Deutsch – Steuer, Steuer – Deutsch
Hier haben Ihnen die Finanztest-Steuerexperten zwei typische Steuertexte in verständliche Sprache übersetzt.
Steuerdeutsch | Deutsch |
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„Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich …“ | „Sie können als Arbeitnehmer nur 1 900 Euro für Ihre Vorsorge, etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, absetzen. Der Betrag ist durch Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Andere Versicherungsbeiträge können Sie nicht mehr absetzen.“ Tipp: Rentner, die zum Beispiel nur 1 500 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge haben, füllen 400 Euro mit privaten Versicherungen auf. |
„Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich .... der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ... (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG).“ | „Die Kosten für Ihr Erststudium erkennen wir nicht als Werbungskosten an, da diese nur als Sonderausgaben abgezogen werden können. Es gibt dazu aber einen Musterprozess. Daher ist die Streichung der Kosten nicht endgültig. Sollte der Musterprozess zu Ihren Gunsten ausgehen, erhalten Sie einen geänderten Bescheid. Ein Einspruch ist nicht nötig.“ Tipp: Prüfen Sie, ob bei Streitpunkten zutreffende Vorläufigkeitsvermerke gesetzt sind. |