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Häufig fallen Steuerzahlern erst Monate später Fehler im Steuerbescheid auf. Manchmal lässt sich das dann noch ändern. Hier lesen Sie, was Sie tun können, um Ihr Geld zurückzuholen – auch wenn ein Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Und wir helfen mit einem Musterbrief.
Finanzämter stellen sich quer – oft zu Unrecht
Oft stellt sich das Finanzamt quer, wenn es einen Steuerbescheid ändern soll, der bestandskräftig ist. Dabei geht das noch, selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist vorbei ist. Das entschied kürzlich das Finanzgericht (FG) Bremen zugunsten eines Vaters.
Den Bescheid ändern – erklärt am Fall
Fall. Der Mann hatte vergessen, Unterhalt für seine Lebensgefährtin, mit der er ein Kind hat, in den Steuererklärungen für die Jahre 2013 und 2014 abzusetzen. Erst 2016 wurde ihm klar, dass ihm das zustand, weil seine Partnerin wegen seiner Unterhaltspflicht weniger Sozialleistungen bekommen hatte. Er hatte gedacht, das gelte nur für Geschiedene. Weil das damals im Mantelbogen nicht klar stand, musste das Finanzamt nun seine Bescheide nach Paragraf 173 AO ändern (FG Bremen, Az. 1 K 7/17 [5]).
Hintergrund. Erklären Steuerzahler „neue Tatsachen“, kann das Amt den Steuerbescheid innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ändern. Bedingung: Den Steuerzahler trifft kein grobes Verschulden, dass er so spät damit kommt. Auch Schreib- und Rechenfehler lassen sich ausbügeln.
Tipp. Haben Sie etwas vergessen, beantragen Sie die Berichtigung Ihres Steuerbescheids. Lehnt das Finanzamt ab, können Sie entscheiden, ob Sie deshalb klagen. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie weder aus Formularen noch Hinweisen und Erläuterungen entnehmen konnten, dass Ihnen der Steuerabzug zusteht. Die Vordrucke müssen übersichtlich und die Erläuterungen auch für steuerliche Laien klar und verständlich sein, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 17/91). In unserem Special Steuerbescheid lesen Sie, was Sie im Idealfall alles checken sollten.
Musterbrief – Neue Tatsache
Betrifft: Einkommensteuerbescheid 2017 vom …, Steuernummer …
Ich beantrage eine Änderung des Einkommensteuerbescheids nach Paragraf 173 Abgabenordnung wegen neuer Tatsachen/Beweismittel.
Begründung
Mir ist erst jetzt bekannt geworden, dass ich Ausgaben/Steuervergünstigungen für … als … geltend machen kann. Weder die amtlichen Anleitungen noch Erläuterungen wiesen darauf hin. Ich füge eine Auflistung meiner Ausgaben mit Belegen bei.
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