
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Mit unseren kostenlosen Steuerrechnern können Sie in etwa einschätzen, wie viel fällig wird.
Wer jetzt eine Steuererklärung machen muss
Eine Steuererklärung verlangt das Finanzamt immer dann, wenn die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte eines Rentners im Jahr über dem Grundfreibetrag liegen: 2020 beträgt dieser 9 408 Euro, 2021 sind es 9 744 Euro und im Jahr 2022 liegt der Grundfreibetrag bei 9 984 Euro.
Das heißt aber nicht automatisch, dass auch Steuern fällig werden. Dank Abzügen wie etwa der Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen zum Beispiel Rentner, die im Jahr 2020 in den Ruhestand wechselten, erst ab einer gesetzlichen Monatsrente von rund 1 170 Euro überhaupt Steuern zahlen, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben.
Der Betrag kann auch höher sein, weil noch viele andere Posten – etwa Spenden oder der Behindertenpauschbetrag – die Steuer senken. Wie Sie Ihre Steuerlast senken, können Sie mit unseren Steuerrechnern für Rentner sehen (siehe unten).
Schritt 1: Die Steuer-Rechner nutzen
Finden Sie heraus, welche steuerlichen Belastungen überhaupt auf Sie zukommen. Hier helfen unsere kostenlosen Rechner für die Steuerjahre 2016 bis 2022 (siehe Download-Box unten). Bitte speichern Sie den Excel-Rechner auf Ihren Rechner und öffnen Sie anschließend die Datei. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“.
Für die Dateneingabe benötigen Sie die Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Sie kann telefonisch (Tel. 0800 1000 4800) oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Schritt 2: Steuer-Sparpotenzial ermitteln
Informationen auf test.de. Informieren Sie sich anschließend, wie Sie als Rentner am besten Steuern sparen können. Einen Überblick über unsere Veröffentlichungen bietet Ihnen die Themenseite Steuertipps für Rentner.
Ratgeber und Sonderhefte der Stiftung Warentest. Wenn Sie Ihre Steuerfragen grundlegend klären wollen, empfehlen wir Ihnen unser Buch Steuererklärung 2021/2022 – Rentner, Pensionäre oder unser Finanztest Spezial Steuern 2022. Sie können die Bücher und Hefte – wie auch für die Vorjahre – bequem im test.de-Shop bestellen.
Steuerrechner für Rentner der Stiftung Warentest
Rechner Rente und Steuern 2022
Rechner Rente und Steuern 2021
Rechner Rente und Steuern 2020
Rechner Rente und Steuern 2019
Rechner Rente und Steuern 2018
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RWy: Das können wir so leider nicht sagen. Schicken Sie uns bitte einen Screenshot von Ihren Eingaben, dann können wir prüfen, woran das liegt. finanztest@stiftung-warentest.de
Meine Einträge in das Feld Kapitaleinnahmen haben keine Auswirkung auf das Endergebnis "Einkommensteuer". Was mache ich falsch?
Frage: Sind im Feld Kapitaleinnahmen die Vorsteuereinnahmen anzugeben? Vermutlich ja.
Alles weitere funktioniert für mich nachvollziehbar.
Vielen Dank!
@tuxrouter: Unter Nummer 2 tragen Sie das Alter bei Beginn der gesetzlichen Renten ein. Unter Nummer 3 tragen Sie das Lebensalter bei Beginn der Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung, VBL-Rente, .... ein.
Eine Eintragungsmöglichkeit zu zwei privaten Rentenversicherungen, deren Beginn ein unterschiedliches Lebensalter zugrunde liegt, haben wir nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um lediglich um ein Tool zur Steuerschätzung handelt, das nicht mit den Umfang einer Steuersoftware bietet. (maa)
Die Tabelle verlangt unter 3. den Eintrag des eigenen Lebensalters bei erstmaligem Rentenbezug. Ist hier das Alter bei erstmaligem Bezug der gesetzlichen Rente gefragt, oder das Alter bei erstmaligem Bezug der Rente aus der privaten Versicherung?
Und welches Alter trage ich ein, wenn ich zwei verschiedene private Rentenversicherungen habe, deren Auszahlung in unterschiedlichen Jahren startet?
Vielen Dank!
@Jackels.Armin: Die Lohneinnahmen tragen Sie unter Nummer 6 ein. Und bei der Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen Sie zuvor prüfen, wie diese zu versteuern ist und dementsprechend in Nummer 3, 4 oder 5 eintragen. Handelt es sich um eine steuer- und sozialabgabenfreien Aufbau der Metallrente über die Pensionskasse oder den Pensionsfonds kommt die Eintragung in Nummer 4.
Bei der Auszahlung aus der Direktversicherung ist zu prüfen, ob die Auszahlung voll steuerpflichtig ist oder nur der Ertragsanteil besteuert wird. (maa)