Steuererklärung 2011

Werbungs­kosten II: Weg zur Arbeit teil­weise neu

4
Steuererklärung 2011 - Schnell mein Geld zurück

Der Arbeitsweg bringt oft viel. Das Finanz­amt berück­sichtigt wie immer ohne Kosten­nach­weise mindestens die Entfernungs­pauschale. Wer aber im Jahr 2011 an mehreren Arbeits­stätten gearbeitet hat, setzt neuerdings nur für den Weg zu seiner regel­mäßigen Arbeits­stätte die Entfernungs­pauschale an, für andere Wege Reise­kosten.

Regel­mäßige Arbeits­stätte. Für jeden Entfernungs­kilometer von daheim zur Arbeit gibt es 30 Cent (Anlage N, ab Zeile 31). Die Strecke zählt nur einfach, nicht Hin- und Rückweg zusammen! Grund­lage ist die kürzeste Straßenverbindung oder ausnahms­weise eine längere, wenn die Arbeit damit schneller erreicht wird. So rechnet jeder: 30 Cent x Entfernungs­kilometer von zuhause zur Arbeit xArbeits­tage. Wer an fünf Tagen in der Woche arbeitet setzt 230 Tage an. Krank­heits­tage müssen davon abge­zogen werden.

Sonderfälle. Normaler­weise ist bei 4 500 Euro mit der Entfernungs­pauschale Schluss. Auto­fahrer dürfen mehr geltend machen, wenn sie ihre Kilo­meter­leistung mit Tank­quittungen, Inspektionen oder Tacho­ständen belegen (Zeile 31 ankreuzen und Pkw-Kenn­zeichen angeben). Auch wer mal mit dem Auto, mal mit Bus oder Bahn zur Arbeit gefahren ist, darf die 4 500-Euro-Grenze über­schreiten. Bus- und Bahnfahrer rechnen anstelle der Pauschale ihre Ticket­kosten (einschließ­lich Bahncard) ab, wenn sie höher sind – auch für einzelne Arbeits­tage oder Teil­stre­cken (ab Zeile 36 in Spalte 7). Für Flüge und Fähr­fahrten zählen nur die Ticket­kosten (Zeile 46).

Behinderte. Beträgt die Behin­derung mindestens 50 Prozent plus „G“ (gehbehindert) oder mindestens 70 Prozent, gibt es 30 Cent für jeden gefahrenen Kilo­meter statt nur für die einfache Strecke (ab Zeile 36 am Ende mit Ja beant­worten), Ticket­kosten (ab Zeile 36, Spalte 7). Park­gebühren geben behinderte Menschen in Zeile 47 an.

Mehrere Arbeits­stätten. Wer an mehreren Arbeits­stätten seines Chefs tätig war, rechnet maximal für eine den Weg zu einer Adresse mit der Entfernungs­pauschale ab, beispiels­weise wenn er dort mindestens 20 Prozent der Arbeits­zeit war. Für die anderen Wege setzt er Reise­kosten an:

  • 30 Cent je Kilo­meter des Hin- und Rück­wegs mit dem eigenen Auto oder selbst bezahlte Ticket­kosten (Zeile 50).
  • Je nach Abwesenheit von zuhause bis zu 24 Euro Verpflegungs­pauschale pro Tag für drei Monate (ab Zeile 52).
4

Mehr zum Thema

4 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:40 Uhr
Steuererklärungspflicht u. Rentner

Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.

RobinZZ46 am 31.01.2012 um 12:28 Uhr
Werbungskostenpauschbetrag

Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur

BÄRENHOF32 am 31.01.2012 um 12:21 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

ainhoa2002 am 20.01.2012 um 17:46 Uhr
Drittelung Werbungskosten ?

Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.

RobinZZ46 am 18.01.2012 um 13:04 Uhr
Bearbeitung Steuererklärung 2011

Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))