer von daheim zur Arbeit gibt es 30 Cent (Anlage N, ab Zeile 31). Die Strecke zählt nur einfach, nicht Hin- und Rückweg zusammen! Grundlage ist die kürzeste Straßenverbindung oder ausnahmsweise eine längere, wenn die Arbeit damit schneller erreicht wird. So rechnet jeder: 30 Cent x Entfernungskilometer von zuhause zur Arbeit xArbeitstage. Wer an fünf Tagen in der Woche arbeitet setzt 230 Tage an. Krankheitstage müssen davon abgezogen werden.
Sonderfälle. Normalerweise ist bei 4 500 Euro mit der Entfernungspauschale Schluss. Autofahrer dürfen mehr geltend machen, wenn sie ihre Kilometerleistung mit Tankquittungen, Inspektionen oder Tachoständen belegen (Zeile 31 ankreuzen und Pkw-Kennzeichen angeben). Auch wer mal mit dem Auto, mal mit Bus oder Bahn zur Arbeit gefahren ist, darf die 4 500-Euro-Grenze überschreiten. Bus- und Bahnfahrer rechnen anstelle der Pauschale ihre Ticketkosten (einschließlich Bahncard) ab, wenn sie höher sind – auch für einzelne Arbeitstage oder Teilstrecken (ab Zeile 36 in Spalte 7). Für Flüge und Fährfahrten zählen nur die Ticketkosten (Zeile 46).
Behinderte. Beträgt die Behinderung mindestens 50 Prozent plus „G“ (gehbehindert) oder mindestens 70 Prozent, gibt es 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer statt nur für die einfache Strecke (ab Zeile 36 am Ende mit Ja beantworten), Ticketkosten (ab Zeile 36, Spalte 7). Parkgebühren geben behinderte Menschen in Zeile 47 an.
Mehrere Arbeitsstätten. Wer an mehreren Arbeitsstätten seines Chefs tätig war, rechnet maximal für eine den Weg zu einer Adresse mit der Entfernungspauschale ab, beispielsweise wenn er dort mindestens 20 Prozent der Arbeitszeit war. Für die anderen Wege setzt er Reisekosten an:
- 30 Cent je Kilometer des Hin- und Rückwegs mit dem eigenen Auto oder selbst bezahlte Ticketkosten (Zeile 50).
- Je nach Abwesenheit von zuhause bis zu 24 Euro Verpflegungspauschale pro Tag für drei Monate (ab Zeile 52).