Einsprüche gegen Steuerbescheide können jetzt auch online eingelegt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerzahler bereits im ElsterOnline-Portal registriert ist. Nach dem Login unter Elsteronline.de steht unter „Privater Bereich“, „Formulare“, unter dem Punkt „Sonstige Formulare“ ein Formular „Einspruch“ zur Verfügung.
Der elektronische Einspruch gilt als eingelegt, sobald die Daten erfolgreich an die Finanzverwaltung übermittelt sind. Weitere Informationen gibt es online beim Bayrischen Landesamt für Steuern (lfst-bayern.de).
Tipp: Sie haben noch Berührungsängste, was die elektronische Steuererklärung angeht? Unser Special Mit Elster online schneller Geld zurückholen erklärt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen.
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