Steuer­bescheid ändern Auch vier Jahre später möglich

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Steuer­bescheid ändern - Auch vier Jahre später möglich

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Häufig fallen Steuerzah­lern erst Monate später Fehler im Steuer­bescheid auf. Manchmal lässt sich das dann noch ändern. Hier lesen Sie, was Sie tun können, um Ihr Geld zurück­zuholen – auch wenn ein Steuer­bescheid bestands­kräftig geworden ist. Und wir helfen mit einem Muster­brief.

Finanz­ämter stellen sich quer – oft zu Unrecht

Oft stellt sich das Finanz­amt quer, wenn es einen Steuer­bescheid ändern soll, der bestands­kräftig ist. Dabei geht das noch, selbst wenn die einmonatige Einspruchs­frist vorbei ist. Das entschied kürzlich das Finanzge­richt (FG) Bremen zugunsten eines Vaters.

Den Bescheid ändern – erklärt am Fall

Fall. Der Mann hatte vergessen, Unterhalt für seine Lebens­gefähr­tin, mit der er ein Kind hat, in den Steuererklärungen für die Jahre 2013 und 2014 abzu­setzen. Erst 2016 wurde ihm klar, dass ihm das zustand, weil seine Part­nerin wegen seiner Unter­halts­pflicht weniger Sozial­leistungen bekommen hatte. Er hatte gedacht, das gelte nur für Geschiedene. Weil das damals im Mantelbogen nicht klar stand, musste das Finanz­amt nun seine Bescheide nach Paragraf 173 AO ändern (FG Bremen, Az. 1 K 7/17 [5]).

Hintergrund. Erklären Steuerzahler „neue Tatsachen“, kann das Amt den Steuer­bescheid inner­halb der vierjäh­rigen Fest­setzungs­frist ändern. Bedingung: Den Steuerzahler trifft kein grobes Verschulden, dass er so spät damit kommt. Auch Schreib- und Rechen­fehler lassen sich ausbügeln.

Tipp. Haben Sie etwas vergessen, beantragen Sie die Berichtigung Ihres Steuer­bescheids. Lehnt das Finanz­amt ab, können Sie entscheiden, ob Sie deshalb klagen. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie weder aus Formularen noch Hinweisen und Erläuterungen entnehmen konnten, dass Ihnen der Steuer­abzug zusteht. Die Vordrucke müssen über­sicht­lich und die Erläuterungen auch für steuerliche Laien klar und verständlich sein, entschied der Bundes­finanzhof (Az. VI R 17/91). In unserem Special Steuerbescheid lesen Sie, was Sie im Ideal­fall alles checken sollten.

Muster­brief – Neue Tatsache

Betrifft: Einkommensteuer­bescheid 2017 vom …, Steuer­nummer …

Ich beantrage eine Änderung des Einkommensteuer­bescheids nach Paragraf 173 Abgaben­ordnung wegen neuer Tatsachen/Beweis­mittel.

Begründung

Mir ist erst jetzt bekannt geworden, dass ich Ausgaben/Steuer­vergüns­tigungen für … als … geltend machen kann. Weder die amtlichen Anleitungen noch Erläuterungen wiesen darauf hin. Ich füge eine Auflistung meiner Ausgaben mit Belegen bei.

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