
Für Eltern von Kindern zwischen 18 und 25 kommt es bei Kindergeld oder Kinderfreibetrag für das Jahr 2011 letztmalig auf die eigenen Einkünfte und Bezüge der Kinder an. Diese dürfen nicht höher als 8 004 Euro liegen, ansonsten wird das Kindergeld zurückgefordert. test.de sagt, was Sie bei der Steuererklärung mit Blick auf erwachsene Kinder wissen müssen.
Kindergeld oder Kinderfreibeträge
Das Finanzamt prüft nach Abgabe der Steuererklärung im Rahmen der Jahresabrechnung automatisch, ob Eltern mit Kindergeld oder Kinderfreibeträgen besser abschneiden – und gewähren die günstigere Variante. Eltern mit höheren Einkommen fahren meist besser mit den Kinderfreibeträgen. Vom Steuervorteil hieraus zieht die Finanzverwaltung das erhaltene Kindergeld ab.
Einkünfte und Bezüge nicht über 8 004 Euro
Hat das Kind 2011 eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 8 004 Euro erzielt, haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Folge: Die Familienkasse fordert die Zahlungen rückwirkend für das ganze Jahr 2011 zurück.
- Einkünfte. Zu den Einkünften zählen zum Beispiel Ausbildungsvergütungen, Studentenjobs, Freiwilligendienste, steuerpflichtige Renten, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Kapitalvermögen.
Tipp: Bei der Berechnung der Einkünfte gehen von den Einnahmen des Kindes Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sozialversicherungsbeiträge ab. Als Werbungskosten können Sie entweder den neuen Pauschbetrag von 1 000 Euro ansetzen. Höhere Aufwendungen – etwa durch einen langen Arbeitsweg – können Sie aber auch einzeln gegenüber dem Finanzamt nachweisen. - Bezüge. Dazu zählen zum Beispiel Ausbildungsförderungen wie Bafög, Krankengeld, Arbeitnehmer-Sparzulagen, steuerfreie Renten. Bei den Bezügen wird automatisch eine Kostenpauschale von 180 Euro berücksichtigt.
Tipp. Auch hierbei dürfen Sie höhere Ausgaben nachweisen.
Ausbildungsfreibetrag
Eltern erhalten neben dem Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag von bis zu 924 Euro im Jahr, wenn das Kind während der Ausbildung auswärts wohnt. Auch hierbei kommt es 2011 letztmalig auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des erwachsenen Nachwuchses an. Einkünfte und Bezüge, die über den Betrag von 1 848 Euro hinausgehen, zieht das Finanzamt vom Freibetrag ab.