Langsam steht sie wieder an, die Steuererklärung für das vergangene Jahr. Für viele jedes Jahr ein Graus. Andere haben sie noch nie gemacht und fürchten sich davor. Und trotzdem sollte jeder eine Steuererklärung anfertigen. Unterm Strich bringt das leicht verdientes Geld und einen guten Stundenlohn: Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer fast 900 Euro zurück. Hier schon einmal 10 Tipps, mit denen Sie bares Geld vom Fiskus zurück erhalten. Noch viel mehr Infos gibts im druckfrischen Finanztest Spezial Steuern.
Tipp 1: Handwerker und Haushaltshilfen
Arbeiten im Haus oder auf dem Grundstück bitte immer mit ordentlicher Rechnung, dann können Sie Steuern sparen. Für 2015 wieder ein bisschen mehr: Jetzt lässt sich sogar der Schornsteinfeger absetzen.
Tipp 2: Spenden hilft auch Ihnen
Für Spenden an Flüchtlinge gelten seit dem 1. August 2015 vereinfachte Regeln: Quittung oder Kontoausdruck reichen in der Regel aus, um Spenden abzusetzen. Nicht vergessen: Sogar Kirchensteuer ist eine so genannte Sonderausgabe, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Tipp 3: Weite Wege lohnen sich
Haben Sie einen weiten Arbeitsweg oder sogar eine zweite Wohnung, weil Sie in einer anderen Stadt arbeiten müssen? Dann knacken Sie leicht den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 000 Euro und können darüber hinaus jeden Euro Werbungskosten absetzen. Sie sparen sogar beim Essen, weil auch Verpflegungspauschalen als Reisekosten zählen.
Tipp 4: Fehler des Finanzamts korrigieren
Für etliche Arbeitnehmer hat die Finanzverwaltung falsche Steuerklassen an Arbeitgeber übermittelt. Die haben dann im schlimmsten Fall den gesamten Lohn einbehalten. In solchen Fällen müssen Sie sich als Angestellter selbst darum kümmern, das zu korrigieren.
Tipp 5: Immer an die Steuer-ID vom Ex denken
Jeder hat eine: Die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID. Sie gilt ein Leben lang für jeden gemeldeten Bürger in Deutschland. Sie finden diese Nummer zum Beispiel auf Ihrem Lohnzettel. Für die Steuererklärung müssen Sie diese Nummer mindestens im so genannten Mantelbogen eintragen. Wenn Sie dem Ex-Partner Unterhalt zahlen, brauchen Sie dieses Jahr allerdings zum ersten Mal auch seine Steuer-ID, wenn Sie die Kosten als Sonderausgabe absetzen wollen. Derjenige, der von Ihnen Unterhalt bezieht, muss Ihnen seine Steuer-ID mitteilen. Alternativ können Sie diese beim Finanzamt erfragen.
Tipp 6: Riesterbeiträge absetzen
Sie können Ihre Beiträge zur Riester-Rente jedes Jahr als Sonderausgabe angeben, wenn Ihnen das mehr bringt als die staatlichen Zulagen. Gerade auf kinderlose Steuerzahler mit höherem Einkommen trifft das zu.
Tipp 7: Steuern sparen mit dem Ehrenamt
Bis zu 720 Euro im Jahr darf der Schiedsrichter beim Jugendfußball oder der ehrenamtliche Seelsorger steuer- und abgabenfrei behalten, ohne Aufwendungen nachzuweisen.
Tipp 8: Das Heimbüro gehört in die Steuererklärung
Heute wird das Smartphone oder das Tablet selbstverständlich privat und beruflich genutzt. Zeit, die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten zu deklarieren. Außerdem lassen sich auch Ausgaben für den Schreibtischstuhl, die Bürolampe, den PC oder Drucker aufführen. Arbeitsmittel, die inklusive Umsatzsteuer bis 487,90 Euro gekostet haben, können Sie sofort abschreiben, teurere Anschaffungen über mehrere Jahre verteilt.
Tipp 9: Umzug beim Finanzamt geltend machen
Wenn Sie für einen neuen Job umziehen müssen oder wegen des Umzugs Ihr Arbeitsweg wesentlich verkürzt, dann sind das für Sie Werbungskosten. Sammeln Sie also alle Rechnungen für die Wohnungssuche, die Renovierung der alten Wohnung und die Quittung der Spedition zusammen. Auch wenn Sie aus privaten Gründen umgezogen sind, bringen die belegten Speditionskosten Steuerabzug.
Tipp 10: Geld für Pflegekinder steuerfrei?
Sie haben Pflegekinder in Ihrer Obhut? Haben Sie einen Vertrag mit der Jugendhilfe oder der Caritas, dass Ihnen das vom Jugendamt gezahlte Pflegegeld ungekürzt an Sie weitergeleitet wird? Dann zahlen Sie auf diese Einnahmen keine Steuern.
Tipp 11: Finanzheft Spezial Steuern 2016

Unzählige weitere Tipps zum Thema Steuern Sparen enthält das druckfrische Finanztest Spezial Steuern 2016. Ob jung oder alt, mit oder ohne Kindern, zur Miete oder im Eigenheim – jeder findet hier die Infos, die bares Geld wert sind. Es liegt jetzt am Kiosk und ist bestellbar in unserem Online-Shop. Mit dem Finanztest Spezial Steuern 2016 bekommen Sie einen umfassenden Leitfaden für Ihre Steuererklärung 2015.