Neun Posten drücken ganz leicht das zu versteuernde Einkommen
Ausgaben | Abzug vom Einkommen | Belege | Steuererklärung |
Ausgaben | Abzug vom Einkommen | Belege | Steuererklärung |
Wirksam ab dem ersten Euro | |||
Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre, wenn Alleinstehende oder beide Eltern arbeiten | Zwei Drittel der Kosten, aber maximal 4 000 Euro im Jahr für jedes Kind. | Rechnung oder Gebührenbescheid. Überweisungsbelege wie Kontoauszüge. | Anlage Kind, Seite 3, Zeilen 61 bis 90 |
Pflege von Angehörigen in der Wohnung ohne Kostennachweis | 924 Euro Pflegepauschbetrag. | Bescheid über Pflegestufe III oder Schwerbehindertenausweis mit Buchstabe H. | Mantelbogen, Seite 4, Zeilen 100 bis 101 |
Wirksam ab 36 Euro (Ehepaare: 72 Euro) im Jahr | |||
Kirchensteuer von Arbeitnehmern | Voll. | Keine. | Mantelbogen, Seite 3, Zeile 80 |
Spenden an Kirchen, Hochschulen oder andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Institutionen | Maximal 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Wie hoch der Betrag bisher war, können Spender im letzten Steuerbescheid nachschauen. | Zuwendungsbescheinigung vom Spendenempfänger. Für Spenden bis 200 Euro an juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Hochschulen reichen Zahlungsbelege wie Kontoauszüge. Bei Naturkatastrophen gilt das auch für höhere Spenden, wenn die Opfer das Geld zur Linderung der Not oder als Hilfe zum Beispiel für den Wiederaufbau von Schulen, Kindergärten oder Altersheimen erhalten. | Mantelbogen, Seite 4, Zeile 83 |
Betreuungskosten für Kinder von 3 bis 5 Jahren, wenn ein Ehepartner arbeitet und der andere den Haushalt versorgt oder arbeitslos ist | Zwei Drittel der Kosten, aber maximal 4 000 Euro im Jahr für jedes Kind. | Rechnung oder Gebührenbescheid. Überweisungsbelege wie Kontoauszüge. | Anlage Kind, Seite 3, Zeilen 61 bis 90 |
Wirksam ab 920 Euro im Jahr | |||
Fahrt zur Arbeit | 30 Cent je Entfernungskilometer für eine Fahrt am Tag oder höhere Kosten für Bus-, Bahnfahrt. | Belege wie Tankquittungen, Tachostände, Inspektionsbücher, wenn Autofahrer über 4 500 Kilometer im Jahr abrechnen wollen, oder Tickets für Bus-, Bahnfahrten. | Anlage N, Zeilen 37 bis 47 |
Beiträge für Gewerkschaften, Berufsverbände | Voll. | Zahlungsbelege wie Kontoauszüge, Lastschriften oder eine Bestätigung vom Berufsverband. | Anlage N, Zeile 48 |
Weiterbildungskosten | Voll. | Vertrag für den Lehrgang, in dem das Programm und der Preis steht. Fachbücher wie im Punkt „Arbeitsmittel“. | Anlage N, Zeile 52 |
Arbeitsmittel wie Fachbücher, Laptops, Büromaterial | Voll. Kostet ein Arbeitsmittel über 487,90 Euro, wird der Preis über die Nutzungsdauer verteilt. | Rechnungen, Quittungen, auf denen der Zahlungsempfänger, das Datum des Kaufs, der Preis und die genaue Bezeichnung des Artikels stehen. | Anlage N, Zeilen 49 bis 50 |