Steuerbescheid So korrigieren Sie eigene Fehler

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Die Rentnerin Helga Schultze hat bei der Günstigerprüfung gepatzt. Wir zeigen, wie sie ihren Fehler im Steuerbescheid bemerkt und ausgebügelt hat.

Helga Schultze hätte ihrem Finanzamt fast mehrere hundert Euro geschenkt. Die 73-Jährige aus Offenbach wollte ihre Zinseinkünfte über die Steuererklärung versteuern. Sie kommt damit günstiger weg als mit der Abgeltungsteuer, die das Finanzamt von ihrer Bank erhalten hat.

Die Rentnerin gab ihre Zinsen im Formular „Anlage KAP“ an, vergaß aber, die Günstigerprüfung mit der Ziffer 1 in der Zeile 4 zu beantragen. Ohne diesen Antrag darf das Finanzamt nicht prüfen, ob ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungsteuer von 25 Prozent und sie deshalb Geld zurückbekommen muss.

Für Helga Schultze ist der persönliche Steuersatz günstiger, weil ihr zu versteuerndes Einkommen 2009 weniger als 15 380 (Ehepaare: 30 760) Euro beträgt. Diese Grenze dient als grobe Richtschnur für alle. Die Rentnerin dürfte sie sogar überschreiten, weil sie für ihre Nebeneinkünfte einen Altersentlastungsbetrag bekommt. Als die Offenbacherin merkte, dass die Günstigerprüfung im Steuerbescheid fehlte, holte sie den Antrag mit einem Einspruch nach. So kamen mehrere hundert Euro doch noch auf ihr Konto. Auch andere Anleger können eigene oder Fehler vom Finanzamt mit einem Einspruch ausbügeln (siehe Text Abgeltungsteuer).

Günstigerprüfung

Die 73-Jährige hat in ihrem Steuerbescheid gleich gesehen, dass etwas nicht stimmte. Das Finanzamt stellte auf der ersten Seite ­eine Nachforderung. Die Anlegerin war sich aber sicher, dass sie ein paar hundert Euro zurückerhalten musste. Sie musste nun prüfen, ob ihre Kapital­einkünfte zusammen mit ihren Renten-, Pensions- und Mieteinkünften im Steuerbescheid abgerechnet waren. Gehen wir davon aus, dass sie 3 001 Euro Zinsen hat. Dann hätten die so auftauchen müssen:

Einkünfte aus Kapitalvermögen:
Kapitalerträge: 3 001 Euro
Sparerpauschbetrag: – 801 Euro
Einkünfte: 2 200 Euro

Tipp: Bei Ehepartnern muss das Finanzamt 1 602 Euro Sparerpauschbetrag abziehen. Da Helga Schultze keine Günstigerprüfung beantragt hatte, tauchten ihre Zinsen nicht als Einkünfte auf.

Altersentlastungsbetrag

Die Rentnerin erhielt im Steuerbescheid auch einen zu geringen Altersentlastungsbetrag, weil die Zinseinkünfte fehlten. Den Freibetrag für Lohn und Nebeneinkünfte­ gewährt das Finanzamt Steuerzahlern, die zu Jahresbeginn mindestens 64 waren.

Helga Schultze hätte die Entlastung für 2 200 Euro Kapitaleinkünfte und 300 Euro Mieteinkünfte erhalten müssen. 1 000 Euro (40 Prozent) wären steuerfrei. Wenn wir ihr Gesamteinkünfte von 12 000 Euro unterstellen, hätte das so aussehen müssen:

Gesamtbetrag der Einkünfte:
Summe der Einkünfte: 12 000 Euro
Ab Altersentlastungsbetrag: – 1 000 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte: 11 000 Euro

Helga Schultze stutzte, weil sie nur 120 Euro (40 Prozent) für Mieteinkünfte von 300 Euro als Entlastung bekam. Nach dem Einspruch und der nachgeholten Günstigerprüfung stimmte dann aber alles.

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Lepmeh am 14.06.2013 um 14:22 Uhr
Sehr brauchbar!

Bin in einern ähnlichen Lage und der Artikel veranlasst mich, Einspruch zu erheben. Besten Dank.