
Der Arbeitsweg bringt oft viel. Das Finanzamt berücksichtigt wie immer ohne Kostennachweise mindestens die Entfernungspauschale. Wer aber im Jahr 2011 an mehreren Arbeitsstätten gearbeitet hat, setzt neuerdings nur für den Weg zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte die Entfernungspauschale an, für andere Wege Reisekosten.
Regelmäßige Arbeitsstätte. Für jeden Entfernungskilometer von daheim zur Arbeit gibt es 30 Cent (Anlage N, ab Zeile 31). Die Strecke zählt nur einfach, nicht Hin- und Rückweg zusammen! Grundlage ist die kürzeste Straßenverbindung oder ausnahmsweise eine längere, wenn die Arbeit damit schneller erreicht wird. So rechnet jeder: 30 Cent x Entfernungskilometer von zuhause zur Arbeit xArbeitstage. Wer an fünf Tagen in der Woche arbeitet setzt 230 Tage an. Krankheitstage müssen davon abgezogen werden.
Sonderfälle. Normalerweise ist bei 4 500 Euro mit der Entfernungspauschale Schluss. Autofahrer dürfen mehr geltend machen, wenn sie ihre Kilometerleistung mit Tankquittungen, Inspektionen oder Tachoständen belegen (Zeile 31 ankreuzen und Pkw-Kennzeichen angeben). Auch wer mal mit dem Auto, mal mit Bus oder Bahn zur Arbeit gefahren ist, darf die 4 500-Euro-Grenze überschreiten. Bus- und Bahnfahrer rechnen anstelle der Pauschale ihre Ticketkosten (einschließlich Bahncard) ab, wenn sie höher sind – auch für einzelne Arbeitstage oder Teilstrecken (ab Zeile 36 in Spalte 7). Für Flüge und Fährfahrten zählen nur die Ticketkosten (Zeile 46).
Behinderte. Beträgt die Behinderung mindestens 50 Prozent plus „G“ (gehbehindert) oder mindestens 70 Prozent, gibt es 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer statt nur für die einfache Strecke (ab Zeile 36 am Ende mit Ja beantworten), Ticketkosten (ab Zeile 36, Spalte 7). Parkgebühren geben behinderte Menschen in Zeile 47 an.
Mehrere Arbeitsstätten. Wer an mehreren Arbeitsstätten seines Chefs tätig war, rechnet maximal für eine den Weg zu einer Adresse mit der Entfernungspauschale ab, beispielsweise wenn er dort mindestens 20 Prozent der Arbeitszeit war. Für die anderen Wege setzt er Reisekosten an:
- 30 Cent je Kilometer des Hin- und Rückwegs mit dem eigenen Auto oder selbst bezahlte Ticketkosten (Zeile 50).
- Je nach Abwesenheit von zuhause bis zu 24 Euro Verpflegungspauschale pro Tag für drei Monate (ab Zeile 52).
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Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))