
Fast jeder hat im Jahr 2011 zu viel Steuern gezahlt. Es lohnt sich also, eine Einkommensteuererklärung zu machen. In den vergangenen Jahren haben Steuerzahler dadurch im Schnitt über 800 Euro zurückgeholt. Finanztest sagt, was sich in diesem Jahr geändert hat und welche Steuervorteile Arbeitnehmer vor allem geltend machen sollten.
Zu diesem Thema bietet test.de ein neues Spezial: Steuererklärung
Jobkosten bringen viel Geld zurück
Eine schöne Stange Geld können Arbeitnehmer über ihre Steuererklärung zurückholen – vor allem mit Ausgaben für den Job. Kommen mehr als 1 000 Euro für Arbeitsmittel, Reisekosten und andere Werbungskosten zusammen, lohnt es sich, alles in der Steuererklärung nachzuweisen. Nur den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 000 Euro hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug für 2011 berücksichtigt. Mehr als 1 000 Euro haben viele allein durch ihren Weg zur Arbeit zusammen. Bereits für 15 Entfernungskilometer von zuhause zum Büro ergeben sich 1 035 Euro für 230 Arbeitstage. Es ist gleich, ob Arbeitnehmer Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Bahn- oder Mitfahrer sind.
Gemischte Kosten zwischen beruflich und privat zählen
Wer 2011 einen beruflichen Kongress mit ein paar Urlaubstagen verband, kann jetzt profitieren. Denn neuerdings darf das Finanzamt die anteiligen beruflichen Kosten nicht mehr streichen, wenn es für die Reise auch einen privaten Anlass gab. Das gilt auch für Bücher, die keine reine Fachliteratur sind und Allgemeinwissen enthalten. Lehrer setzen zum Beispiel 50 Prozent an, wenn sie einen Titel zu 50 Prozent zur Unterrichtsvorbereitung nutzen.
Urteile helfen Steuerzahlern
Arbeitnehmer profitieren auch von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH). So können Berufstätige, die etwa 2011 wegen eines neuen Jobs umziehen und doppelt Miete zahlen mussten, eine Miete als Werbungskosten abziehen – und zwar in voller Höhe, auch wenn die Familie erst später nachzieht. Anerkannt ist die Miete für die neue Wohnung am Arbeitsort bis zum Umzugstag der Familie in die neue Bleibe und danach die Miete für die alte Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist (BFH, Az. VI R 2/11).
In der aktuellen Titelgeschichte hat Finanztest noch viel mehr Tipps und neue Steuersparmöglichkeiten für Sie zusammengestellt.
Steuertest: Wer eine Steuererklärung machen muss
Ein weiterer Service auf test.de: Mit dem kleinen Steuertest können Steuerzahler herausfinden, ob sie eine Einkommenssteuererklärung machen müssen oder nicht. Wer dazu verpflichtet ist, muss die Steuererklärung für das Steuerjahr 2011 bis zum 31. Mai 2012 abgeben. Diese Frist verlängert sich bis zum Jahresende, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung für den Steuerpflichtigen macht. Am Ende des Steuertests können Teilnehmer den Redakteuren der Stiftung Warentest mitteilen, welche Steueraspekte in der Berichterstattung Finanztest und test.de noch stärker berücksichtigen sollen.
Finanztest Spezial hilft bei der Steuererklärung 2011

Beim Ausfüllen der Steuererklärung hilft das Finanztest Spezial Steuern 2012. Schritt für Schritt erklärt das Sonderheft, wie Steuerpflichtige dabei vorgehen. Es nennt viele Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer, Eltern, Sparer und Rentner. Aufgeführt sind auch alle wichtigen Musterprozesse und wie Steuerzahler davon profitieren können. Das Sonderheft für die Steuererklärung 2011 ist am 28. Januar erschienen und kostet 7,80 Euro. Sie können es im Shop auf test.de bequem bestellen.
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Also Bärenhof32, Sie verstehen offensichtlich das "Deutsche Steuersystem" nicht. Es werden alle Einkünfte (Renten, Vermietung, Kapitalvermögen etc.) addiert, dann werden die Ausgaben (Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen etc.) abgezogen. Mit dem Ergebnis schaut man in die Grund- oder Splittingtabelle. Darin steht wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind.
Die Grenze liegt bei Ledigen, Verwitweten bei ca. 8.004 € u. Verheirateten bei ca. 16.000 €.
Anstelle Ihrer Schwester würde ich mich glücklich schätzen von der Steuererklärungspflicht befreit worden zu sein.
Das erstellen einer Steuererklärung, wenn man es nicht selbst auf die Reihe bekommt, kann nämlich schon mal ins Geld gehen. Beim Steuerberater so ab 150,00 € aufwärts.
Grunderwerbsteuer wird nur beim Kauf einer Immobilie festgesetzt.
Falls Sie die Grundsteuer meinen, das sind Kosten der privaten Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG u. nicht abzugsfähig.
Also das mit der Aufteilung ist absolut falsch!
Schönen Gruß an den Zeitungsredakteur
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo "Insider" RobinZZ46 - stimmt es eigentlich dass der erhöhte Pauschalbetrag von 1.000,-- Euro für Werbungskosten gedrittelt werden soll in Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und sonstiges ?!
Stand in unserer Zeitung - wurde aber von der Finanzamt-Hotline als falsch erklärt.
Hätte ja sonst ziemliche Auswirkungen für alle Renter unter 65 Jahren die bisher die vollen 900,-- Euro absetzen konnten die aber evtl. ohne Fahrtkosten zur Arbeit wesentlich niedriger werden.
Nur die Ruhe !
Steuererklärung 2011 können erst ab ca. 01.03.2012 elektronisch bearbeitet werden.
Ein Insider -)))